Vermieter über zuzug im nachhinein

danke trotzdem für die antwort.
grüße

Moin!

Nun, wenn man einen Mietvertrag als EINE Person incl. aller Umlagen hat, dann kann man davon ausgehen, daß auf den Verbrauch für 1 Person auch berechnet wurde.
Hier ist beim Zuzug einer weiteren Person in die Wohnung eine Anzeigepflicht dem VM gegenüber rechtens, so daß auf die neue Situation mit 2 Personen die (Wasser-Abwasser-Strom- etc.) Kosten neu kalkuliert werden kann.
Ist man aber nur Besucher, auch über längere Zeit, so ist man eben Besuch, der vom VM geduldet werden muß. Natürlich ist dabei Augenmaß seitens der Mieter notwendig…
Ein VM hat keinerlei Rechte, irgendwen „abzumahnen“. Wohin kämen wir denn da, wenn jeder Hans-und Franz abmahnen könnte!
Er kann Ihnen aber natürlich seine VM-eigene Meinung sagen. Punkt. Sonst nix!
Wenn die Wohnung so gestalötet ist, daß statt 1 auczh 2 Menschen problemlos (sozial) in der Wohnung wohnen können, kann der VM nichts dagegen machen - außer eben, die Mietnebenkosten neu zukalkulieren und also zu erhöhen. Ist ja auch logisch.
Dabei ist es anfangs unerheblich, wo Sie gemeldet sind.
Eine Ummeldung sollte zwar zeitnah erfolgen, was den VM wiedrum nix angeht, aber man hat doch schon einen Zeitraum von 4-5 Wochen zr Verfügung.
Eine Kündigung muß heutzutage gut (!) und glaubhaft begründet werden. Der Zuzug eines (neuen) Lebenspartners zum Zwecke einer Partnerschaft ist kein Kündigungsgrund (Ich sage immer: IM GEGENTEIL! Soll der VM doch froh sein, wenn es heut noch Leute gibt, die Aussicht auf Nachwuchs bringen, damit später jemand auch die Rente des VM zahlt!)
Auch eine Kündigung wegen „Eigenberaf“ ist streng reglementiert! Man kann nicht einfach nur mal so auf Eigenberadf kündigen, weil man als VM andere Interessen als ein Mieter hat.
Mein Tipp: Gehen Sie unbedingt gleich zu einer Mieterberatung, lassen Sie sich problembezogen beraten und ggf. etwas Schriftliches für den Mieter mitgeben. Auch, wenn´s vielleicht ein paar Eus kostet. Und das geben Sie dem VM.
Im Normalfall hält der dann künftig ruhig. Denn nicht irritiert VM mehr, als wenn Mieter sich „gekonnt“ wehren…
Alles Gute!
MK

Die wichtigste Frage für die rechtliche Beurteilung:

Wohnt Ihr Freund in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten (= 2 abgeschlossene Wohnungen; manchmal auch als 2-Familienhaus bezeichnet oder als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) von denen eine Wohneinheit (= Wohnung) vom Vermieter (oder dessen Familienangehörigen) selbst bewohnt wird?

Diese Frage bitte schnellstmöglich beantworten!

Hallo Sisslyn,

versucht doch eine Zwischenlösung zu finden, indem Ihr die Jetzige Inclusivmiete versucht mach Miet- und Nebenkostenanteil aufzuschlüsseln. Das ist aber leider mit etwas Rechnerei verbunden.
Eine Vergleichsmiete finden Sie sicher durch Nachfragen in der Nachbarschaft oder in der Zeitung, rechnen sich den qm-Preis aus und multiplizieren das mit Ihrer Wohnfläche (Flächen unter Dachschrägen und Balkon nur 1/2) ziehen diesen Wert von der Warmmiete ab und das sind die Nebenkosten. Die Kaltmiete haben Sie jetzt auch.
Jetzt multiplizieren Sie die Nebenkosten mit der Personenanzahl ohne Sie im Haus - das sind die Gesamtnebenkosten.
Dann die Gesamtnebenkosten mit Personenanzahl +1 (für Sie) Person dividieren das ergibt die neuen Nebenkosten pro Person.
Nebenkosten mal 2 + Kaltmiete ergibt Ihre neue Warmmiete.
Verpacken Sie das Ganze in einen netten Brief mit Weihnachtsgrüßen und ab an den Vermieter.
Eventuell würde ich anklingen lassen, dass eine Berufliche Veränderung verbunden mit einem Umzug ansteht.
Alles Gute
hardy

um genau zu sein hat das anwesen 3 hauseingänge für 3 haushalte. der eine ist für den vermieter, der andere für meinen freund und noch einer für eine extrige mieterin, umgeben von einem garten. jede partei hat ihre eignen schlüssel.

ich hoffe ich habe das richtig beantwortet?
DANKE ^^

Das hängt ein weinig von der größe der Wohnung ab. Ist die auch für den Aufenthalt von mehr als nur einem Mieter ausreichend bemessen und es zieht z.B. Ihr Lebensgfährte zu Ihnen und kein Untermieter, so kann der Vermieter dies nicht verwehren. Eine Untervermietung ist in jedem Falle genehmigungspflichtig und wird regelmäßig auch zu einer höheren Miete führen. Bieten Sie dem Vermieter doch eine angemessene Erhöhung der Miete für den Fall an, dass es sich um einen Lebensgefährten handelt oder bitten Sie ihn um Zustimmung zur Untervermietung bei gelichzeitger Erhöhung der Grundmiete. Ohnen die eine oder die andere Maßnahme droht Ihnen der Rausschmiß; dies verbunden mit sehr viel rechtlichem Ärger, der Sie ordentlich finanziell zur Ader lassen kann!

