Vermieter verbietet selbstablesung

Vermieter verlangt Anwesenheitspflicht der Mieter zum Ablesetermin, obwohl TECHEM generell auch Onlinemeldung anbietet.

Kann Vermieter Selbstablesung verbieten?

Hallo,

als Vermieter wäre es nicht zu dulden, dass ein Mieter die Ablesung selber vornimmt und durch eine versehentlich falsche Ablesung zum Nachteil des Vermieter dann die Abechnung erfolgt.
Ist Techem Vertragspartner des Vermieters oder des Mieters?
M.E. kann Techem nicht in die mietvertraglichen Rechte eingreifen.

Schönen Abend noch.

Hallo,

das kommt darauf an,ob die installierten Messgeräte für eine Selbstablesung geeignet sind oder nicht…

Handelt es sich um moderne elektronische Heizkostenverteiler,
gibt es keinen sachlichen Grund fĂĽr eine Anwesenheitspflicht
des Mieters. Da diese Geräte sich selber überprüfen und die Ablesefirmen bei einer ONLINE (oder telefonischen/schriftlichen)
Verbrauchsmeldung des Mieters mit Hilfe einer Software überprüfen können,ob die Meldungen des Mieters auch korrekt sind.

Handelt es sich um alte Verdunstergeräte ,so ist eine
Anwesenheitspflicht gegeben…denn bei diesen Geräten
bestehen Manipulationsmöglichkeiten…

Hallo

Handelt es sich um alte Verdunstergeräte ,so ist eine
Anwesenheitspflicht gegeben…denn bei diesen Geräten
bestehen Manipulationsmöglichkeiten…

Und inwiefern sind die Manipulationsmöglichkeiten dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter bei der Ablesung einer Anwesenheitspflicht nachkommt?

smalbop

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Hallo,

Vermieter verlangt Anwesenheitspflicht der Mieter zum
Ablesetermin,

Glaube ich jetzt einfach mal nicht. Es geht wohl eher darum, dass irgendwer da ist, der den Ableser reinlassen kann, oder?

obwohl TECHEM generell auch Onlinemeldung
anbietet.

Und?

Kann Vermieter Selbstablesung verbieten?

Nein. Er muss aber die abgelesenen Werte auch nicht anerkennen. Er hat schlieĂźlich den Vertrag mit Techem, oder? Es gibt kein Gesetz, das dem Vermieter vorschreibt, eine Selbstablesung durch den Mieter zu akzeptieren.
GruĂź
loderunner (ianal)

Handelt es sich um moderne elektronische Heizkostenverteiler,
gibt es keinen sachlichen Grund fĂĽr eine Anwesenheitspflicht
des Mieters. Da diese Geräte sich selber überprüfen und die
Ablesefirmen bei einer ONLINE (oder
telefonischen/schriftlichen)
Verbrauchsmeldung des Mieters mit Hilfe einer Software
überprüfen können,ob die Meldungen des Mieters auch korrekt
sind.

Wenn es wirklich moderne Geräte sind, kommt der Ableser gar nicht mehr in die Wohnung, da die Daten von den Geräten direkt an einen entsprechenden Empfänger übertragen werden. Da braucht es dann auch keine Online-Meldung

Handelt es sich um alte Verdunstergeräte ,so ist eine
Anwesenheitspflicht gegeben…denn bei diesen Geräten
bestehen Manipulationsmöglichkeiten…

Na klar muss dann jemand da sein… irgendwer muss den Ableser ja rein lassen, denn anscheinend vertraut der VM dem M in dieser Sache nicht, sondern will einfach den Ableser der Firma da haben. Kann ich bis zu einem gewissen Grad verstehen…

Gruss HighQ

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Hallo,

als Vermieter wäre es nicht zu dulden, dass ein Mieter die
Ablesung selber vornimmt und durch eine versehentlich falsche
Ablesung zum Nachteil des Vermieter dann die Abechnung
erfolgt.

Hallo !

