Vermieter soll gebeten werden

Hallo,
wenn der Mieter eine handvoll Punkte hat, die vom Vermieter nachgearbeitet/repariert werden sollen, wie und in welcher Form kann er das schriftlich machen?
Auf mehrfache mündliche Bitte des Mieters hat sich der Vermieter bsiher nicht gemeldet.
Lediglich eine Mieterhöhung kam in der Zwischenzeit.

Wie muss der Mieter die Punkte formulieren/auflisten und welche Termine darf er setzen?
Darf der Mieter Mietminderung ansetzen?
Z.B. Balkon kann nicht genutzt werden?
Darf ich Kostenvoranschläge einholen?

Danke für Alles zur Sache!!!

Grüße
Sebastian

Hallo,

Hallo,

wenn der Mieter eine handvoll Punkte hat, die vom Vermieter
nachgearbeitet/repariert werden sollen, wie und in welcher
Form kann er das schriftlich machen?
Auf mehrfache mündliche Bitte des Mieters hat sich der
Vermieter bsiher nicht gemeldet.
Lediglich eine Mieterhöhung kam in der Zwischenzeit.

Was hätte der VM denn bei der mündlichen Meldung gesagt? Wird gemacht? Er wird ja nicht nur geschwiegen haben, oder? Vielleicht sind es nur Kleinreparaturen und es besteht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag und der VM hat sich deshalb nicht mehr gemeldet?

Wurde die Mieterhöhung akzeptiert?

Wie muss der Mieter die Punkte formulieren/auflisten und
welche Termine darf er setzen?

Wird hier nach einer Formulierungshilfe gefragt? Könnte z.B. so aussehen:

Sehr geehrter VM,

wie bereits mündlich mitgeteilt, bestehen in der Wohnung XYZ folgende Mängel:

Diese bitten wir (ich) noch einmal so bald wie möglich zu beheben. Bitte melden Sie sich doch zur Absprache des weiteren Vorgehens innerhalb der nächsten Woche bei uns (mir).

Sollten die Mängel nicht behoben werden, behalten wir (ich) uns Mietminderung vor.

Darf der Mieter Mietminderung ansetzen?

Das kommt auf die Art der Mängel an.

Z.B. Balkon kann nicht genutzt werden?

Da kann man mindern, es gibt im Internet Tabellen zur groben Einschätzung möglicher Mietminderungen.

Darf ich Kostenvoranschläge einholen?

Ooops, das böse Wort! Aber jeder Bürger darf sich Kostenvoranschläge einholen bis der Arzt kommt (auf eigene Kosten). :smile:

Gruß
Nita

Hallo

evtl. Mängel sollten immer schriftlich angezeigt werden, gleichzeitig einen Termin - je nach Aufwand - setzen. Eine Mietminderung sollte bei Nichterfüllung in Aussicht gestellt werden und dann auch ausgeführt.

Eine Mieterhöhung muss man nicht akzeptieren, der kann man widersprechen. Der Vermieter kann dann ggf. klagen.