Vermieter und der seit 1 Jahr versprochene neue Bodenbelag

Letztes Jahr im November wurde der Mietvertrag unterschrieben, für eine hübsche 3 Zg. Whg. Im Mietvertrag schriftich festgehalten; Erneuerung des Fußbodenbelages im Badezimmer!
Nachdem der Vermieter mehrfach erinnert worden ist, dies bitte auch zu erledigen, kommt noch immer nichts.
Die Fliesen im Badezimmer sind gerissen, zum Teil sind schon recht große Löcher vorhanden!
Das Baby, was mit in der Whg lebt, kann mittlerweile krabbeln und hat sich schon einige Male an den Rissen weh getan.
Der Vermieter wurde immer nur mündlich an den neuen Belag erinnert, aber meist unter Zeugen, jedes Mal die gleiche Aussage „Kümmer ich  mich drum!“ BUSTEKUCHEN!

Nun soll was Schriftliches aufgesetzt werden, da es der Mieterin langsam echt reicht alle 2 Wochen zum Vermieter zu dackeln und Druck zu machen.
Kann man als Mieterin mit einer Mietminderung drohen oder irgendwie anders? Das der Vermieter mal eeeendlich den verdammten Fliesenleger anruft?!

Über hilfreiche Antworten freue ich mich jetzt schon… :smile:

Hallo!

Nun hat ein Mieter schon mal den seltenen Fall, das eine Teilrenovierung auf Vermieterkosten sogar vertraglich fixiert wird und dann kann man die Einhaltung des Vertrages nicht durchsetzen ?

Was wäre in solchen Fällen denkbar?

Frist setzen, die vertraglich zugesicherte Maßnahme unverzüglich, das bedeutet innerhalb weniger Wochen komplett abzuschließen.
Gleichzeitig ankündigen was bei Verstreichen der Frist geschehen wird.

das könnte sein:
Fristlose Kündigung und Schadenersatzforderung(Umzug, Mehrkosten, Renovierung)
Eigenvornahme und Abzug bei der Miete

Mietminderung hätte man schon längst vornehmen können, ab Einzugstag bestand der Mangel.
Man hätte sich auch längst auf Vermieterkosten einen Bodenbelag zum Drüberlegen(PVC,Kork oder ähnliches) beschaffen können. Löcher im Altbelag hätte man schließen lassen können, zuspachteln.

MfG
duck313

Hallo,

Fristlose Kündigung und Schadenersatzforderung(Umzug,
Mehrkosten, Renovierung)

nachdem man den Zustand fast ein Jahr hingenommen hat? Soll sich der Mieter lächerlich machen?
Gruß
Testare_

Huhu,

Miete mindern, aber nicht alleine einfach was reduzieren, am besten dazu eine Fachanwalt oder den Mietverein befragen.

Fristsetzung mit Ankündigung der Selbstvornahme klick

cu