Vermieter verbietet Hund wegen meinen zwei Katzen

Hallo,

ich bin vor zwei Monaten mit meinem Freund in eine neue Wohnung 120 qm eingezogen. Am Anfang wurde mitd er Vermieterin besprochen das wir uns einen Hund nehmen möchten, woraufhin sie uns immer vertröstet hat und gesagt hat grundsätzlich verbietet sie es nicht aber wir müssen nochmals darüpber sprechen. In unserem Mietvertrag steht drin das wir eine Zustimmung von der Vermieterin brauchen für die Hundehaltung. Wir hatten jetzt vor uns im Dezember einen Hund zu holen, ich habe sie auch gefragt, doch plötzlich meinte sie, dass ich ja zwei Katzen hätte und das sie dann keinen Hund möchte, vorallem keinen kleinen Welpen im Winter. Sie will mir vorschreiben das ich bis zum Sommer warten soll, aber dann ist das mit den Katzen ja nicht anders dann habe ich immer noch zwei Katzen und sie will mir verbieten weil ich die Katzen habe das sie deswegen keinen Hund in der Wohnung möchte. Darf sie das?

Hallo,
den Vermieter kann dir nicht vorschreiben wann du ein Tier zu kaufen hast, aber er kann über die anzahl und Art der Tiere entscheiden.
Lasst euch Schriftlich versichern dass Ihr noch ein Tier mit in die Wohnung aufnehmen dürft,wenn das Verweigert wird würde ich mir ne andere Wohnung oder ein kleines Haus Mieten und alles im vorraus regeln.
LG eintreiber22

Guten Abend!
Leider kenne ich mich mit der rechtlichen Situation nicht wirklich aus. Ich würde aber sagen, das es grundsätzlich nicht möglich ist, die Tierhaltung mit der Begründung „Sie haben schon zwei Katzen, also passt ein Hund nicht auch noch“, zu verbieten. Eventuell besteht eine Klausel im Vertrag, welche die Anzahl der Tiere beschränkt? Und ob man seinen nun einen Welpen im Winter oder im Sommer holt, spielt für die Vermieterin ja kaum eine Rolle, da sie ja nicht die Person sein wird, die sich auf dem kalten Hundeplatz die Finger abfriert :wink:
Das ist leider alles, was mir gerade in den Sinn kommt…

Ich hoffe, dass das mit dem kleinen Hündchen doch noch klappt!

Liebe Grüsse

Hallo,

leider kann ich darauf keine Antwort geben wie das rechtlich aussieht !

mfG maya

Hallo Susanne_89,
klares „Nein“, Ihnen vorschreiben, ob Sie einen Welpen oder erwachsenen Hund im Winter oder Sommer anschaffen, darf sie nicht!
Außerdem Hund und Katze, vor allem wenn eines von beiden als Welpe kommt ist fast immer unproblematisch.
Aber sie kann Ihnen die Zustimmung zu dem Hund verwehren.
Wenn schon jemand im Haus einen Hund hält, wird es für die Vermieterin schwierig Ihnen die Hundehaltung nicht zu erlauben.
Aber versuchen Sie doch die Zustimmung mit dem Verweis, dass Sie dass ja auch planen müssen, jetzt schon zu erhalten. Denn Zustimmung ist Zustimmung.
Wieviel Hunde hatten Sie schon? und was für einen Hund wollen Sie sich zulegen?
Beste Grüße
Peter

Hallo Susanne
deine Frage ist einfach zu beantworten: Ja, dass darf sie.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,

so wie ich es weis ist ein vertragliches Verbot von Haustieren unwirksam, was „normale“ Haustiere betrifft. D.h. Fische, Katzen, Hamster sind generell unproblematisch. Bei Hunden ist es anders, die Nachbarn sind nicht zu belästigen, d.h. „Kläffer“ sind ruhig zu stellen, Kampfhunde ein Problem etc…
Wie es nun bei Euch konkret aussieht, würde ich Euch raten, um des Friedens willen, lasst es mit dem Hund. Zwei Katzen reichen, der Hund braucht Erziehung, Zeit und Zuwendung, und wird auch, als Welpe, allerhand Unfug in der Mietwohnung anstellen. Ob Eure Vermieterin Euch es verbieten oder den Termin für die Anschaffung eines Hundes vorgeben darf, das weiss ich leider nicht und müsste mich auch erst mal erkundigen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo,

könnte es sein, dass die Vermieterin meint, sie sollten sich einen Hund anschaffen, der bereits etwas älter ist, weil sie denkt, dann würden sich weniger Probleme mit den Katzen ergeben?
Davon unabhängig glaube ich nicht, dass Vermieter die Haustierzusammensetzung bestimmen dürfen, nachdem sie ja der Haltung grundsätzlich zugestimmt hat, da sie die Katzen erlaubt hat. Desweiteren könnte es sein, dass das Haustierverbot im Vertrag ungültig ist, solange keine besonderen Umstände zur Begründung vorliegen. Das könnte etwa eine Allergie gegen Hundehaare sein. Sollte der Passus im Vertrag allerdings gültig sein, sind sie auf das Wohlwollen der Vermieterin angewiesen, eine ausservertragliche Ausnahme, wie sie allerdings bereits für die Katzen zu bestehen schein, zu erhalten.
Abschließend bedenken sie bitte, dass ich keinerlei juristisches Fachwissen und keine Erfahrung auf diesem Gebiet habe.

Primär eine juridische Frage, welche man z.B. mit einer Mietervereinigung klären könnte. Hund und Katz sind jedenfalls bei richtiger Gewöhnung kein Problem, wie mir unser Hund und unsere 3 Katzen bestätigen :smile:)
Wonsche jedenfalls viel Erfolg!