Vermieter stellt Waschmaschine und Trockner vor die Tür!

Guten Morgen
Vermieter stellt Mieter bei Einzug( 1.9.) einen Raum zur verfügung in dem Waschmaschine und Trockner stehen sollen.
Der Vermieter der auch im Haus wohnt hat deshalb 2 Anschlüsse legen lassen damit seine Maschine dann auch dort platz findet.
Allerdings ist das ganze nicht im Mietvertrag fest gehalten.
Heute Morgen stehen vom Mieter die Geräte auf dem Hof mit der Bergründung er bräuchte den Platz jetzt selber !
Angeblich käme heute auch noch jemand um Anschlüsse für die Geräte in der Wohnung des Mieters zu instalieren.
Geht das überhaupt so?
Was ist wenn jetzt keiner kommt und Leitungen legt!
Danke Euch für eure Antworten
Eure frustrierte Freckle

Äääh… wessen Gerätschaften stehen vor der Tür und wer hat sie da hinausgestellt?

Der Vermieter stellt die Geräte des Mieters vor die Tür ins Freie!

Das heißt, der bisher genutzte Raum befindet sich nicht innerhalb der Wohnung des Mieters?

Nein, es ist ein extra Raum(Abstellraum) den er für diese Zwecke zur Verfügung gestellt hat. Der Raum befindet sich im Haus/Flur des Vermieters/Besitzers aber nicht in der Wohnung des Mieters noch Vermieters.
Aber wie gesagt das Ganze wurde mündlich zu gesagt ,die Nutzung steht nicht im Mietvertrag.

Vermieter stellt Mieter bei Einzug( 1.9.) einen Raum zur
verfügung in dem Waschmaschine und Trockner stehen sollen.

was heißt ‚bei einzug‘? war das schon bei abschluss des mietvertrags oder wirklich erst beim einzug? wo wollte der mieter denn ursprünglich die geräte aufstellen?

Guten Morgen
Der Mietvertrag wurde im Juli unterschrieben ,da der Vermieter keine Waschmaschine in der Oberwohnung haben wollte ( angst vor Krach und Wasserschaden) hat er unten diesen Raum vom Installateur umrüsten lassen so dass dann die Waschmaschine unten untergebracht werden sollte.

Der Mietvertrag wurde im Juli unterschrieben ,da der Vermieter
keine Waschmaschine in der Oberwohnung haben wollte ( angst
vor Krach und Wasserschaden) hat er unten diesen Raum vom
Installateur umrüsten lassen so dass dann die Waschmaschine
unten untergebracht werden sollte.

das beantwortet meine frage nicht.

Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Die Frage ist doch, wurde mündlich vereinbart, daß die Waschmaschine immer dort stehen darf oder hat sich der Vermieter die Option freigelassen, den Anschluß irgendwann verlegen zu dürfen.

Beispiel:
Wenn ich meinem Mieter gestatte etwas kostenlos zu nutzen, dann mache ich das ohne Anerkennung einer rechtspflicht, da es sein kann, das ich irgendwann diesen Raum selbst nutzen möchte. Würde ich dauerhaft auf den Raum verzichten können, würde ich ihn in den Mietvertrag aufnehmen und entsprechenden Mietzins dafür verlangen.

Bei den ganzen Problemen die Du mit dem VM hast stellt sich die Frage, ob Du Dir nicht besser eine andere Wohnung suchen solltest. Sooo wird das nichts mit einem entspannten Mietverhältnis.

Gruß
Tina

War der Waschplatz weder bei Besichtigung vorhanden noch vertraglich zugesichert, stellt die dann gewährte Nutzungsmöglichkeit eine Duldung dar, die widerruflich ist.

Demnach kann der VM den Platz anderweitig beanspruchen und einen Anschluss in der Wohnung des Mieters herstellen.

Dass Vorgehen und Reihenfolge der zulässigen Nutzungsänderung unbotmäßig war, lohnt IMHO keinen juristischen Streit.

G imager

Der Mieter hat sich schon vor 3 Wochen eine andere Wohnung gesucht( Umzug zum 1.5. ) seit dem wird er vom Vermieter schikaniert! Leider :frowning: