Vermieter über zuzug im nachhinein

… informiert, darf er kündigen oder muss er erlaubnis trotzdem erteilen?
seit einigen monaten verbringe ich alle zwei wochen für zwei wochen bei meinem freund. da ich wichtige dokumente erwartet habe, und wusste dass ich über diesen zeitraum bei meinem freund bin, beauftragte ich einen nachsendeauftrag, wodurch meine post an seine adresse gesendet wurde. in dieser zeit fiel auch die entscheidung wie wir weiter verfahren wollen und die entscheidung fiel dahingehend aus, dass wir zusammenziehen wollen.
es war eine kurzfristige entscheidung, mein freund nahm von heut auf morgen urlaub und wir holten meine sachen zum 24.11. aus meiner alten wohnung. seinem vermieter übergaben wir ein schreiben mit der information über meinen zuzug zum 01.12. am 26.11.;

daraufhin mahnte er wegen unerlaubtem untervermieten mit dem ‚beweis‘ meiner an die adresse gesendeten post ab und nur einige tage später kam dann die kündigung. ich bin allerdings noch bis zum 30.11. in meiner alten wohnung gemeldet. offiziell umgemeldet bin ich auch nicht.
ist das rechtens oder muss er die erlaubnis gewähren? ist die kündigung gültig?
müssen wir ausziehen oder ist der vermieter größenwahnsinnig?

zu erwähnen wäre auch, dass nachdem mein freund vor ca. 3 wochen nach seiner nebenkostenabrechnung gefragt hat, der vermieter ausgeflippt ist und meinte: „ich wollte sie eh demnächst wg eigenbedarf rauswerfen“.

mein freund hat einen all-inclusive-mietvertrag, d.h. inkl. aller nebenkosten (außer heizkosten, die zahlt er an den anbieter direkt). außerdem ist die wohnung ca. 100qm, also keine überbelegung.

ich hoffe jm kann uns helfen. vielen dank im voraus.

Im Nachhinein ist dies natürlich nicht unbedingt sinnvoll. Aber ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sollte dies nicht in sich bergen. Siehe hierzu auch http://www.123recht.net/article.asp?a=7058&ccheck=1

hallo,
man muss vorher den vermieter informieren,das der partner einziehen möchte
wo hast du denn vorher gewohnt?
er kann wegen eigenbedarf kündigen,aber nicht,weil du eingezogen bist

lisa

ich habe zuvor in augsburg gewohnt und bin nach wolfsburg gezogen. das man das im voraus machen muss habe ich erst später übers internet erfahren (wg der abmahnun gegooglelt).
ich wusste zudem net ob mein alter vermieter mich früher rauslässt (kündigungsfrist), das ganze war eine ganz spontane geschichte…
die kündigung selbst enthält keinen genauen grund. man kann sich nur denken dass es sich auf die abmahnung wg untervermietung bezieht. das mit dem eigenbedarf ist im nur ausgerutscht, er hätte auch überhaupt niemanden der da rein sollte, er wollte meinen freund nur loswerden, damit der keine nebenkostenabrechnung verlangt (quasi mal erschrecken), er hat keine NK-abrechnung seit 3 jahren mehr bekommen…
d.h. er kommt mit der kündigung durch und wir müssen in drei monaten ausziehen?

http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…

Gruß
hausblick

Danke für den link, war etwas aufschlussreicher als die anderen seiten die ich bisher gelesen hab.
allerdings bin ich noch immer nicht ganz schlüssig: zum einen wir gesagt, dass er abmahnen muss und dann kündigen kann. wenn er aber doch inzwischen die information über meinen einzug erhalten hat (schriftlich), kann er dann trotzdem einfach kündigen? und wenn ja, kann ich das widerrufen lassen vor gericht oder geht es auch anders? immerhin besteht ein nachvollziehbarer bedarf bwz begründung weshalb ich zu meinem freund ziehen will.
sollte die erlaubnis eingeklagt werden, ist dadurch auch die kündigung nichtig?

wäre nett wenn sie mir helfen würden, ich will net mehr als nötig streiten und noch mehr stress für alle beteiligten verursachen.

vielen dank vorab
grüße

So detailliert kann ich hierzu leider auch nichts sagen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, welchen Grund der Vermieter hier anbringen will, damit er Ihren Einzug nicht genehmigt. Und wenn der Vermieter schon damit gedroht hat Eigenbedarf anzumelden, würde ich mir an Ihrer Stelle eine andere Wohnung suchen.

