Vor ca. 15 Jahren mietete ein Dane zwei Wohnungen in Hamburg, die mit einer Verbindungstür versehen wurde. Die eine Wohnung wurde als Wohnraum genutzt und in der anderen war eine Praxis. Als ich diese aufgegeben wurde, vermietete d. D. die Praxisräume, was ihr im Mietvertrag eindeutig erlaubt wurde. Einer der jetzt vermieteten Räume war die ehemalige Küche. In die beiden anderen Zimmer wurden, auf meine Kosten d. D. jeweils eine Singelküche einbaut. Des Weiteren gibt es einen Flur und ein Bad, dass sich die drei Untermieter teilen. Vor zwei Jahren verstarb der Vermieter und sein Sohn hat das Mehrfamilienhaus geerbt. Gestern, den 18.07. erhielt d. D. - per Einschreiben mit Rückschein- die Aufforderung zur Kündigung der Untermieter, mit der Begründung, dass sie bezüglich der Untervermietung ein Gewerbe betreibe und er, der neue Vermieter dies nicht dulde. Die Dame vermietet die Zimmer möbliert an Studenten/Studentinnen, die meistens für ein halbes Jahr oder auch länger gemietet haben. Wie hatdie Dame sich jetzt zu verhalten??
Danke für eure Antworten