Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Wasserkocher umplaziere, da es zu gefährlich sein soll, wenn der 50cm neben dem Waschbecken steht.
Hat er überhaupt das Recht, von mir zu verlangen, dass ich meinen Wasserkocher an einem anderen Ort aufstelle? Oder kann ich selber entscheiden, was zu gefährlich für mich ist und was nicht?
Da ich hier keine Rechtsberatung geben darf und werde nur soviel:
Grundsätzlich kann ich in der eigenen Wohnung tun und lassen was ich will, wenn ich keine bestehenden Gesetze und Vorschriften verletze oder Andere natürlich nicht gefährde. Also: Welche bestehenden Vorschriften und/oder Gesetze verletzen Sie wenn Sie den Wasserkocher neben dem Waschbecken platzieren? )
Ich setze voraus, dass der Fragesteller in einem selbstverantwortlichen Alter und Zustand ist. Ich kann keinen Grund sehen, hier als Vermieter Forderungen zu stellen. Auch wenn es gefährlich ist, kann der Vermieter lediglich einen guten Rat geben. (Den würde ich allerdings auch geben)
Ich setze voraus, dass es sich um einen „kabellosen“, modernen Wasserkocher handelt. Bei einem billigen mit Kabel ist das gefährlich, wegen des Nachfüllens mit angeschlossenem Kabel.
Es obliegt Ihrem Sicherheitsbedürfnis, ob Sie den Wasserkocher mit der entsprechenden Umsicht betreibe. Es muss aber vorausgesetzt sein, dass die Elektrik der Wohnung mit einem Fehlerstrohmschutzschalter abgesichert ist und das Gerät über ein GS-VDE-TÜV Zeichen verfügt.
Hallo Ruffinin, hört sich ein wenig nach voran gegangenem Entmündigungsverfahren oder möbiliertem Mietverhältnis der 50iger Jahre an.
Grundsätzlich ist ja schonmal sehr interessant, dass der Vermieter, welcher im Normalfall nichts in der vermieteten Wohnung zu suchen hat, den Standort des Wasserkochers kennt!
Und im übrigen gilt: Die Wohnung ist zur Nutzung des Mieters vermietet, wie und in welchem Umfang er das tut, bleibt ihm (dem Mieter) überlassen, solange er dabei nicht gegen etwa wirksame Bestimmungen des Mietvertrages oder geltendes Recht verstößt.
Prüfen wir mal: Darf der Vermieter einer Wohnung den Gebrauch erlaubter Elektrogeräte wirksam reglementieren - vertraglich oder per Anweisung? Nein! Nett, den Mieter vor sich selbst schützen zu wollen, bei einem geistig gesunden Menschen jedoch im Mietverhältnis weder erforderlich noch angemessen.
Verstößt der Aufstellort des Wasserkochers gegen geltendes Recht? Nein!
Anders läge möglicherweise der Fall, wenn der vermietete Wasserkocher in einer auch im übrigen möbiliert vermieteten Wohnung an einer bestimmten Stelle stünde und vom Vermieter begründbar nur dort zur Nutzung vorgesehen wäre. (z.B. auf einem Tisch mit besonders hitzebeständiger Platte oder …)
Folge: Das Aufstellverbot ist nicht rechtswirksam, und man muss sich nicht daran halten. Eine so begründete Vermieterkündigung des Mietverhältnisses hätte also keinen Erfolg.
In jedem Fall haftet der Mieter jedoch für Schäden, die aus der Nutzung des Wasserkochers entstehen - egal, wo er steht.
Nein, das geht den Vermieter nun wirklich nichts an, wo Du Deinen Wasserkocher plazierst. Als gut gemeinter Hinweis ist das O.K., aber eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht.
Woher weiß der Vermieter denn, dass Dein Wasserkocher so nah neben dem Waschbecken steht? Der geht doch hoffentlich nicht unangemeldet einfach in Deine Wohnung?
Es geht den VM einen „feuchten Kehricht“ an, was Sie in Ihrer Wohnung wohin stellen.
Sie sollten den gar nicht erst reinlassen. Denn SIE sind BESITZER der gemieteten Wohnung.
Er ist „nur“ der Eigentümer. Und d as ist nach BGB der wichtig Unterschied!
Gruß
MK
ich hab’ gerade eine andere Anfrage beantwortet und danach kam als „könnte auch interessieren“ dieses Thema auf. Eine späte Antwort …
Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Wasserkocher
umplaziere, da es zu gefährlich sein soll, wenn der 50cm neben
dem Waschbecken steht.
Hat er überhaupt das Recht, von mir zu verlangen, dass ich
meinen Wasserkocher an einem anderen Ort aufstelle?
Im Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Hierauf bezogen sich m.E. die anderen Antworten.
Aber in der Norm DIN VDE 0100 http://de.wikipedia.org/wiki/DIN-VDE-Normen_Teil_1 gibt es eine Vorschrift (für Deutschland), wie weit Steckdosen im Hausgebrauch mindestens von Wasserhähnen, Waschbecken und ähnlichen Nässequellen entfernt sein müssen. (In anderen deutschsprachigen Ländern gibt es äquivalente Normen.)
Ohne in der Norm nachgelesen zu haben: 50cm klingen da durchaus plausibel.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter in Kenntnis dieser Normvorgabe dies auf den Betrieb von Elektrogeräten umlegen wollte. Da ist mir eher schleierhaft, weshalb dies nur den Wasserkocher betreffen sollte.
Soweit als mögliche technische Erklärung zur Aussage des Vermieters.