Hallo
Ich habe seit 3 Jahren eine Wohnung vermietet.Und für 2007 und 2008 habe ich vergessen bei der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer einzutragen.Für 2009 muss ich das noch machen.Meine Frage lautet:Kann ich das mit der Nebenkostenabrechnung von 2009 nacholen oder hat sich das verjährt?
hallo
Sie haben 1 Jahr Zeit, das bedeutet, das die kosten für 2009 bis 31.12.10 abgerechnet sein müssen
mfg
Seeling
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo asspasso,
soweit ich weiss, kann man die Grundsteuer nur für das
vergangene Jahr abrechnen. (also 2009 bis 31.12.2010).
[…]
Lieben Gruß
Latino2009
Hallo
Ich habe seit 3 Jahren eine Wohnung vermietet.Und für 2007 und :2008 habe ich vergessen bei der Nebenkostenabrechnung die:Grundsteuer einzutragen.
Für 2009 muss ich das noch
machen.Meine Frage lautet:Kann ich das mit der
Nebenkostenabrechnung von 2009 nacholen oder hat sich das
verjährt?
Danke!War sehr nett.
Hallo,
die Jahre 07 + 08 dürfen nicht mehr in 2009 abgerechnet werden auch wenn diese vergessen wurden, sind dass Kosten die du in 2009 nicht abrechnen darfst, weil du ja schon ein für 07 + 08 eine Abrechnung rausgeschickt hast und somit abgerechnet hast.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß