Wie gesagt, euer Problem verstehe ich grundsätzlich, aber auch für den teuren Esstisch deiner Mutter kann der Vermieter nichts. Wenn es so wichtig war, Möbel mitzunehmen, hättet ihr das im Vorfeld genau klären müssen. So seid ihr auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.
Das ist deine Meinung, aber sicher nicht die Absicht des Vermieters. Der hat sich bestimmt nur gedacht, er tut dem Mieter etwas Gutes, indem er für Arbeits- und Essfläche sorgt.
Da hast Du grundsätzlich Recht. Allerdings gibt es hier ein Mißverhältnis zwischen den Nutzungen als Wohnzimmer bzw. als Küche. Es muss doch Jedem klar sein, dass eine einzelne Person Möbel ins Wohnzimmer stellen will.
Mir geht es ja auch letzten Endes nur um die Möglichkeiten, die wir haben, den Tisch wieder loszuwerden. Ich habe nie behauptet, man da nicht einziehen. Nur der Klotz muss eben raus. Wenn ihn der Vermieter nicht entfernt, dann eben wir. Geld für eine Einlagerung werden wir aber nicht ausgeben. Soviel ist sicher.
Hallo,
mit dem Grundriss
ergeben sich einige Moeglichkeiten, die keinen Streit mit dem Vermieter bedeuten muessen.
A Die Kuecheninsel koennte auf dem Bild links an der Wand eingezeichnet sein und dort hin passen. Ihr magt sie jetzt nicht, ein anderer haette den Vermieter „verklgt“ wenn sie fehlt. Also kooperativ bleiben.
B Der grosse Esstisch mit 4 Stuehlen hat -wenn man Platzmagel als Argument verwenden will- in dem kleinen Raum auch nur platzfressende Groesse. Wenn er eingelagert werden muss, im Schlafzimmer sind voele Quadratmeter freie Flaeche. Dort passt auch die Kuecheninsel hin, falls die Tuer breit genug ist.
C Dem Vermieter Termin von Tagen setzen kann man locker im Gespraech versuchen. Vielleicht hat er Helfer. Das kann aber auch im ersten Monat geschehen. Oder vom Umzugsunternemen kann die Kuecheninsel ins Schlafzimmer umgelagert werden, bis die Helfer vom Vermieter Zeit haben.
D
Was ist wichtig? Ein subjektiv empfundenes kleines Problemchen aufzublasen oder jahrelang ein gutes Verhaeltnis zum Vermieter?
Der Vermieter hat sich die Kueche eben so vorgestellt. Ihr habt es Euch anders vorgestellt, wie kann der Vermieter Euren Wunsch erfuellen helfen, irgendwann? Und in ziemlich nachrangiger Wichtigkeit, wann?
.
Rein juristisch darf der Mieter Moebel zerstoeren oder entfernen, muss aber bei Auszug den Zustand wieder herstellen. Der Einkauf der passenden Kuechenfront-Materialien in 10 Jahren ist durchaus unsicher, besser aufbewahren.
.
Gruss Helmut
Tja, siehste? Und genauso könnte man sagen, dass dieser Tisch mit den zwei Stühlen deine unerwünschte Insel ist. Denn die Einsparung, die auf deinem Foto bei der „Insel“ zu sehen ist, deutet schon darauf hin, dass sie (auch) als Esstisch für zwei „Barhocker“ dienen soll. Es gibt sicherlich bequemere Sitzmöglichkeiten für 83jährige, aber der Vermieter hat die Küche auch nicht nur für deine Mutter gekauft, sondern für nachfolgende Mieter. Das ist auch sein gutes Recht.
Auf dem Grundriss sehe ich auch überhaupt nicht, wo der teure Tisch deiner Mutter mit den 4 Stühlen untergebracht werden sollte, insofern nochmal: es ist euer Problem, nicht das des Vermieters.
Wirklich? Da muss man dann aber im Stehen essen, oder soll man sich seitlich daran setzen, auf Barhockern? - Küchen-Arbeitsplatten sind in der Regel deutlich höher als Esstische.
So „natürlich“ sehe ich das übrigens gar nicht, schon gar nicht, nachdem ich den Grundriss sehe. Es kommt aber logischerweise auch etwas darauf an, was genau im Mietvertrag steht.
Aber, wie ich bereits schrieb, mit dem gezeigten Grundriss hätte da nie und nimmer noch der Esstisch mit 4 Stühlen hingepasst, auch wenn die Insel NICHT da gewesen wäre! Deswegen hätte ich durchaus genauere Rücksprache mit dem Vermieter gehalten. Nu’ ist aber das Kind in den Brunnen gefallen.
Du hast aber da nicht geschrieben, wo man mit seinen Beinen hinsoll.
Eine Küchen-Arbeitsplatte ist eindeutig kein Wohnzimmertisch. Der auf dem Plan ist ja offensichtlich sogar nur ein Couchtisch, der ja nochmal niedriger ist als ein Esstisch.
Es ist auch keine Arbeitsplatte, sondern eine Halbinsel, die gleichzeitig (oder eher nacheinander, hier muss man ja alles bis ins kleinste Detail erklären) als Arbeitsfläche zur Essensvorbereitung oder als Tischfläche zum Essen benutzt werden kann.
Zwischen Couch und den Sesseln ist offensichtlich nur ein Couchtisch, ja, deshalb schrieb ich dem UP, dass nach dem Grundriss eh’ kein Esstisch mit 4 Stühlen noch hingepasst hätte, egal, wie er sich dreht und wendet.
Also die Möblierung ist auf Grundrissen immer zur Deko gedacht. Da wir nicht möbliert gemietet haben, hat ein zusätzlicher Tisch da auch nichts verloren. Würdest Du es auch gut finden, wenn der Vermieter noch ein Sofa ins Zimmer stellen würde? Sicher nicht. Das wäre aber sein Recht nach Deiner Aussage.
Wo der Esstisch hin soll? Links neben „Wohnen“, da wo der Sessel eingezeichnet ist.
Wieso denn EIN Sessel? Da sind zwei Sessel, eine Dreisitzer-Couch und ein Couchtisch eingezeichnet. Wieso soll da nicht ein Tisch mit vier Stühlen hinpassen?