Vermieter verbietet Hund

Hallo Zusammen,

Mieter XY hat sich einen Hund angeschafft einen Rotweiler-Schäferhund Mischling. Da er ein ehrlicher Mieter sein wollte und im Mietvertrag steht das er eine Zustimmung von Vermieter braucht um einen Hund zuhalten hat er es angeben das er sich einen Hund geholt hat. Auf jeden fall bekam er nun ein Brief von der Gesellschaft das der Hund nicht akzeptiert wird und das der Hund wieder „abgeschafft“ werden soll. Der Mieter XY hat bei dem Vermieter angerufen und gefragt was gegen den Hund den sprechen soll. Die Dame am Telefon sagt:" Der Hund ist zu groß für die Wohnung max. 25cm sind erlaubt!" Also die verweigern die Hundehaltung wegen der große. Dazu kommt noch das seine Nachbarin eine kleine Diva ist. Die Nachbarin hatte sich direkt nach dem 3 Tage beschwert das sie doch die Hunde Tatzen hört abends. Da der Mieter XY kein Teppich in der Wohnung liegen hat sondern nur PVC lässt sich das nicht.

Dem Mieter XY ist aber bekannt das in anderen Häuser des Vermieters sich auch große Hunde aufhalten. Er vermutet das diese nicht gemeldet sind beim Vermieter.

Die Frage ist nun ob er im Fall der Fälle den Hund abgeben muss? Oder hat er eine Möglichkeit dies zu verhindern?

Hallo Zusammen,

gehört eigentlich in Mietrecht.

und im Mietvertrag steht das er eine Zustimmung
von Vermieter braucht um einen Hund zuhalten
Die Frage ist nun ob er im Fall der Fälle den Hund abgeben
muss?

Wenn er dort wohnen bleiben will ja.

Oder hat er eine Möglichkeit dies zu verhindern?

Umziehen

Hallo,

da hast Du in diesem fiktiven Fall aber einen ganz schön dummen Mieter konstruiert. Vollendete Tatsachen schaffen geht nicht. Erst die Zustimmung des Vermieters, dann die Anschaffung.

Andere Häuser des VM haben andere Gegebenheiten. Was in dem einen Haus sinnvoll ist, kann im anderen unsinnig sein. Das lässt sich also nicht so einfach übertragen.

Der VM ist ja offensichtlich bereit, einen Hund zu genehmigen. Nur muss der eben bestimmte Bindungen erfüllen, die nicht völlig unplausibel klingen.

Da müsste also der unbesonnene Mieter den Hund wieder abgeben. Armer Hund!

Gruß, Niels

Der Mieter hatte sich ja extra gemeldet bei dem VM. Und hatte auch dem VM gessagt das in anderen Häuser große Hunde gehalten werden. Die Häuser sind alle im gleichen Viertel etc.pp. da gibt es keine Unterschiede.

Der VM hat Telefon nur die Aussage getätigt das Hunde nur bis 25cm. erlaubt sind. Auf die Frage von Mieter ob sie wissen das auch andere Hunde in deren Wohnung leben hatte der VM gemeint wenn diese Hunde nicht gemeldet werden von Mieter oder Nachbarn kann man degegen nix machen.

Das heißt das ehrliche Mieter doch keine Chance.

Hallo,

machen wir doch mal folgendes Experiment.

Stell’ dir mal vor, eine Gruppe Jugendlicher zerkratzt jeden Morgen dein Auto - du erwischt sie aber nicht. Ich sehe das, denke mir „Mensch, ist ja witzig, mach’ ich auch mal.“ Prompt plagt mich jedoch das schlechte Gewissen und gestehe anschließend bei dir meine Untat.
Kann ich nun aber sagen: „Aber das ist ja nicht schlimm, die Jugendlichen machen das doch auch“?

