… informiert, darf er kündigen oder muss er erlaubnis trotzdem erteilen?
seit einigen monaten verbringe ich alle zwei wochen für zwei wochen bei meinem freund. da ich wichtige dokumente erwartet habe, und wusste dass ich über diesen zeitraum bei meinem freund bin, beauftragte ich einen nachsendeauftrag, wodurch meine post an seine adresse gesendet wurde. in dieser zeit fiel auch die entscheidung wie wir weiter verfahren wollen und die entscheidung fiel dahingehend aus, dass wir zusammenziehen wollen.
es war eine kurzfristige entscheidung, mein freund nahm von heut auf morgen urlaub und wir holten meine sachen zum 24.11. aus meiner alten wohnung. seinem vermieter übergaben wir ein schreiben mit der information über meinen zuzug zum 01.12. am 26.11.;
daraufhin mahnte er wegen unerlaubtem untervermieten mit dem ‚beweis‘ meiner an die adresse gesendeten post ab und nur einige tage später kam dann die kündigung. ich bin allerdings noch bis zum 30.11. in meiner alten wohnung gemeldet. offiziell umgemeldet bin ich auch nicht.
ist das rechtens oder muss er die erlaubnis gewähren? ist die kündigung gültig?
müssen wir ausziehen oder ist der vermieter größenwahnsinnig?
zu erwähnen wäre auch, dass nachdem mein freund vor ca. 3 wochen nach seiner nebenkostenabrechnung gefragt hat, der vermieter ausgeflippt ist und meinte: „ich wollte sie eh demnächst wg eigenbedarf rauswerfen“.
mein freund hat einen all-inclusive-mietvertrag, d.h. inkl. aller nebenkosten (außer heizkosten, die zahlt er an den anbieter direkt). außerdem ist die wohnung ca. 100qm, also keine überbelegung.
ich hoffe jm kann uns helfen. vielen dank im voraus.