Hallo!! Neulich war ich mit meinem Freund in der Wirtschaft.Wir sollten uns einen netten Abend machen…zu später Stunde kam auch mein Vermieter. Nach einem kurzen Gespräch eskalierte die Situation und die beiden gerieten in Streit. da mein Freund schonmal seinem Sohn die Meinung gesagt hat und mein Vermieter eh nichtmehr so gut auf ihn zu sprechen war hat er ihm aus der Bierlaune heraus ein Hausverbot erteilt. Sprich : mein Freund darf mich nichtmehr brauchen kommen. …der Vermieter meint er wäre eine Bedrohung fürs Haus und er hätte durch sein"agressions" auftreten Angst um die mitmieter …
…Nun habe ich den Kontakt zu meinem Freund natürlich nicht abgebrochen. Als er letztens v o r das Grundstück fuhr, klingelte kurz d drauf mein Handy.der Vermieter meinte, wenn ich den Kontakt zu ihm nicht abbrechen würde bekäme ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf…zudem hat er sämtliche Nachbarn beauftragt bescheid zu gegen wenn sich mein Freund mir nähert. Ich fühle mich genötigt und in meiner Freiheit eingeschränkt. Kann er ihm Hausverbot erteilen? Wie ist das mit der Kündigung? Wie Soll ich mich nun am besten verhalten?? Er will mein Freund wegen hausfriedensBruch anzeigen, wenn er zu mir kommt…
Hallo,
der Vermieter kann einer Person Hausverbot erteilen. Ihnen den Kontakt mit Ihrem Freund verbieten kann er natürlich nicht.
Aber, wenn Ihr Freund das Grundstück betritt kann er die Polizei rufen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Kündigen wegen Eigenbedarf kann er Ihnen auch, dann müßte aber ein Familienmitglied 1. Grades die Wohnung beziehen.
Ansonsten ist dies eine Sache für einen Rechtsanwalt.
MfG P. Kunze
Hallo, Dein Vermieter kann garnichts machen, solange Dein Freund sich nicht strafbar macht, kannst ihn sogar bis zu 6 Wochen bei Dir wohnen lassen. Der Vermieter ist kein Richter.
Hallo!! Neulich war ich mit meinem Freund in der
Wirtschaft.Wir sollten uns einen netten Abend machen…zu
L:später Stunde kam auch mein Vermieter. Nach einem kurzen
Gespräch eskalierte die Situation und die beiden gerieten in
Streit. da mein Freund schonmal seinem Sohn die Meinung gesagt
hat und mein Vermieter eh nichtmehr so gut auf ihn zu sprechen
war hat er ihm aus der Bierlaune heraus ein Hausverbot
erteilt. Sprich : mein Freund darf mich nichtmehr brauchen
kommen. …der Vermieter meint er wäre eine Bedrohung fürs Haus
und er hätte durch sein"agressions" auftreten Angst um die
mitmieter …
…Nun habe ich den Kontakt zu meinem Freund natürlich nicht
abgebrochen. Als er letztens v o r das Grundstück fuhr,
klingelte kurz d drauf mein Handy.der Vermieter meinte, wenn
ich den Kontakt zu ihm nicht abbrechen würde bekäme ich eine
Kündigung wegen Eigenbedarf…zudem hat er sämtliche Nachbarn
beauftragt bescheid zu gegen wenn sich mein Freund mir nähert.
Ich fühle mich genötigt und in meiner Freiheit eingeschränkt.
Kann er ihm Hausverbot erteilen? Wie ist das mit der
Kündigung? Wie Soll ich mich nun am besten verhalten?? Er will
mein Freund wegen hausfriedensBruch anzeigen, wenn er zu mir
kommt…
Hallo,
nach meiner Meinung kann nur die Polzei ein sog. Platzverbot aussprechen. Der Vermieter ist nach deinen Schilderungen wohl nicht von deinem Freund bedroht worden. Meiner Meinung nach muß der VM erst eine Anzeige bei der Polizei machen, bevor er ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigt, es sei denn er randaliert im Haus. Einfach mal googlen.
MfG
Sabine Kruse
Leider ist die Sache nicht so einfach. Ein Hausverbot kann er als Eigentümer ausstellen, da er ihnen nmikt dem Mietvertrag jedoch die Nutzung des Eigentums übertragen hat geht dies rechtswirksam nur mit den entsprechenden Gründen wie Schutz des Eigentums und der Mieter. Da ich vermute das er einige Mieter zu seinem Gunsten Aussagen lassen kann, wird er sich auch durchsetzen können und eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist immer möglich wobei der Nachsweis des Eigenbedarfs das kleinste Problem sein dürfte.
Gruß
So einfach ist das nicht. Dafür gibt es m.E. das „Wegnutzungsrecht“. Der Zugang zu deiner Wohnung muss Besuch gewährt werden. Das gilt aber nur für den Weg zur Haustür, im restlichen Gebäude hat der Vermieter sehr wohl das Recht dieses Verbot auszusprechen.
Hallo.
