Angenommen, der Mieter (M) hätte sich vom Vermieter (V) überrumpeln lassen, eine Mietaufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen und würde diese nun gemäß §§ 312c, 312g in Verbindung mit §355 BGB widerrufen wollen.
Da M dieses Recht nur in Anspruch nehmen könnte, wenn V ein Unternehmer ist, stünde er (M) in der Nachweispflicht. Nur wie könnte ein Mieter so etwa nachweisen? Einen Einblick in die komplette Geschäftstätigkeit des Vermieters hätte er ja nicht…