Vermieter Steuererklärung 3 Jahre versäumt

Hi.

Jemand, der im EU-Ausland wohnt, aber eine Eigentumswohnung in Deutschland besitzt, muss in Deutschland diese Mieteinnahmen von 2015 versteuern (über die Anlage V).
Nun hat dieser Vermieter es versäumt, für die 3 Jahre davor eine Steuererklärung zu machen. Wie kann er dafür belangt werden, mit welchen möglichen Konsequenzen?
Wie soll er sich gegenüber dem FA verhalten?
Annahme: Die Wohnung wirft nicht allzu viel Miete ab (sagen wir 700 EUR kalt) und es ist die einzige Eigentumswohnung und auch die einzige Einnahme in Deutschland.

Danke!
N°1

Nun kann er doch einfach diese Erklärungen nachholen. 2012, 13, 14, 15, alles auf einen Schwung einreichen. Wahrscheinlich muss er ein bißchen Steuern bezahlen, vielleicht bekommt er einen überschaubaren Verspätungszuschlag aufgebrummt, aber das muss nicht sein.

Moin,

ich kann mich nur RotAlge anschließen.

Der VM sollte alles zusammensammeln, nicht nur die Mieteinnahmen, auch die Aufwendung für die EW, aber das dürfte bekannt sein.

Dann auf zum FA, in einer Zeit mit wenig Publikumsverkehr oder mit Termin.

I.d.R. beißen die erst, wenn sie von sich aus dahinter kommen, dass etwas verheimlicht/vergessen wude. Es ist (fast) immer eine verträgliche Lösung zu finden.

Gruß Volker