Der Vermieter kann kein Hausverbot aussprechen. Der Mieter der Räumlichkeiten entscheidet, wer ihn besuchen darf oder nicht.
Das mit der Kündigung ist ne andere Sache.
Aber es gibt ja auch so was wie nen Mieterschutzbund
Grüße, Steffen
Der Vermieter kann einem Störer von dem eine Gefahr für sein Eigentum oder seine Mieter ausgeht den Zutritt zu seinem Grundstück verbieten. Sie können dagegen klagen, wenn dieses Verbot unbegründet erscheint. Ein Vermieter kann seine Wohnung wegen eigenbedarf kündigen, sofern der Grund für die Kün digung im Kündigugnsschreiben klar erkennbar wird. Kündigt der Vermieter mißbräuchloich wegen Eigenbedarf, dann macht er sich gegenüber dem arglistig getäuschten Mieter hinsichtlich dessen Umzugskosten und evtl. erschwertzer sonstiger Umstände schadenersatzpflichtig und auch strafbar! Ihr Freund sollte sich bei ihm entschuldigen!
Hallo,
also rein rechtlich sehe ich nicht, dass Ihr Vermieter „Ihnen an den Karren fahren kann“. Aber das ist leider nur die Theorie. In der Praxis ist man als Mieter immer „2. Sieger“, wenn das Verhältnis Vermieter/Mieter erst mal einen Knacks weg hat. Es gibt unzählige kleine Nickeligkeiten, mit denen ein Vermieter schikanieren kann. Man kann da zwar meistens rechtlich gegen vorgehen, doch ob man das auf die Dauer nervlich mitmachen möchte, muss jeder selber für sich entscheiden. M.f.G. Paul H.
Alles Bullshit,
der Vermieter kann Deinen Besuchern den Zutritt zur Wohnung nicht verbieten.
Wenn Dein Vermieter Dir den Umgang verbietet und gar mit Kündigung droht, so ist das eine Klare Nötigung die Strafbar ist. Drohe Deine vermieter mal mit einer Unterlassungsklage - das wird ihn möglicherweise zur Vernunft bringen.
Gruß connection
Hallo,
ein Hausverbot ist unzulässig. Haben Sie Zeugen für die Androhung der Kündigung? Ihr Freund sollte vielleicht überhaupt nicht mehr mit dem Vermieter sprechen…
MfG
Hallo,
Generell gilt: In Mietwohnung bestimmt allein der Mieter (Bundesverfassungsgericht, 1BvR 2285/03 v. 16.01.2004).
Zum „Hausrecht“ des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsatzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie si wollen. Klauseln im Mietvertrag, die das Besuchsrecht einschränken oder sogar Besuchsverbote aussprechen, sind unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch dadurch nicht verhindern, dass er vom so genannten Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten der Wohnung verbietet.
Das Hausrecht des Vermieters bezieht sich nur auf die Zuwege und das Treppenhaus, nicht aber auf die Wohnung selbst (§903 BGB).Der Vermieter darf auch nur in speziellen Fällen ein Hausverbot verhängen (z.B. Prostitution, streitsüchtiger Alkoholiker, Zusammenkünfte krimineller Vereinigungen oder Mitglieder verbotener Partein). Betritt der mit einem Hausverbot belegte Besucher erneut das Grundstück des Vermieters, liegt hingegen Hausfriedensbruch vor.
Bis zu 6 Wochen kann man übrings einen Besucher in seiner Wohnung aufnehmen.
Eine Kündigung wg. Eigenbedarfs ist heute auch nicht mehr so ganz einfach, da der Vermieter vernüftige und nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf vorlegen muss. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, diese Gründe richtig nachprüfen zu können.
Vorprogrammiert ist in so einer Situation aber purer Stress und vielleicht sollte aus diesem Grunde über eine Versöhnung oder einem Umzug nachgedacht werden.
MfG
Petra0801
Der Vermieter darf nur in extremen Ausnahmefällen sein Hausrecht ausüben, also den zugang zum Grund und Haus verweigern.natürlich kann der vermieter ihn anzeigen würde aber nichts bei rauskommen wenn keine Ausnahmesituation vorliegt…und ne Kündigung wegen eigenbedarf ist der Eigenbedarf konkret zu beweisen.
alles in allem hat der vermieter eigentlich keine große handhabe.
mfg
Kaisen
Tut mir leid, aber über dieses Thema weiß ich zu wenig Bescheid.
Hallo, erstensmal kann der Vermieter nicht ohne trifftbaren Grund ein Hausverbot aussprechen, 2. Kann er nicht aus einer Laune heraus ein Hausverbot aussprechen. Eine Eigenbedarfskündigung muss er begründen können, daher lehne Dich in Ruhe zurück, da kann nichts passieren.
Im allgemeinen darf man seine Freunde in der eigenen Wohnung empfangen sooft man will.
Aber um weiteren Ärger zu entgehen würde ich einen Anwalt hinzu ziehen!
Keep Cool, Hausverbot geht garnicht, wenn nichts strafrechtlich relevantes passiert ist. Eigenbedarf muss der Vermieter erst einmal begründen.