Folgende Geschichte…
2 Personen Mieten gemeinsam eine Gewerbehalle zu 1250 Euro Netto im Monat, beginn sagen wir mal August 08…die 2 Personen zerstreiten sich und einer weigert sich die Gewerbehalle zu nutzen und zu bezahlen.
Mieter 1 versucht sein Glück alleinund schaft es nicht aus eigener Kraft soviel Umsatz zu generieren, das er das Objekt alleine halten kann.Wodurch sich ein Mietrückstand im Laufe der Zeit von 3 Monaten ergibt von ca 3500 Euro…Der Vermieter wechselt ohne Richterlichen Beschluß einfach die Schließanlage aus und erteilt zugleich nicht nur ein Hausverbot, sondern auch noch ein Mieterpfandrecht auf Inventar, welches jedoch Eigentum von 3 Darstellt…Einen Tag später taucht auf einmal Mieter 2 wieder auf und nutzt Offiziell die gesammte Gewerbehalle, nebst dem Inventar von Mieter 1, ohne dessen Erlaubnis…
Wie könnte in solch einem Beispiel die Rechtslage sein?
Darf ein Vermieter einfach das Schloss tauschen?
Darf ein Vermieter einfach dann auch noch den Zugang verweigern,und zugleich jedoch auf den Mietvertrag bestehen?
Darf das Inventar von Fremden einfach genutzt bzw verbraucht werden?
Kann Mieter 1 Aufgrund dieser Sachlage sogar Fristlos aus dem Gewerbemietvertrag?
Wäre um Tips, Links und Urteile zu solchem Thema sehr Dankbar…