Gruß
hausblick

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Um die Sache zu klären müsste ein Sachkundiger (evtl. Anwalt) den Mietvertrag prüfen.

Freundliche Grüße
Udo

trotzdem vielen dank für die antwort ^^

hätte ja sein können dass sie mehr in der materie sind als ich ^^ aber vielen dank für ihre hilfe.
das mit dem eigenbedarf war eine leere drohung. der vermieter ist jähzornig, also an sich kein netter zeitgenosse, wir wollten in einem halben jahr wo anders hinziehen (aus beruflichen gründen), u für dieses verbleibende halbe jahr nicht nochmal umziehen müssen, das sind kosten die glaub ich, kaum eine otto-normal-verbraucher so einfach aus dem ärmel schütteln kann.

aber gut, wir werden uns mal im mieterbund kundig machen. nochmals vielen dank für die hilfe!

schöne grüße

Wegen dem gemeldeten Einzug einer Freundin in die Mietwohnung kann Ihrem Freund die Wohnung NICHT gekündigt werden.

Wenn Sie bisher ab und zu bei Ihrem Freund übernachtet haben, dann muss das dem Vermieter nicht angezeigt werden. Demnach muss der Vermieter Besucher auch nicht genehmigen.

Weder die Besuche bei Ihrem Freund noch das gemeldete Einziehen bei Ihrem Freund ist eine Untervermietung, die vom Vermieter zu genehmigen wäre.

Ihren Einzug bei Ihrem Freund kann der Vermieter nur bei außergewöhnlichen Umständen verbieten.

Der Nachsendeauftrag kann den Vermieter zu falschen Schlußfolgerungen geführt haben. Klären Sie den Vermieter schriftlich auf.

Ein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt - nach den Angaben des Fragestellers zu urteilen - nicht vor.

In wie weit eine Eigenbedarskündigung berechtigt ist, kann mangels Angaben des Fragestellers nicht beurteilt werden.

Hallo Sisslyn,

egal, was der Vermieter für einen Zirkus veranstaltet - er soll den Nebenkostenanteil erhöhen und basta.
Sie haben Ihrem Mieter angezeigt, dass die Wohnung jetzt von zwei Personen bewohnt wird und das sollte reichen. Dass jemand für 1-2 Wochen zu Besuch kommt ist als normal anzusehen, wenn das 1x im Jahr passiert und es sich nicht um Dauer-Duscher bzw. -Bader handelt.
Sie wollen ja keinen Swinger-Club oder Massage-Salon eröffnen.
Dass ein Vermieter in die Lebensplanung von fremden Leuten eingreift ist unerhört und anmaßend und das macht er, indem er solchen Stress mit einer nicht gerechtfertigten Kündigung, wegen Untervermietung ausspricht.
Sagen Sie ihm, dass Mietverträge im BGB ganz ausführlich geregelt sind, egal in welcher Form diese vereinbart wurden.
An Ihrer Stelle würde ich mir ohnehin überlegen etwas Neues zu suchen, da das Gezeter wohl noch weitergeht und Sie ja wohl auch keinen Familienanschluss bei Ihm suchen.
BG
hardy

hi

was steht denn für ein K.-grund in den schreiben grin…er muss ja ein grund haben,warum er euch kündigt!!

lisa

vielen dank für ihre antwort!

der fehler, den wir unwissentlich gemacht haben, war, dass wir meinen einzug nicht vorab angekündigt haben, da es eine hals-über-kopf entscheidung war. das war alles auf hau-ruck und nach dem umzug haben wir ihm ein informationsschreiben vorgelegt; trotzdem hat er am nächsten tag via einschreiben die kündigung ausgesprochen.

aber wie soll man sowas denn klarstellen bei einem menschen, der nichts hören will, zu keinem gespräch fähig ist und wutentbrand gleich zur türe hinausstürmt und diesen fehler als aufhänger nimmt uns rauszuschmeißen, was er nie auf sonstigem legalen wege geschafft hätte, zumal wir immer pünktlich zahlen und uns sonst an alles halten (im gegensatz zu ihm, der die tonnen die für die allgemeine benutzung gemeldet sind und auch verrechnet werden, nach der leerung in seiner garage einschließt). wie und wo müssen wir handeln? sollen wir uns einen anwalt nehmen und vor gericht ziehen oder reicht es das durch den mieterbund klären zu lassen bei dem wir eingetreten sind?

