Vermieter verantwortl. für Filesharing der Mieter?

Guten Tag,

hab mir da aus aktuellem Anlass mal folgenden fikitve Fall überlegt:

Vermieter A besitz einen DSL Anschluss und hat ein WLAN eingerichtet, welches seine Mieter B,C und D in Ihrer Studenten-WG mitbenutzen und welche unter anderem auch Filesharing betreiben.

Ein Anwaltsbüro aus Hamburg ermittelt im Aufrtag eines Medienkonzerns, dass am Tag X über den DSL Zugang von A verschiedene Lieder und Filme heruntergeladen (und damit auch verteilt) wurden. Das Anwaltsbüro sendet A ein Schreiben mit Androhung einer Klage, bzw. der Auffoderung einem Vergleich in Höhe von X Euro plus Unterlassungserklärung zuzustimmen.

Begründung der Kanzlei ist, dass es sich aufgrund der Anzahl der User, die über den Anschluß von A ebenfalls das Lied heruntergeladen haben um ein gewerbliches Anbieten handle und, dass A dafür verantwortlich ist, was in seinem WLAN passiert.

Meine Frage ist nun, ob A wirklich für Urheberrechtsverletzungen, die (techn. wahrscheinlich nicht nachweisbar) von B, C und D begangen wurden, verantwortlich ist, weil diese in seinem Netz surfen?

Wenn ja, wie kann A sich absichern? Klausel im Mietvertrag, IP Adresse fest zuweisen und Ports blocken oder ist niemanden surfen lassen der einzige Weg? Was, wenn sich jemand in das Netz einhackt und Filesharing betreibt?

Bin mir bewusst, dass dieses eine sehr spezifische Frage ist und der Sachverhalt sehr komplex und bin deshalb über jeden Antwort dankbar!

Moin,

das gibts öfter hier im Forum.

Meine Frage ist nun, ob A wirklich für
Urheberrechtsverletzungen, die (techn. wahrscheinlich nicht
nachweisbar) von B, C und D begangen wurden, verantwortlich
ist, weil diese in seinem Netz surfen?

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist A für seinen Internetzugang verantwortlich aber nicht haftbar zu machen für die Urheberrechtsverletzung.
A ist aber natürlich der Ansprechpartner, weil über die IP# nur der Provider und damit der Anschlussnehmer ausfindig zu machen ist. A braucht ja nur den Namen des Verantwortlichen zu nennen. Ist IMHO genauso wie beim Autofahren. Hier wird ja auch der Halter angeschrieben, der kann dann den tatsächlichen Fahrer nennen.

Ob dann A aber vielleicht doch haftbar gemacht werden kann, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann, das muss Dir ein anderer sagen.

Wenn ja, wie kann A sich absichern? Klausel im Mietvertrag, IP
Adresse fest zuweisen

Das müsste ja der Provider machen, das kostet sicher extra. Aber dann könnte man die IP# direkt einem der Mieter zuweisen.

ist niemanden
surfen lassen der einzige Weg?

Es ist auf jeden Fall ein sicherer Weg.

Was, wenn sich jemand in das
Netz einhackt und Filesharing betreibt?

Dagegen würde A sicher alle Vorkehrungen treffen mit entsprechender Verschlüsselung und sicherem, nicht knackbaren Passwort und ggfs. durch Abschalten des WLAN/DSL-Modems bei Nichtnutzung.

Liebe Grüße,
-Efchen

Ip Adressen sind nicht statisch (ausser man vergibt sie statisch und dass kann dann jeder Benutzer ganz einfach ändern). deshlab wäre es für A unmöglich zu sagen, welcher der 3 B, C oder D denn jetzt derjenige war, der wirklich Filesharing betrieben hat.

Ip Adressen sind nicht statisch

Die Aussage allein ist grundsätzlich falsch.
Ich kenne dynamische IP# außerdem erst seitdem es hier die Provider gibt, die ihre Adressräume ihren Kunden zuweisen. Vor 20 Jahren hats das so jedenfalls noch nicht gegeben.
Und auch statische IP-Adressen sind keine Seltenheit. Die dynamischen werden da benutzt, wo es mehr Nutzer/Computer gibt als Adressen.

(ausser man vergibt sie
statisch und dass kann dann jeder Benutzer ganz einfach
ändern).

Auch nicht wahr. Du brauchst ja einen Punkt, an dem Du ins Internet rein gehst, und da kommst Du auch nur über einen bestimmten Adressraum ran. Du kannst Dir zwar an Deinem heimischen PC eine beliebige IP-Adresse geben, aber Du kommst nicht mit jeder ins Internet.

deshlab wäre es für A unmöglich zu sagen, welcher der
3 B, C oder D denn jetzt derjenige war, der wirklich
Filesharing betrieben hat.

Wenn der dazugehörige Provider statische IP-Adressen vergibt, kann zusammen mit der MAC-Adresse der Netzwerkkarte der Computer eindeutig zugeordnet werden. Um das zu umgehen, müsste dann die Netzwerkkarte ausgetauscht werden, aber bei so einer Aktion hat nur einer einen Vorteil dadurch, der andere einen Nachteil und der würde das sicher nicht erlauben.

Mit Personen kann man IP# natürlich grundsätzlich nicht in Verbindung bringen.

Grüße,
-Efchen