Hallo
In dem Haus wo ich wohne hat die vermieterin verboten das mieter einen Hund halten dürfen.
Sie wohnt selbst in diesem Haus. Ist aber oft am verreisen.
Ihr lebenspartner wohnt mit ihr da.
Er hat ihr als überraschung einen Hund geholt.
Jetzt hat vermietern einen hund, verbietet aber das die mieter einen haben dürfen.
das darf man doch nicht oder ???
liebe grüße
sabrina
MoinMoin!
Nun, sagen wir mal so: BISHER war im Haus Hundehaltung verboten.
Jetzt, da es ja bereits einen Hund im Hause gibt, sollten Sie mit Ihrem VM nett sprechen und ihm/ihr entlocken, daß Sie einen KLEINEN Hund halten dürfen. Die Interpretation, was KLEIN ist, ist relativ - so lange Sie sich keine Deutsche Dogge holen.
Das Hundehaltungsverbot muß übrigens im Mietvertrag stehen.
Gruß
MK
Danke für die antwort.
ja vermieterin hatte früher schon 2 hunde.
als die gestorben sind hieß es keine hunde.
im mietvertrag steht hunde verboten.
jedoch wohnt sie wie gesagt selbst im haus.
kann doch nicht erlaubt sein das sie im haus wohnt, hund hat und alle anderen im haus keinen dürfen… ???
Hallo,
doch die Vermieter dürfen das. Da es ihr Haus ist, haben sie das Hausrecht. Sie haben in diesem Haus nur eine bestimmte m² Zahl an Wohnungraum gemietet und müssen sich an die „Spielregeln“ der Vermieter halten.
MfG P. Kunze
Moin!
Wie dem auch sei, dürfen darf man so ziemlich alles. Frage ist, ob man damit durch kommt. Und VM nehmen sich oft die abenteuerlichsten Rechte raus !
Aber in Eurem Fall wird ein Gericht ein Hundeverbot nicht als rechtens erachtet, weil es ja keinen Grund gibt: Allergie kann nicht sein, Schmutz kann nicht sein, Aversion gegen Hunde kann nicht sein, Lärm kann nicht sein. Aber das Haltungsverbot einer Katze würde Sinn machen, was aber auch nicht geht, denn Tier ist Tier und man macht da keinerlei Unterschiede zwischen Hund und Katze…
Gruß
MK
Katze ist zbs erlaubt…
es steht zwar im vertrag das hunde verboten sind im kompletten haus aber dann muss der vermieter sich auch dran halten.
Selbst wenn die Vermieterin ein Pferd hätte, leitet dies für Sie und Ihr Mietverhältnis keinerlei Anspruch auf die Genehmigung der Hundehaltung ab. Weder das Eigentumsrecht der Vermeiterin nch evtl. andere im Hause bestehende Mietverhältnisse berühren Ihnen Mietvertrag, soweit es um die Haltung genenigugnspflichtiger Tiere geht, deren Haltung der Zustimmung durch den Vermieter bedarf.
Hallo,
wenn im Mietvertrag das Halten von Hunden untersagt ist, dann ist es egal, ob die Vermieterin einen Hund hat.
Der Mieter kann nachfragen, ob so ein Hundeverbot Sinn macht, wenn schon ein Hund dort lebt.
Der Mieter kann auch versuchen gegen Ungerechtigkeiten zu klagen, aber letztendlich bestimmt der Mietvertrag die Regeln.
Man lese nach unter
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mi…
lg