nochmals ein dankeschön für die schnelle antwort!
grüße

hallo hardy,

ich war seit anfang des jahres jeden monat für mindestens 1 woche max. aber 3 wochen am stück pro monat bei meinem freund zu besuch.
was ja sogesehen dem vermieter auch nichts angeht, da mein freund eine inkl-miete hat; damit hatte der vermieter 2 jahre gut gelebt und ihn ausgenommen, jetzt da mehr personen da sind, im vertrag aber keine detailierten NK aufgelistet sind, tickt er aus. denn er kann den vertrag nicht einfachso ändern.

dass er nur einen grund sucht uns loszuwerden, ist uns durchaus bewusst, aber mich würde es interessieren ob er rechtlich damit auch durchkommt. denn was ich mir oder sich als rechtens in unseren köpfen einbilden, muss ja nicht mit der realität übereinstimmen löl ^^

wir wollten eh nur noch ein halbes jahr in dieser whg verbleiben, weil wir nächsten sommer aus beruflichen gründen umziehen müssen. wir wollten einfach nicht vorher nochmal umziehen müssen, weil das alles natürlich auch ein extremer kosten-zeit- und mühefaktor ist.

ansonsten seh ich das wie sie: ein riesen gezeter um nichts.

vielen dank für die antwort ^^
viele grüße

Wenn die vom Fragesteller gemachten Angaben stimmen und vollständig sind, dann ist das „der Fehler, den wir unwissentlich gemacht haben war, dass wir meinen Einzug nicht vorab angekündigt haben“ KEIN Fehler.

Bitte das Kündigungsschreiben vollständig und wörtlich (natürlich anonymisiert, also mit „ausgeixten“ Namen und Anschriften) hier hinschreiben!
Dieses Abschreiben ist zwingend erforderlich um die Wirksamkeit der Kündigung beurteilen zu können.

So wie Sie die Sache schildern, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter gründlich zerstört. Sie werden keine Freude mehr an der Wohnung haben!

Die Abmahnung vom 20.11. lautete:

Sehr geehrter Herr X,

hiermit erhalten Sie eine ABMAHNUNG, keine Untermieter ohne unsere Zustimmung aufzunehmen, und als „Besuch“ zu deklarieren.
Beweis: Postnachsendung für Frau XX c/o Herr X


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Das Kündigungsschreiben (22.11.) lautete:

Kündigung

Sehr geehrter Herr X,
hiermit kündigen wir das Mietverhältnis mit IHnen fristgemäß zum 28.2.2011. Vorsorglich widersprechen wir ausdrücklich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 568 BGB.
Die Vorabnahme Ihrer angemieteten Wohnung erfolgt Montag, den 14.02.2011 um 12:00 Uhr im Beisein eines sachverständigen Zeugen.

Die Endabnahme und Schlüsselübergabe findet Montag, den 28.02.2011 umd 12:00 Uhr statt.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig mit Ihren Zählerständen beim Energieversorger ab.

Mit freundlichen Grüßen

XY


während der Zeit als die Abmahnung und die Kündigung eingingen waren wir beide nicht anwesend sondern in meiner alten wohnung meine sachen packen.

nach dem umzug am 24.11. erfolgte ein informationsschreiben an den Vermieter, dass ich zum 01.12. einziehe.
auf dieses Schreiben bekamen wir die antwort am 26.11.:

Sehr geehrter Herr X,

in der Angelegenheit Untermieter weisen wir darauf hin, dass unsere Einwilligung zum Einzug eines Untermieters erforderlich gewesen wäre. Diese haben Sie jedoch nicht eingeholt.

MfG


das war der bisherige schriftverkehr mit dem vermieter.
danke dass sie sich die zeit nehmen sich mit unserem problem zu befassen und eine hilfestellung geben.

grüße Sisslyn

das stimmt schon, aber ich habe bereits einen kostspieligen umzug von 650km hinter mir und jetzt nochmal umziehen um dann in nem halben jahr aus beruflichen gründen nochmal umziehen zu müssen, wer kann das finanzieren? also ich nicht.

und das wegen einer kleinen formalität.
deshalb wollte ich mich über unsere rechte informieren und ob der vermieter das einfach so nach gutdünken machen kann.

tut mir leid da weiß ich auch nicht bescheid.
Geh doch mal zum Mieterschutzbund und frage da nach,oder versuch es erst nochmal bei einem anderen Experten.