Vermieter vereinnahmt Wohnraum

Hallo liebe Gemeinde!Kurz und knapp:Es gibt einen Mietvertrag über einen Wohnraum im 1. und 2. OG eines Seitengebäudes eines Mehrfamilienhauses. Dieses Haus hat jetzt einen neuen Eigentümer. Dieser tätigt derzeit Umbaumaßnahmen, er richtet sich selbst eine Wohnung her und hat sich den Mietraum im 2. OG des o.g. Vertrages schon teilweise umgebaut. Der Mietraum des 2. OGs wurde nicht als Wohnraum genutzt, sondern als Abstellraum. Aber der neue Vermieter sah es als selbstverständlich, sich diesen „unter den Nagel“ zu reißen. Er glaubte nicht, dass es sich um gemieteten Raum handelt. Es steht allerdings schwarz auf weiß im Mietvertrag mit dem alten Eigentümer. Neue Mietverträge mit dem neuen Eigentümer gibt es nicht.Wie kann man sich am besten Verhalten bzw. was kann man jetzt am besten tun?

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank fr die Antworten!

Servus,

Neue Mietverträge mit dem neuen Eigentümer gibt es nicht.

warum sollte ein neuer Mietvertrag notwendig sein, wenn es einen gültigen Mietvertrag gibt, der sich auch auf diesen Raum erstreckt?

Durch die Veräußerung ist der Mietvertrag nicht verschwunden oder anders geworden.

Schöne Grüße

MM

Hier geht es nicht um glauben, sondern wissen. Entweder ist der Raum im 2. OG vermietet, es werden also für die Fläche Mietzins entrichtet und darauf anteilig Betriebskosten umgellegt, dann hat der Vermieter eine Modernsisierung n. § 555c BGB in Textform anzukündigung und nunmehr 3 Monate Baustopp.

Oder die Nutzung als Abstellraum ist lediglich im Mietvertrag der EG-Wohnung vereinbart, dann wäre diese Duldung auch ohne Schriftformerfordernis widerrufbar. Denn auf Nebenräume, die ohne Entgelt überlassen sind, hat der Mieter keinen Anspruch.

G imager

Dieser Raum um den es sich handelt, steht als Wohnraum im Mietvertrag.

Also was kann man jetzt am besten tun, wenn man seine Mietfläche eigentlich wieder zurück haben will?

Den Modernisierungsparagrafen hab ich mir gestern schon angeschaut. Angekündigt wurde die Modernisierung natürlich nicht. Man muss wissen, das dieser neue Vermieter leider keinerlei Ahnung von seinen Pflichten hat. Und auch jedes Argument seitens der Mieter niederschlägt mit lächerlichen und für ihn passenden „Ausreden“.

Danke!
ich wollte es auch nur erwähnt haben, falls die Frage gekommen wäre :wink:

Aber danke für die Antwort :smile:

Hallo,

Aber der neue Vermieter sah es als
selbstverständlich, sich diesen „unter den Nagel“ zu reißen.
Er glaubte nicht, dass es sich um gemieteten Raum handelt. Es
steht allerdings schwarz auf weiß im Mietvertrag mit dem alten
Eigentümer. Neue Mietverträge mit dem neuen Eigentümer gibt es
nicht.Wie kann man sich am besten Verhalten bzw. was kann man
jetzt am besten tun?

Zunächst, der Mietvertrag mit dem Voreigentümer hat Bestand, ein neuer Mietvertrag würde sich in jedem Fall negativ für den Mieter auswirken.

Vorgehensweise könnte sein, den Vermieter schriftlich auffordern, die aus dem Mietvertrag geschuldete Fläche auch zur Verfügung zu stellen, fruchtet das nicht, muss eben ein Jurist an der Sache beteiligt werden.

Zudem ist der entrichtete Mietzins nun durch die Wegnahme erhöht da nicht mehr soviel Wohnfläche zur Verfügung steht und sollte mit dem Juristen abgeklärt zu einer Verringerung der monatlichen Mietzahlung, sowie einer Anpassung der Neben- und Betriebskosten führen.

Gruß

BHShuber

Danke BHShuber.

Es ist halt nur das kleine Problem: kleiner Ort, jeder kennt jeden, jeder kennt den Vermieter und Vermieter und Mieter kennen sich auch persönlich.

Die Gefahr besteht, dass der Vermieter dem Mieter kündigt, und ganz ehrlich, die Wohnung ist unschlagbar günstig, aber leider auch nicht voll funktionstüchtig. Warmwasserbereitung zum Beispiel geht nicht richtig. Aber da habe ich diesbezüglich schon belesen.
Also ist da ein kleiner Gewissenskonflikt dabei.

Diesen Punkt anbringen beim Vermieter - ja. Aber eben irgendwie so, dass man nicht Gefahr läuft, die Wohnung zu verlieren.

Hallo,

wenn man nicht gerade zu zweite im dem haus wohnt ist die kündigung durch den vermieter gar nicht so einfach…

hth

Hallo

Ich will’s nochmal konkreter sagen:

Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich (Kauf bricht nicht Miete > BGB 566, wäre vermutlich für den Mieter sogar nachteilig. Der neue Eigentümer/neue Vermieter ist an den alten, bestehenden Mietvertrag gebunden.

Wenn der Vermieter vermietete Fläche entzieht, dann ist die Miete automatisch angemessen gemindert > BGB 536 ff. Es empfiehlt sich aber die angemessene Minderungshöhe von einem Juristen einschätzen zu lassen.

Die Gefahr besteht, dass der Vermieter dem Mieter kündigt

Diese Gefahr besteht immer, soweit der Vermieter einen gesetzlichen Kündigungsgrund hätte. Denkbar wäre hier z.B. > Eigenbedarf > BGB 573
Im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit maximal 2 Wohnungen wäre auch eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich >BGB 573a

Hier mal die Hauptseite - Du wirst ja so einige §§ durchlesen müssen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Du musst Dich halt entscheiden, ob Du Grenzen setzt, Deine Rechte geltend machst oder nicht. Stillhalten schützt auch nicht unbedingt vor einer berechtigten Kündigung … oder einer berechtigten Mietpreisanpassung.

Grüsse Rudi

Lieben dank Rudi!
In diesem falle geht es nicht um mich, sondern um einen Freund.

Naja,ich habs ihm erzählt, mal schauen, was er draus macht

Dieser Raum um den es sich handelt, steht als Wohnraum im
Mietvertrag.

Die Bezeichnung wäre belanglos. Nebenräume, die außerhalb des Mietgegegstand liegen und zur Nutzung ohne Mietzahlung überlassen sind, gehören eben nicht zu deinem Mietverhältnis.

Also was kann man jetzt am besten tun, wenn man seine
Mietfläche eigentlich wieder zurück haben will?

Wenn der Raum tatsächlich angemietet wäre, fordert man den VM auf, ihn innerhalb von 7 Tagen zu räumen, kündigt andernfalls Räumungsklage an und wechselt nach Rückgabe die Schlösser aus.