Hallo,
Meine frage ist mein Vermieter hat die Fenster der wohnung also des ganzes hauses gewechselt. Am ende kam bei der nebenkostenabrechnung eine rechnung von 500 € auf uns zu. Dazu kommt das dieses jahr noch die Fassade neu gemacht wurde. Momentan frage ich mich ob das überhaupt erlaubt ist das ich das in den nebenkosten bezahlt?! Ich meine wenn ich morgen ausziehe habe ich ja nix davon… die fenster nehme ich ja nicht mit… bzw. Die Fassade ist ja zur Verschönerung davon habe ich ja auch nix …
Wich wurde mich uber beweise bzw. Gesetzliche recht sehr freuen… damit ich meinem Vermieter mal klar machej kann das dies nicht so geht .
Danke im vorraus