ein Mieter wohnt in einer Altbauwohnung ( BJ 1975. Seitdem auch nicht renoviert ). Probleme gab es schon nach dem Einzug. Mieter wollte Waschmaschine ins Bad stellen, kein Wasseranschluß vorhanden. Wasseranschluss sei nur in der Küche. Dort ist aber die Spülmaschine angeschlossen.
Also hat der Mieter auf eigene Kosten ( und nach Rücksprache mit VM ) ein Anschluß im Bad machen lassen ( VM weigerte sich die Kosten zu übernehmen ).
Nun hat der Mieter sich einen Kondenstrockner zugelegt und in seinen Keller gestellt ( Fenster vorhanden, Steckdosen vorhanden ).
Der VM hat dies mitbekommen und den Mieter aufgefordert die Benutzung zu unterlassen. Der Mieter hätte gerne die Gründe erfahren, aber der VM sagte nur : Ich bestimme das so. Es ist meine Wohnung. Kein Trockner im Keller.
Kann der Mieter hier was tun ? Es drauf ankommen lassen ? Es handelt sich ja um einen Kondenstrockner der keine Feuchte abgibt, sondern aufsammelt.
Man ist sich mit dem VM eh nicht grün. Er kassiert nur ab und investiert nichts. Nicht mal den Anschluß für die Waschmaschine im Bad zahlte er ( was heute ja normal ist und nicht mehr in der Küche ).
ist ja schön, wenn Steckdosen vorhanden sind, stellt sich bei mir nur die Frage, auf wessen Zähler läuft der Strom?
Meist geht der Kellerstrom über den Allgemein-Strom-Zähler. Hatte bei meinen Mietverträgen immer darin einen Hinweis dazu, dass ich im Keller deshalb ncihts betreiben dürfte, ausser ich würde die Verbraucher an meinen Stromkreis anschließen.
Was soll ich mit der Antwort anfangen ? Gäbe es die aktuellen Fantasypreise nicht, könnte ich mir auch eine ETW leisten. Aber so muss ich leider zur Miete wohnen. Und außerdem trägt die Aussage nichts zu einer Antwort auf die Frage bei
ich kann Dir nur genauso wie allen anderen, die das ernsthaft glauben, raten, die Sache wissenschaftlich zu prüfen, d.h. nasse Wäsche wiegen, nach Trockenvorgang trockene Wäsche wiegen und das aufgefangene Wasser. Die Differenz zwischen der Summe der letzten beiden Werte und dem ersten Wert ist das, was als Luftfeuchtigkeit in den Raum abgegeben wird - und das sind zwischen 25 und 50% des in der nassen Wäsche enthaltenen Wassers. Also je Trockenvorgang 200-1000 Milliliter Wasser.
Das reicht vollkommen aus, um die relative Luftfeuchtigkeit in einem Keller so in die Höhe zu treiben, daß der Taupunkt unterschritten wird, d.h. sich Kondenswasser an den kalten Außenwänden niederschlägt und so Schimmelpilzen ein schönes Zuhause bietet.
Insofern ist der Wunsch des Vermieters nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Ich hatte nicht angeregt, dass Du Deinen Konsum auf eine eigene Eigentumswohnung erweitern sollst.
Sondern angeregt, in einer weiteren Wohnung Deinen Mieter abkassieren, bis das Girokonto ueberlaeuft. Dann haettest Du an Deinem neuen Keller ein Interesse, dass Dein Mieter den Keller nicht feucht wohnt. Und damit die Antwort auf Deine Situation jetzt. Die magst Du aber nicht hoeren:
der Vermieter bestimmt.
Vielleicht kennt er Trockner, die den Raum feucht machen.
Gruss Helmut
Wie ist es rechtlich ? Wenn der Mieter nun den Trockner weiter betreiben würde. Was könnte der Vermieter tun ? Dann müsste er doch endlich mal GRÜNDE angeben wieso er das nicht möchte. Bisher kam ja von dieser Seite aus nichts.
Hallo,
zusaetzlich bitte darauf achten, dass Trockner und Waschmaschine nur ent-oder-weder betrieben werden, oder an 2 Steckdosen mit 2 unterschiedlichen Sicherungen haengen.
Gruss Helmut
Kurz und schmerzlos: Ja, er darf das - wahrscheinlich.
Genaues kann hier wohl nur ein Anwalt klären, der den Mietvertrag und die Hausordnung richtig „interpretieren“ kann.
Die Begründung ist natürlich Quatsch. Trotzdem sind Trockner im Keller problematisch: Einmal ist da - auch bei Kondenstrocknern - die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, und dann laufen sie ja dort höchstwahrscheinlich unbeaufsichtigt. Im Brandfall (und der ist wohl gar nicht so unwahrscheinlich) vergeht so wertvolle Zeit.
Oder würdest du dich konsequent 2 Stunden in den Keller setzen, bis das Ding fertig und abgekühlt ist?
Er könnte abmahnen oder gleich kündigen.
Warum muss er Gründe nennen ?
Reicht es nicht wenn er darauf hinweist er möchte es nicht, wenn der Keller zu anderen als Lagerzwecken genutzt wird ? Es ist nicht unbillig eine abweichende Nutzung zu untersagen.
Du wusstest doch bei Anmietung wie die Wohnung ausgestattet war und wo man was an Haushaltsgeräten aufstellen kann.
Du bist Dir schon darüber im Klaren, daß es in Deutschland gesetzlich geregelt ist, daß jemand einen Schaden, den er widerrechtlich anrichtet, zu ersetzen hat, oder? Zusätzlich dürfte sich im Mietvertrag ein entsprechender Passus finden lassen.
Das gilt dann sowohl für mutwillig produzierten Schimmelbefall als auch für einen Kellerbrand aufgrund veralteter Leitungen.
So oder so: ein Kellerraum ist kein Wohnraum, insofern ist eine Nutzungseinschränkung natürlich statthaft. Wenn Dir das Anliegen aber wichtig ist, kannst Du mit Mietvertrag, Hausordnung und allem, was Du sonst noch so hast, einen Anwalt konsultieren. Vielleicht hat der ja noch eine Idee.
Jo mei, 1. war das nur ´ne Frage und 2. ist das halt so wenn man zur Miete wohnt und nicht einfach machen kann was man will. Bau Dir ´n Haus und Du bist alle derartigen Probleme los. ramses90