Hi.
Jemand, der im EU-Ausland wohnt, aber eine Eigentumswohnung in Deutschland besitzt, muss in Deutschland diese Mieteinnahmen von 2015 versteuern (über die Anlage V).
Nun hat dieser Vermieter es versäumt, für die 3 Jahre davor eine Steuererklärung zu machen. Wie kann er dafür belangt werden, mit welchen möglichen Konsequenzen?
Wie soll er sich gegenüber dem FA verhalten?
Annahme: Die Wohnung wirft nicht allzu viel Miete ab (sagen wir 700 EUR kalt) und es ist die einzige Eigentumswohnung und auch die einzige Einnahme in Deutschland.
Danke!
N°1