Vermieter spielt fieses spiel... was tun ?

folgender fiktiver sachverhalt,

ein mieter wohnt noch 3 monate in einer wohnung. die vermieter haben wegen eigenbedarf gekündigt. die wohnung ist ein regelrechter altbau der komplett undicht ist ( der mieter bekam trotz fast voller heizung die wohnung nicht warm ) und teilweise an 2 bis 3 ecken leichten oberflächenschimmel zeigt ( war kurz nach dem einzug schon da. mieter wohnt 3 jahre in der wohnung ).

in einem 4 augen gespräch ( mieter und vermieter ) teil der VM mit das die wohnung vor langer zeit ( 8 jahre ) ein wasserschaden hatte ( rohrleitung gerissen, alles feucht ) und die wohnung dadurch schimmel hätte. er wird die wohnung aber begutachten nach auszug und dem mieter eine rechnnung stellen zur beseitigung des schimmels in der wohnung ( was ja auf jeden fall zu finden ist ). der mieter könnte aber diesem entgehen wenn er dem VM 3000 euro bar ausbezahlt.

sollte er dies nicht tun wird er auf schimmel verklagt und kann mit höheren kosten rechnen ( aussage VM ).

was kann der mieter hier tun ? es ist schimmel in der wohnung den der mieter trotz heizen und regelmässigen lüftens nicht verhindern konnte ( aufgrund altschaden ).

hat der mieter überhaupt eine chance wenn ihn der VM verklagt ? oder sollte er zahlen und gut ist ? sind die kosten einer klage nicht höher im endeffekt ?

wer weiss was

gruß

Huhu,

der Grund des Schimmels muss der Vermieter nachweisen. Dies geschieht per Gutachten. Den Mieter steht es frei ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

je nach Sachlage, die man aus der Entfernung nicht sagen kann, kann man es auf einer Klage ankommen lassen.

Warum der Mieter keine Mietminderung geltend gemacht hat ist mir aber bei so einer Konstellation schleierhatf. Eine Mitgliedschaft in einen „Mieterverein“ ist bei so etwas ganz nützlich, denn ohne Fachlichen Rat sollte man nie Mindern.

Hallo

Wie schon gesagt wurde, müsste der Vermieter seine Anspruchsgrundlage beweisen, d.h. beweisen dass der Mieter den Schimmel und/oder die Folgeschäden verursacht hat.
Das ist i.A. nicht so einfach.

Allerdings könnte in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielen, ob der Mieter seine Mängelanzeigepflicht erfüllt hat
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html

Grüsse Rudi