Hallo,
ich werde im Februar für fast 3 Monate verreisen.
Muss ich meinen Vermieter darüber in Kenntnis setzen?
Wir haben zurzeit etwas Ärger, und ich mache mir Sorgen, dass uns (ich habe einen Mitbewohner) die Wohnung kurz vor oder während der Reise gekündigt wird… Könnte er das?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen 
Hallo cherrygreen,
leider kann ich dir diesbezüglich nicht weiter helfen. Prinzipiell kann er dir glaube ich auch in deiner Urlaubszeit kündigen, aber es ist halt eine Frage der Frist.
Aber es wäre besser, wenn du deine Frage jemand anders stellt. Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, warum ich von wer weiß was als Experte ausgesucht wurde 
Gruß,
Jonathan
Hahaha 
Das weiß ich leider auch nicht ^^
Trotzdem vielen Dank!
Hallo,
da ich erst selbst im Urlaub war, kann ich erst jetzt antworten.
Zur Kündigung durch den Mitbewohner, brauche ich erst einmal einige Info`s.
Wer hat den Mitvertrag unterschrieben.
Wenn alle unterschrieben haben, kann der MV nur durch alle gekündigt werden. (falls der Mitbewohner alleine kündigt, kann der Vermieter ihn aus dem MV herauslassen - kann, muß aber nicht)
Wenn Sie alleine den MV unterschriebn haben, dann können nur Sie die Wohnung kündigen.
Falls der Vermieter kündigt, dann muß dieser die Wohnung auch fristgerecht kündigen.
Falls er fristlos kündigt, dann kommt es auf den Grund an.
Was passieren kann, wenn er während Ihrer Reise kündigt, kann ich leider nicht genau sagen, da ich nicht alle Möglichkeiten kenne.
Dem Vermieter sollte man schon sagen, daß man so lange im Urlaub ist und man sollte auch einen Wohnungsitter beauftragen, der in bestimmten Abständen nach der Wohung sieht. Info Siehe http://www.focus.de/immobilien/mieten/urlaub_aid_668…
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
MfG