Eine falsche Ablesung durch den Mieter/oder auch Ablesefirma kann nicht zu einem Nachteil fĂĽr den Vermieter werden.
Die Kosten fĂĽr Gas/Ă–lbezug usw. stehen fest und werden immer zu 100 % auf alle Mieter verteilt,es kann nur sein es wird ungerecht verteilt,weil eine Ablesung zu wenig angab.
Aber für den Vermieter ist es egal(grundsätzlich,Ärger gibts trotzdem,wenn es herauskommt).

MfG
duck313

Hallo,

es geht bei der Ablesung um die 4 Heizkörper in der Wohnung und die beiden Wasseruhren (Kalt- nd Warmwasser).

Wenn ich diese Ablesungen selbst vornehme und verkehrt abrechne fällt es doch spätestens bei einem Auszug auf.

Hallo,

als Vermieter wäre es nicht zu dulden, dass ein Mieter die
Ablesung selber vornimmt und durch eine versehentlich falsche
Ablesung zum Nachteil des Vermieter dann die Abechnung
erfolgt.

Eine falsche Ablesung durch den Mieter/oder auch Ablesefirma
kann nicht zu einem Nachteil fĂĽr den Vermieter werden.

Das sehe ich anders:

Die Kosten fĂĽr Gas/Ă–lbezug usw. stehen fest und werden immer
zu 100 % auf alle Mieter verteilt,

Was ist mit den Bewohnern von Eigentumswohnungen? Die werden meines Wissens nach genauso zur Kasse gebeten.

es kann nur sein es wird ungerecht verteilt,weil eine Ablesung zu wenig angab.
Aber fĂĽr den Vermieter ist es egal

Und wenn dieser selbst im Haus eine Eigentumswohnung hat?

(grundsätzlich,Ärger gibts trotzdem,wenn es herauskommt).

das habe ich jetzt nicht verstanden

Hallo,

Eine falsche Ablesung durch den Mieter/oder auch Ablesefirma
kann nicht zu einem Nachteil fĂĽr den Vermieter werden.
Die Kosten fĂĽr Gas/Ă–lbezug usw. stehen fest und werden immer
zu 100 % auf alle Mieter verteilt,es kann nur sein es wird
ungerecht verteilt,weil eine Ablesung zu wenig angab.
Aber für den Vermieter ist es egal(grundsätzlich,Ärger gibts
trotzdem,wenn es herauskommt).

Dann denk mal an die unterschiedlichen Fristen zur Korrektur. Der Vermieter kann dann in einem gewissen Zeitfenster nicht mehr nachbessern, die falsch behandelten Mieter aber schon. Und dann bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
GruĂź
loderunner (ianal)

Hallo,

Wenn ich diese Ablesungen selbst vornehme und verkehrt
abrechne fällt es doch spätestens bei einem Auszug auf.

Dann ist es aber zu spät. Die Energiekosten ändern sich schließlich jährlich, wonach soll denn da abgerechnet werden? Zumal ja nicht jahrzehntelang dieselben Mieter drin wohnen?
GruĂź
loderunner (ianal)

Danke für die Antworten, aber den Vermieter werd ich trotzallem nicht mir in die Wohnng lassen, er versucht nämlich jede Gelegenheit in die Wohnungen zu kommen, ohne sich selbst anzumelden.

o.,w.T.

Hallo,

nein…nicht jedes moderne Gerät muss unbedingt per Funk auslesbar sein…es gibt auch ganz normale elektronische Heizkostenverteiler,
die weiterhin abgelesen werden müssen…
(ein Schelm wer jetzt an Mafia und Ablesefirmen denkt…-) )
dazu gibt es von den Herstellern (wie der Firma Siemens zum B.)
fĂĽr die Ablesefirmen spezielle Computerprogramme,mit denen diese die
vom Mieter selbst abgelesenen Werte überprüfen können.
Eine Manipulation dabei ist ausgeschlossen, da der Mieter nämlich den
entsprechenden Softwareschlüssel kennen müsste,um seine Geräte mit falschen Werten zu melden.