Vermieter = Unternehmer? Nachweis erbringen, aber wie?

Angenommen, der Mieter (M) hätte sich vom Vermieter (V) überrumpeln lassen, eine Mietaufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen und würde diese nun gemäß §§ 312c, 312g in Verbindung mit §355 BGB widerrufen wollen.

Da M dieses Recht nur in Anspruch nehmen könnte, wenn V ein Unternehmer ist, stünde er (M) in der Nachweispflicht. Nur wie könnte ein Mieter so etwa nachweisen? Einen Einblick in die komplette Geschäftstätigkeit des Vermieters hätte er ja nicht…

Hallo.

[Demnach][1] „sollte jeder Vermieter, der mehr als eine Einheit vermietet, vorsichtshalber davon ausgehen, von der Rechtsprechung als Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB angesehen zu werden“.

Man kann ja einfach mal widerrufen. Akzeptiert der Vermieter nicht, müßte man die Sache auf dem Rechtsweg klären lassen. So ganz eindeutig ist die Rechtslage aber wohl nicht.
Wie viele Wohnungen vermietet denn der Vermieter? Und hat er neben der Vermietertätigkeit noch einen „richtigen“ Job?

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerrufsrechte-des-wohnraummieters-vermeiden_060768.html

Der Vermieter besitzt mehrere Mehr-Partien-Objekte und hat den Vorsatz der maximalen Gewinnerzielung gegenüber dem Mieter erwähnt.

Der Mieter vermutet stark, dass dem nicht so ist, hat aber, wie auch bei dem Bestand, keine genauen Kenntnisse darüber.