Vermieter stellt den Fenster taus in der Nebenkostenabrechnung ?! ist das richtig

Hallo,

Meine frage ist mein Vermieter hat die Fenster der wohnung also des ganzes hauses gewechselt.  Am ende kam bei der nebenkostenabrechnung eine rechnung von 500 €  auf uns zu. Dazu kommt das dieses jahr noch die Fassade neu gemacht wurde. Momentan frage ich mich ob das überhaupt erlaubt ist das ich das in den nebenkosten bezahlt?! Ich meine wenn ich morgen ausziehe habe ich ja nix davon… die fenster nehme ich ja nicht mit… bzw. Die Fassade ist ja zur Verschönerung davon habe ich ja auch nix … 

Wich wurde mich uber beweise bzw. Gesetzliche recht sehr freuen… damit ich meinem Vermieter mal klar machej kann das dies nicht so geht .

Danke im vorraus

Hat in der NK-Abrechnung nichts zu suchen.
Kann aber auf die Miete umgelegt werden mit 11% der anrechenbaren Kosten. Frage, was billiger ist.

vnA

Also ich müsste jetzt 500 € nachzahlen… obwohl wenn diese diversen reperaturkosten niht da waren dann wurden wir sogar was zurück bekommen…

Also miete bezahlen wir warm 450 € mit gas und wasser …

Hast du vielleicht ein gesetzt oder etwas was das beweist uns ich ihm vorlegen kann…er meint immer nur ja bla muss so…weil wir ja aucj davon was haben…wir wurden ja heizkosten spaaren… naja und die nächste nachrechnung will ich erst garnicht sehen -.-’

http://www.ead-dirnberger.de/gesetze-urteile/betrieb…

Moin!
Nun, es wird Ihnen nichtgefallen - aber das geht so!
Da unsere Regierung ja beschlossen hat, mit der unverständlichen, neuen Energiepolitik die ganze Welt zu retten, müssen letztendlich die Mieter die Kosten zahlen… Und mit nur 500€ sind Sie gut davon gekommen! Ich weiß von Fällen, wo Besitzer von Etagen-Eigentumswohnungen ihre Wohnung verkaufen mußten, um die enormen Umlagen zahlen zu können!
Sie haben das gesetzlich Recht, sich ALLE Belege der Sanierung/Renovierung zeigen zu lassen. Sie koennen sich daraus alles abschreiben und Notitzen machen - um festzustellen, ob NUR die Kosten der Renovierung weitergegeben wurden.
Für Details der umlagefähigen Kosten blättern Sie sich einfach durchs Internet. Es gibt zu dem Thema Tausende Seiten…
Gruß
MK

(sent from my iPhone ex USA)

Hallo Michael,

gibst Du bitte noch dazu, wo in der BetrKV das steht? Ich finds jetzt grad nicht…

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Ich würde mich auch über gesetzliche belege freuen :smile: und ja das gefallt mir nicht…darf er dennauch die neue Fassade in die nnebenkostenabrechnung rein bringen??

Moin,

Ich weiß von
Fällen, wo Besitzer von Etagen-Eigentumswohnungen ihre Wohnung
verkaufen mußten, um die enormen Umlagen zahlen zu können!

ein Besitzer ist aber nicht ein Mieter. Und ein Besitzer einer Wohnung kann auf der Eigentümerversammlung selber mitentscheiden, ob die Fenster getauscht werden oder nicht.

Haelge

Blumepeder hat es ganz liebevoll ausgedrückt und nach der Rechtsgrundlage gefragt.
Ich möchte es etwas genauer ausdrücken:

Das ist absoluter Mist den du hier geschrieben hast. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach auch mal die Finger rughen lassen und nichts schreiben.
Richtig ist:
Sanierungskosten haben in der NK-Abrechnung absolut nichts zu suchen.

vnA

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Hallo von-nix-Ahnung,

ich mach es ja nicht gerne aber wo du Recht hast, hast du Recht!

Renovierung und Instandhaltung sind nicht umlagefähig.

Wenn überhaupt könnte er die Miete erhöhen.

Gruß

BHS-Huber

Hallo!

Nun, es wird Ihnen nichtgefallen - aber das geht so!
Da unsere Regierung ja beschlossen hat, mit der
unverständlichen, neuen Energiepolitik…

Könnte es sein, lieber Michael, daß du nicht nur die Energiepolitik nicht verstanden hast, sondern auch von Instandhaltung, energetischer Sanierung und umlagefähigen Kosten nicht den Schatten einer Ahnung hast?

Gruß
Wolfgang
.