Das Wichtigste zuerst, danach die Rechtslage:

Unabhängig von der Rechtslage muss der Fragesteller alles versuchen ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter zu erreichen.

Was nützt es wenn man Recht hat, aber in einem „vergifteten“ Umfeld leben muss?

Bevor ich so leben müsste würde ich mir schnellstmöglich eine andere Wohnung suchen!

========================================

Nun zu der Rechtslage:

Wenn der Fragesteller oder der Wohnungsmieter Mitglied in einem Mieterverein ist, warum lässt man das Problem nicht vom Mieterverein klären?


Der Mieter sollte unbedingt eine schriftliche Stellungnahme zu der Abmahnung dem Vermieter beweisbar zustellen.
Die Angaben in der Stellungnahme sollten vor Gericht beweisbar sein.


Das Kündigungsschreiben ist in dem Wortlaut so wie es hier hingeschrieben wurde ungültig.

Der Mieter sollte unbedingt und sofort über den Mieterverein der Kündigung schriftlich wiedersprechen und das gerichtsbeweisbar dem Vermieter zustellen.

naja gut, das wäre kein problem, wäre nicht nur ein wasserzähler für 3 haushalte. zudem kommt noch, dass der riesige garten drumherum allein dem vermieter zur verfügung steht und er - sobald die ersten sonnenstrahlen kommen - seinen garten den ganzen tag über sprenkelt (ich schätze 85% des gesamtwasserverbrauchs geht auf ihn zurück). außerdem hat mein freund in dem ganzen anwesen damals die elektrik unentgeltlich gemacht, soviel zum guten willen.

dass der vermieter nicht empfehlenswert ist, wissen wir, aber wie gesagt, für ein halbes jahr nochmal umziehen müssen ist für uns nicht möglich.

aber vielen dank für den lösungsvorschlag, bei jedem vernünftigen menschen würde dieser auch bestimmt anklang finden ^^

Vielen dank

Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr […],

zum Mieterbund: wir haben sofort nach Erhalt der Schreiben einen Termin vereinbart, leider sind bei sovielen Streitfällen und nur wenig Kapazität seitens des Mieterbundes, sehr schwer schnell einen Termin zu bekommen.

Ich denke am Schriftverkehr durch den Mieterbund mit dem Vermieter führt auch kein Weg mehr vorbei, da der seinerseits auf seinem Recht besteht, egal ob er nun Recht hat oder nicht. Dem geht es nicht um eine gute Verbindung zu seinen Mietern sondern um klar zu stellen dass er der ‚Macker‘ ist.

Da dieses Mietverhältnis sowieso nur noch für das nächste halbe Jahr bestehen soll, denke ich das wir seinen Terror eher ertragen können, als einen weiteren Umzug verbunden mit allen Mühen (vor allem finanziell) zu finanzieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe, Sie haben uns auf jeden Fall eine gute Hilfestellung gegeben.

Schöne Grüße,
Sisslyn

[Team] Name entfernt

bei dem termin beim mieterbund wurde uns folgendes gesagt:

die Kündigung ist das Papier nicht wert auf der sie steht

alles weitere wird über schriftverkehr mit dem mieterbund laufen;

nochmal vielen dank an alle!

Viele Vermieter sind mies. Normalerweise sollte das bei einer Wohnung in dieser Grösse möglich sein. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie versuchen bei einem Rechtsanwalt nachzufragen.

Hallo,

na so einfach kann der Vermieter nicht kündigen. Allerdings solltet Ihr einen Rechtsanwalt mit der Antwort auf diese Kündigung beauftragen. Sollte er wegen Eigenbedarf kündigen muss er dieses auch begründen und alle Fristen einhalten.
Da ich aus eigener Erfahrung weiß, es kann einiges an Nerven kosten, solltet Ihr Euch eine andere Wohnung suchen, damit spart man sich doch einiges an Nerven und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, auch einiges an Geld.
Viel Glück
Peter

Was steht denn im Mietvertrag in bezug zu einem neuen Einzug Deinerseits?
Würdest Du dich als Vermieter nicht auch Ärgern, wenn nur schriftlich gemeldet wird dass ein Lebensabschnitts Gefährte einzieht?
Warum habt ihr nicht einfach erst mal peröhlich mit ihm gesprochen, ob das ok für ihn ist?
Wegen Eigenbedarf könnt ihr ca. 3 Jahre hinauszögern…
Nähere Info´s bekommt ihr bei einem Mieterverein.
Habt ihr eine Rechtschutz Vers.?
Die haben meist einen Anwalt den ihr Kontaktieren könnt.