MFG Cleaner

Der Mieter hatte sich ja extra gemeldet bei dem VM. Und hatte
auch dem VM gessagt das in anderen Häuser große Hunde gehalten
werden.

und irgendwann kommen dann die anderen Mieter mit großen Hunden (die sie dann nicht mehr haben dürfen) bei unserem ehrlichen Mieter vorbei und bedanken sich auf ihre Weise…

Die Häuser sind alle im gleichen Viertel etc.pp. da
gibt es keine Unterschiede.

Äußerlich vermutlich nicht. Nur: wenn die Hunde nicht gemeldet wurden und dem VM folglich nicht bekannt sind, liegt ja noch nicht mal eine Ungleichbehandlung vor.

Der VM hat Telefon nur die Aussage getätigt das Hunde nur bis
25cm. erlaubt sind.

das ist doch mal eine klare Aussage.

Auf die Frage von Mieter ob sie wissen das
auch andere Hunde in deren Wohnung leben hatte der VM gemeint
wenn diese Hunde nicht gemeldet werden von Mieter oder
Nachbarn kann man degegen nix machen.

Genau. Er kann erst etwas dagegen machen, wenn er von deren Anwesenheit erfährt. Sei es durch Zufallsentdeckung, Nachbarn, die sich belästigt fühlen oder Mieter in anderen seiner Häuser, die sich ungerecht behandelt fühlen.
Sobald er davon erfährt, kann er es diesen Mietern ebenfalls mit Hinweis auf die Größe verbieten. Dann hilft auch kein Hinweis auf ein Gewohnheitsrecht, da das nur zieht, wenn die Hunde eine längere Zeit geduldet wurden. Das setzt aber voraus, dass der VM bescheid weiß.

Das heißt das ehrliche Mieter doch keine Chance.

Die „unehrlichen“ auch nicht, wenn sie entdeckt werden. Nur dass das dann noch viel schlimmer wird, weil der Hund an z.T schon recht lang in der Familie lebt.
In diesem Sinne ist der einwandfreie Weg (vorher fragen und einen angemessenen Hund holen) die beste Lösung. Dann kann man den VM auch mal in die Wohnung lassen obwohl der Hund anwesend ist.

Irgendwie erinnert mich der Hinweis auf andere Delinquenten immer ein wenig an die Geschichte mit den Arbeitern im Weinberg… aber ich schweife ab.

Gruß, Niels

Ich verstehe was du meinst.

Also gibt es um es mal klar zusagen für den Mieter keine Rechtliche Chance den Hund zu behalten?
Ist den Hundhaltung bzw. verbotende Hundehaltung ein fristloser Kündigungs grund?

Im Internet folgendes gefunden:
Eine unerlaubte Tierhaltung ist kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann aber die Abschaffung des Tieres verlangen und notfalls vor Gericht durchsetzen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gar gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen unternommen hat, obwohl er dazu aufgefordert wurde.

Hallo,

was an der Passage im Mietvertrag: „Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters“ hat der fiktive Mieter denn nicht verstanden? Mit „Nettigkeit“ des Mieters hat die Nachfrage beim Vermieter nix zu tun.

Und was an dem „Nein“ des Vermieters hat er nicht verstanden? Die Frage nach der Zustimmung wird mit einer etwa 50%igen Wahrscheinlich mit „Nein“ beantwortet werden. Wenn man es genau nimmt, sogar mit mehr als 50%. Denn ein Vermieter, dem es egal ist, wird diese Passage nicht im Vetrag haben.

Und: Nein, der fiktive Mieter wird den fiktiven Vermieter nicht zwingen können, die Hundehaltung zu erlauben. Auch nicht durch vollendete Tatsachen.

Gruß
Horst

Danke für die Antworten auch wenn die ein oder anderen schnippisch sind. Und der ein oder andere sollte vielleicht nochmal die Richtlinien lesen.

Richtlinien

* Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!

Richtlinien

* Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!

könntest Du die Passagen der Postings aufzeigen, die gegen diese Richtlinie verstoßen? Was speziell war beleidigend und für wen? Den fiktiven Mieter?
Und bei welchen Passagen mangelte es an Freundlichkeit? Verwechselt da nicht jemand Freundlichkeit mit „Schmusekurs“?

Gruß, Niels

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