Vermieter stellt die Garage nicht zur verfügung

Also folgene Frage!
Ich wohne in meiner Mietwohnung mit meinen 2Kindern und Mann ca.5Jahre darin.
Wie ich eingezogen bin hat der Vermieter mich gefragt ob ich die Garage hinten auf dem Hof brauche!?Habe es abgelehnt weil ich sie da noch nicht brauchete und er mir sagte o.k,weil sonst hätte er die erst jemanden Auserhalbt kündigen müßen weil der nicht hier im Ort wohnt.
Jetzt aber habe ich mir einen Roller gekauft und mein Mann auch einen,jetzt frage ich seit einen Jahr ob ich die Garage bekommen kann?!
Da ich 2Roller habe und die auch schon beschädigt worden sind und meine Tochter hat ein neues Fahhrad bekommen und das ist zu schwer jedesmal es im Keller zu bringen.
Und mein Fahrrad würde auch schon vom Hof geklaut!!
Er meint jedesmal ich kümmer mich drum,ich meld mich bei ihnen!
Aber nix,ich rufe ständig an und jedesmal die gleiche antwort!
Das letzte Tefonat meinte er auf einmal ja die gehört ja einer älteren Dame die die auch schon jahrelang hat!

Was ist Die ist aber nur einmal im Jahr hier weil die auf Helgeland wohnt und ich die dringender brauch als sie,da die ja eigentlich zu Haus gehört,die andere Garang ist auch von meinen Nachbar gemietet!!
Dann habe ich das nochmal erklärt das ich die Garage dringend brauche,da meine Gegenstände schon zerstört worden seien,da meint er nur zu mir da kann er ja nix dafür!!!
Was kann ich jetzt tuen,bitte helft mir!!

Hallo Fusselchenmüller,

wenn der Vermieter die Garage schon seit Jahren anderweitig vermietet hat, dann ist das seine Angelegenheit.
Ich an Ihrer Stelle würde mich an die Dame wenden und versuchen eine Einigung zur Mitbenutzung zu erreichen. Vorausgesetzt, diese ist leer oder nutzungsmäßig wenig ausgelastet.
Ansonsten zwingt Sie ja Niemand hier zu bleiben, wenn das Umfeld so assozial ist.
Beste Grüße
hardy

Sie können irgendwo eine Garage anmieten oder versuchen, dem Vermieter über eine hohe Garagenmiete die Kündigung gegenüber dem Altgaragenmieter schmackhaft zu machen. „Pecunia non olet“! Zahlt der Altmieter z.B. € 50 mtl. und Sie bieten € 80 mtl., dann wird der Vermieter sich aus rein ertragswirtschaftlichen Erwägungen überlegen, ob er nicht Ihnen als Mieter im Hause den Vorzug einräumt und den Garagenaltmieter eben mit dem Argument, dass er nun die Garage für einen Mieter im Haus dringend raucht, kündigt. Sospielt das Leben! Einen Rechtsanspruch haben Sie nicht, aber über Geld läßt sich bekanntlich vieles regeln!

Moin!
Was Sie tun können?
NCHTS.
Es gibt gottlob noch keinen Vermietungszwang. Wenn der VM Ihnen die Garage nicht vermieten will oder kann, dann ist das sein gutes Recht!

Ich staune immer wieder, mit welcher Impertinenz Leute manchmal glauben, daß die Welt sich nur und ausschließlich um sie selbst dreht! Und ich staune auch über diese dreiste Erwartungshaltung. Und das nur, weil man zu faul ist, die Dinge abends in den Keller zu bringen…
Es ist doch völlig egal, wo jemand wohnt und ob oder ob er nicht sein Eigentum nutzt. (Es ist übrigens die wunderschöne Insel HelgOland)
Versuchen Sie besser, wo anders eine Gargare zu mieten oder kaufen Sie sich eine, dann sind Sie Eigentümer und können selbst bestimmen.
Gruß
MK

Wenn die Garage von Ihnen nicht angemietet wurde und auch nirgendwo etwas schriftlich vereinbart wurde, dass die Garage zur Wohnung/Haus gehört, dann können Sie nix machen, ausser mit der Dame selber in Verbindung treten und fragen, ob sie diese Ihnen vermietet.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Garage an Sie zu vermieten.

MfG P. Kunze

hallo,

was steht denn im Mietvertrag drin??

lisa

Da Sie ja keinen rechtlichen Anspruch auf die Garage haben, wäre die einzige Möglichkeit, sich mit der Dame in Helgoland in Verbindung zu setzten. Viell. ist diese ja bereit, die Garage zu kündigen oder sie vermietet sie an sie weiter.

Herta Bassauer

Hallo,
hier kannst Du nur abwarten, denn die Garage gehört ja nicht zur Wohnung. Wenn die jetzige Garagenmieterin nicht kündigt bzw. die Garage nicht freigibt, dann kannst Du nichts machen.
Gruß
Udo

Es besteht grundsätzlich und ausnahmslos KEIN Anrecht oder Anspruch für den Mieter die Garage anzumieten!
Da die Garage bereits vermietet ist und der derzeitige Mieter nicht von sich aus kündigt, möge der Fragesteller woanders eine Garage anmieten.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf das haltlose Drängen des Mieters zu regagieren!

Hallo,

eine Frage vorab. Zahlt Ihr bereits miete für die Garage?

wenn nicht, dann habt Ihr keine Chance die Garage zu bekommen, da von Anfang an gesagt wurde, dass Ihr keine Garage benötigt.
Gruß
Heike

Hallo,

sollte diese Garage nicht in deinem Mietvertrag stehen, hast Du leider pech gehabt. Versuche doch mal die ältere Frau zu erreichen und Frage ob Sie die noch braucht.

Viel Glück
Peter

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

sie haben absolut kein recht auf die garage, es ist nicht mal der mühe wert, es einzufordern. wenn der vermieter die sache nicht aus kulanz regelt, bekommen sie die garage nicht. ab einer bestimmten größe haus muss er stellplätze zur verfügung stellen aber niemals garagen.