Vermieter stutzt Pflanzen des Mieters, rechtens?

Guten Tag,

Während der Abwesenheit des Mieters hat die Tochter des Vermieters ohne vorherige Ankündigung die Pflanzen in dem zum gemieteten Grundstück gehörenden Garten radikal gestutzt, sodass jetzt nur noch eine hässliche Betonmauer zu sehen ist.
Begründung: Der Beton würde durch die teilweise hochrankenden Pflanzen angegriffen.Es wurden aber auch Pflanzen gestutzt, die keinerlei Berührung zur Mauer hatten und in einigem Abstand (ca.2m) entfernt wuchsen.Darüberhinaus wurde der Garten in Abwesenheit des Mieters betreten.
Welche Rechte hat der Mieter in diesem Fall?
Vielen Dank für die Beratung!

Hallo,

zunächst einmal kommt es auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Wenn die Pflege des Gartens vollumfänglich dem Mieter übertragen wird, dann darf der VM natürlich nicht einfach irgendwelche Pflanzen stutzen.

Zwar obliegt ihm die Pflege und Instandhaltung des Objektes (also hier der Mauer) aber diesbezüglich könnte er ja den Mieter auf eine evtl. Gefährdung hinweisen und diesen auffordern die Pflanzen selbst zu stutzen oder zu beseitigen. Lediglich bei akuter Gefährdung dürfte er in Abwesenheit selbst zur Schere greifen und den Garten betreten.

Meiner bescheidenen Meinung nach würde eine solche akute Einsturzgefahr durch das bloße Stutzen von Pflanzen nicht mehr dauerhaft aufgefangen. Aber ich bin kein Maurer.

Gesetzt den Fall also, der Mieter hätte das alleinige Verfügungsrecht über den Garten und diesen mit allen Pflichten und Rechten gemietet und liegt keine akute Gefährdung durch Bäume, Mauern o.ä. vor, könnte man den VM im Zweifel wegen Hausfriedensbruch anzeigen bzw. dies für einen Wiederholungsfall androhen. M.E. ist der VM auch für den Schadenersatz an den Pflanzen u.U. haftbar zu machen, aber da kenne ich mich nun wirklich nicht so aus.

Gruß
Nita