Vermieter Steuererklärung - Abgrenzen von Nebenkosten?

Wie muss ich die Nebenkosten einer vermieteten Wohnung in der Einkommenssteuer angeben, wenn die Nebenkostenabrechnung des Verwalters von September bis August erstellt wird und ich die Wohnung zum Februar gekauft und zum Dezember vermietet habe?
Beide Nebenkostenabrechnungen heranziehen und irgendwie im Verhältnis aufteilen? Habt Ihr einen Tipp? Ich finde im Netz nichts dazu, obwohl es doch wahrscheinlich nichts außergewöhnliches ist?

Servus,

es ist allemal bei zu Wohnzwecken vermieteten Objekten reichlich ungewöhnlich, nicht nach Kalenderjahren abzurechnen, aber seisdrum - es ändert überhaupt nichts daran, was bei der Ermittlung der Einkünfte als Einnahmen und als Werbungskosten berücksichtigt wird:

Grundsätzlich ist alles, was im jeweiligen Jahr auf Deinem Konto angekommen ist, Einnahme, und alles, was von Deinem Konto abgeflossen ist, Ausgabe. Der Verbrauch von Instandhaltungsrücklagen wird vereinfachend dem Jahr zugerechnet, in dem das Abrechnungsjahr für das Objekt endet.

§ 11 EStG, in dem dieses Zu- und Abflussprinzip geregelt ist, sieht die Ausnahme vor, dass regelmäßige Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kalenderjahres fließen, diesem Kalenderjahr zuzurechnen sind (Beispiel: Mieter zahlt Januarmiete am 30. Dezember oder Strom für Dezember wird bei monatlicher Abrechnung am 7. Januar bezahlt).

Irgendwelche Akrobatik wie

ist da aber nicht gefragt, das ist eine ganz phantasielose Angelegenheit.

Wenn der Verwalter zum BNL-Übergang im Februar keine Spitzabrechnung erstellt hat, ist er eine Pfeife und sollte bald ersetzt werden. Sag ihm das, vielleicht kriegt er seinen Wust dann ja im Nachhinein noch auseinandergebröselt.

Schöne Grüße

MM