Vermieter velangt die Kündigung des Untermieters

Vor ca. 15 Jahren mietete ein Dane  zwei Wohnungen in Hamburg, die mit einer Verbindungstür versehen wurde. Die eine Wohnung wurde als Wohnraum genutzt und in der anderen war eine Praxis. Als ich diese aufgegeben wurde, vermietete d. D. die Praxisräume, was ihr im Mietvertrag eindeutig erlaubt wurde.  Einer der jetzt  vermieteten Räume war die ehemalige Küche. In die beiden anderen Zimmer wurden, auf meine Kosten d. D.  jeweils eine Singelküche einbaut. Des Weiteren gibt es einen Flur und ein Bad, dass sich die drei Untermieter teilen.                                                                                                                                                                      Vor zwei  Jahren verstarb der  Vermieter  und sein Sohn hat das Mehrfamilienhaus geerbt. Gestern, den 18.07.  erhielt d. D. - per Einschreiben mit Rückschein- die Aufforderung zur  Kündigung der Untermieter, mit der Begründung, dass sie bezüglich der Untervermietung ein Gewerbe betreibe und er, der neue Vermieter dies nicht dulde. Die Dame  vermietet die Zimmer möbliert an Studenten/Studentinnen, die meistens für ein halbes Jahr oder auch länger gemietet haben. Wie hatdie Dame sich jetzt zu verhalten??

Danke für eure Antworten

Wie hat die
Dame sich jetzt zu verhalten??

Also die Dame hatte eine Praxis, was ein Gewerbe war. Vom Vermieter erlaubt oder zig Jahre geduldet. Das Argument, dass die neue Situation ein Gewerbe sei ist also irrelevant, da Gewerbe offensichtlich erlaubt sind.
Untervermietung ist im Mietvertrag explizit erlaubt? Wunderbar!

Ich würde mit dem neuen Vermieter erst einmal FREUNDLICH reden. Darauf hinweisen, wie lange das Mietverhältnis schon besteht und dass immer pünktlich gezahlt wurde. Und nachfragen, welchen tieferen Zweck das ganze denn hätte, denn die Mieterin tut nichts was nicht erlaubt wäre.

Hallo Katzill24,

Als ich diese aufgegeben wurde, vermietete d. D. die Praxisräume, was ihr im Mietvertrag eindeutig erlaubt wurde

Das ist die „Einschätzung“ der Dame. Ob das wirklich so „eindeutig“ erlaubt wurde, kann hier niemand beurteilen da hier niemand den genauen Wortlaut des Mietvertrags kennt.

Jahren verstarb der Vermieter und sein Sohn hat das Mehrfamilienhaus geerbt

Das ändert nichts an dem Mietvertrag. Der Erbe ist an den Mietvertrag gebunden den sein Vater mit der Dame abgeschlossen hat. Das gilt allerdings nur dann wenn die Dame nicht freiwillig (oder aus Unwissenheit) mit dem Erben einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat.

mit der Begründung, dass sie bezüglich der Untervermietung ein Gewerbe betreibe und er, der neue Vermieter dies nicht dulde

Ursprünglich war der Mietvertrag wahrscheinlich (deswegen müsste man den Mietvertrag kennen) so abgefasst dass die Praxisräume genehmigt wurden, das deutet ja auf eine gewerbliche Nutzung hin. Von daher ist die Begründung dass der neue Vermieter ein Gewerbe „nicht dulde“ für mich nicht nachvollziehbar.

Wie hat die Dame sich jetzt zu verhalten??

Wenn das von „Safrael“ empfohlene freundliche Gespräch mit dem Vermieter die Probleme nicht beseitigt, dann sollte die Dame weitere Schritte unternehmen um am Ende nicht mehr Probleme zu haben als nötig.

Unter Umständen kann es bei der Beurteilung der Lage schon auf jedes einzelne Wort im Mietvertrag ankommen. Da hier aber niemand Einsicht in den Mietvertrag hat, gibt es eigentlich nur eine Lösung wenn die Dame auf Nummer sicher gehen möchte.

Sie sollte mit dem gültigen Mietvertrag und dem Schreiben des neuen Vermieters (Erben) einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Nur dieser kann nach Einsicht beider Dokumente (Mietvertrag + Schreiben des neuen Vermieters) die Sachlage und ausreichend beurteilen.

Als Laie würde ich sagen dass der Vermieter schlechte Karten hat seine Forderung durchsetzen zu können. Aber als Mieter würde ich mich nicht auf die Meinung eines Laien verlassen.

Gruß
N.N

Hallo Katzill24,

so wie ich das sehe, fand nur eine Änderung zur ursprünglichen Nutzung statt, die ehemals gewerblich genutzen Räume werden nun als Wohnraum vermietet und damit gibt es für den neuen Vermieter keinen Ansatz zur Kündigung.
Um die Untervermietung zu unterbinden, benötigt er schon mehr als nur - er möchte das nicht. Er müsste begründen was er nicht dulden kann.
Wie schon angeführt, würde der Gang zu einem Rechtsberater Sicherheit geben, da tatsächlich der Wortlaut des Vertrags nicht bekannt ist.

Grüße Fred

die Aufforderung zur
Kündigung der Untermieter, mit der Begründung, dass sie
bezüglich der Untervermietung ein Gewerbe betreibe und er, der
neue Vermieter dies nicht dulde. 

Falls mit „Gewerbe“ gemeint wäre, dass die Mieterin Mieteinnahmen erzielt, wäre das nicht zu beanstanden. Dies ist ausdrücklich zulässig, wirtschaftiche Interessen bei der Untervermietung geltend zu machen :open_mouth:

Nur falls er ein „horizontales Gewerbe“ der Studentin mit entsprechender Störung durch Laufkundschaft meint, darf er dem durchaus Einhalt gebieten :open_mouth:

Wie hatdie
Dame sich jetzt zu verhalten??

Nachlesen, ob ihr Untervermietung vertraglich tatsächlich gestattet ist. Falls ja, braucht sie keine Zustimmung des Neu-Vermieters, und die Kündigung wäre zurückzuweisen, da sie ein berechtigtes Interess an der Untervermietung gem. § 553 Abs. 1 BGB geltend macht.

Falls nein, wäre es reine Formsache, für den gegenwärtigen Besucher nunmehr eine Untervermieterlaubis zu beantragen - sofern die Untermieterin dort keinem Gewerbe nachginge.

G imager