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Aber er sendet doch mit Eier-Phone aus dem Amiland, der ist so wichtig, da muß er doch
Ahnung haben …

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Ich würde mich auch über gesetzliche belege freuen :smile: und ja
das gefallt mir nicht…darf er dennauch die neue Fassade in
die nnebenkostenabrechnung rein bringen??

Hi, wenn die Fassade nur gestrichen wird, fällt das unter Instandhaltung und die darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Und wenn es eine Dämmung wird, dann muss die eine Heizkosteneinsparung für die Mieter ergeben um sie mit 11% der Jahresmiete bis zum St. Nimmerleinstag auf die Mieter per Mieterhöhung umlegen zu können.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/waerme…
MfG ramses90

Lesen, Schreiben, Rechnen
Hallo Ramses,

nein, es geht nicht um 11% der Mieten, sondern um 11% der Aufwendungen.

Beispiel: Eine Wohnung kostet z.B. 700 € p.m. kalt, und die Wärmetauscher-Fenster mit Alurahmen, die zwar ganz ordentlich schallisolieren, aber in der Wärmeisolierung ungefähr den einfach verglasten Holzfenstern aus der Wiederaufbauzeit entsprechen, werden durch richtige Fenster ersetzt. Die Aktion kostet 5.000 €.

Die Miete (nicht: die Betriebskostenumlage!) darf um 550 € p.a., also 45,83 € p.m. erhöht werden. Du behauptest, sie dürfe um 77 € p.m. erhöht werden. Das ist falsch.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Asche auf mein Haupt wegen der unklaren Formulierung.
MfG ramses90

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Spaß bei Seite ist ne wichtige Angelegenheit … ich will sowieso hier ausziehen… wozu das alles bezahlen wenn ich ehj gehe… ich habe heute einen termin qegen ei er anderen wohnung…und wenn die mir zusagen dann gehe ich hier raus… ich habe hier wo ich hier bin nicht mal nen keller. Meine Wäsche muss ich in der wohnung troknen lassen. Wobei mir bei dem einzug gesagt wurde das ich sie drausen im garten aufhangen lassen kann… die dusche ist schrot kümmert sich auch keiner drum… aber sone hoche nachrechnung schicken das können sie … pff … naja so gehts aufjeden fall nicht ich weill nicht das meij 111 monate alter sohn da noch irgentwie krank wird …

Hallo

obwohl hier schon sehr viel geschrieben wurde, möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben :wink:
Die erbetenen Links zu den Gesetzen, Infoblättern findest du direkt im Text.

Du solltest nun zuerst einmal deine Betriebskostenabrechnung prüfen - z.B. anhand dieses Merkblatt zur Betriebskostenabrechnung.
Die umlagefähigen Betriebskostenarten sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt.
Dazu auch eine Musterabrechnung einer professionellen Abrechnungsfirma.

Reparaturen/Instandhaltungen sind grundsätzlich Vermietersache > http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html - Ausnahmen: Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen, hier sind mietvertraglich abweichende Vereinbarungen möglich.

Bei Modernisierungen , durch die der Wohnwert erhöht wird und/oder Energie eingespart wird, darf die Miete erhöht werden > BGB § 559

Es sind also zunächst einmal die Begrifflichkeiten der verschiedenen Kosten zu unterscheiden.

Bei Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung empfiehlt es sich zunächst einmal den Vermieter um Klärung/Erklärung zu bitten. Der Mieter kann auch sein Einsichtsrecht in die Belege wahrnehmen.
Bei festgestellten Fehlern in der Betriebskostenabrechnung sind die Einwendungen schriftlich an den Vermieter zu richten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abr…

Dann viel Erfolg beim Durchblicken !!!

Grüße Rudi

ein Besitzer ist aber nicht ein Mieter.

falsch. ein wohnungsmieter ist der besitzer der wohnung.

Und ein Besitzer einer Wohnung kann auf der Eigentümerversammlung selber
mitentscheiden

aber nur in dem fall, dass der wohnungseigentümer auch der wohnungsbesitzer ist.

klassischer fall von verwechslung von eigentum und besitz.

Spaß bei Seite (…) meij 111 monate alter sohn da noch irgentwie
krank wird …

ist zwar ne rührende geschichte, hat aber mit der ausgangsfrage nichts zu tun.

wenn ein vermieter versucht, sanierungskosten direkt auf die mieter abzuwälzen, ist er entweder selbst saublöd, oder er hält seine mieter für saublöd.

die dreistigkeit der forderung lässt vermuten, dass der vermieter sich nicht einfach mit einem „zahl ich nicht“ abspeisen lässt. ob du jetzt ausziehst oder nicht hat also für den spaß, den du möglicherweise noch haben wirst, keine bedeutung. und dann gibt es bei mietende ja noch das allseits beliebte spielchen mit der kautionsrückzahlung.