Vermieter Stellt Sat-Empfang nicht auf Digital um

Hallo,
zum 30.04.2012 läuft der Empfang von analogem Sat-Empfang ab.
Lt. meinem Vermieter hat er bereits auf Digital umgestellt, dass allerdings nicht funktioniert, da wir hinter einem Naturschutzgebiet mit viel Wald wohnen.
Kabelanschluss ist nicht Möglich, da Leitungen der Kabelfirmen bis zu uns nicht verlegt worden sind.
Habe ich jetzt eine Möglichkeit meine Ansprüche beim Vermieter geltend zu machen, Mietkürzung? Sonderkündigung? etc. pp.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Hallo namenloser

zum 30.04.2012 läuft der Empfang von analogem Sat-Empfang ab.

Stimmt.

Lt. meinem Vermieter hat er bereits auf Digital umgestellt,

schön.

dass allerdings nicht funktioniert, da wir hinter einem
Naturschutzgebiet mit viel Wald wohnen.

nicht schön.
Hat aber mit dem Wald nichts zu tun, es sei denn die SAT-Schüssel steht IM Wald. Üblicherweise wird ein SAT-Spiegel auf einem Dach oder einer Scheune installiert. Der Winkel aus dem das Signal vom Himmel kommt, ist eigentlich zu steil als das ein Wald dann den Empfang stören könnte.
Wer hat denn die Anlage auf digital umgestellt. Ein Fachbetrieb?
Dieser misst die Antenne üblicherweise entsprechend ein und es gibt dann ggf. auch einen Prüfbericht/Messprotokoll darüber. Dann würdest Du mit Kündigung oder Mietkürzung in jedem Fall den kürzeren ziehen.

Oder war es der Vermieter selbst?

Kabelanschluss ist nicht Möglich, da Leitungen der Kabelfirmen
bis zu uns nicht verlegt worden sind.

In ländlichen Gegenden allgemein üblich.

Zu Kündigung und Mietkürzung,pp. wäre wohl eher eine Frage in der Ecke „Allgemeine Rechtsfragen“ angebracht.
> http://www.wer-weiss-was.de/app/board/threads/64

Bist Du sicher das er nicht auf digital umgestellt hat?
Wenn Du Deinen DIGITAL-Receiver einschaltest und im ZDF / RTL auf Bildschirmtextseite 198 gehst, was wird Dir dort angezeigt?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Kein Problem, nur mangelt es ein wenig an Infos.
Standort Antenne?
Verwendeter Receiver? Typ & Hersteller !
Anzeige Receiver?
Wer hat umgerüstet?

VG
Steffan

Hallo

Soweit ich informiert bin hat man nur einen Anspruch auf Fernsehempfang durch den Vermieter, wenn in der Miete eine Summe X für den Fernsehempfang gezahlt wird -man könnte vielleicht noch über DVB-T versuchen Fernsehen zu empfangen
mfg Kalteschale

Hallo, diese Frage kann wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten MfG

Hallo,
grundsätzlich ist zu sagen, dass die Einstellung der Schüssel und des LNB bei digitalem Empfang sehr genau erfolgen muss, sonst kommt KEIN Bild. Deshalb verstellen Sie die Schüssel bzw. das LNB sehr langsam und warten ca. 30 Sekunden, um den Empfang zu kontrollieren. Im Zweifel einen Fachmann zu Rate ziehen. Wenn Bäume oder ähnliches im Wege ist, wäre der analoge Satempfang schon gestört gewesen. Zur rechtlichen Problematik kann ich keine Auskunft geben.
Viel Erfolg!
ob digitaler Empfang möglich ist, kann über die ARD-Teletextseite 198 ermitteln.

Hallo,

wenn vorher analog-SAT gegangen ist muss auch Digital-SAT möglich sein.
Jeder SAT-Spiegel muss immer freie Sicht in Richtung Himmel haben! In Norddeutschland bei ca. 26° und in Süddeutschland bei ca. 35° Elevation (Höhe).
Ansonsten stimmt was nicht mit der Anlage.

Was rechtlich möglich ist? -> keine Ahnung, da Ingenieur

kann wahrscheinlich eher ein Anwalt oder Mieterschutzbund beantworten.

Hoffe,ich konnte ein wenig helfen.

m.f.g

Hallo,
Da der Vermieter angibt auf digital umgestellt zu haben, würde ich vorerst 1-2 Nachbarn konsultieren um ein reales Eindruck zu erhalten.
Ansonsten zunächst in den Mietvertrag schauen ob ein TV-Signal garantiert ist ?
Sonst bin ich auch kein Jurist, vielleicht besteht auch die Möglichkeit sich einen eigenen Spiegel zu installieren oder/und DVB-T Antenne ?
freundliche Grüße E-Zwerg

Hallo Baxter,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Hab keine Ahnung vom Mietrecht

Hallo, Digital Empfang gibt es schon lange (20 J). Hat wol jemand was verpasst?. Es muss nur das LNB vor der Schüssel „Universal“ sein steht drauf.
MfG

Hallo,
das ist eher eine Rechtsfrage als eine technische Frage, hierbei kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß

Adrian

hallo sorry hatte viel zu tun
aber ich denke mal nicht das du anspruch hast es sei den das in deinem mietvertrag eine satanlage drinne steht dann könnte ich mir vorstellen das durecht bekommst
hohl dir sonst eine rechtsberatung über einen rechtsanwalt der sich mit mietrecht auskennt
ich hoffe das ich dir geholfen habe
gruß mecki-40