Vermieter vererbt Mietobjekt an Sohn - und jetzt?

Hallo,

ein Hauseigentümer vermietet einen alten Bauernhof an drei Parteien. Die ersten beiden Parteien sind vor fünf Jahren eingezogen, die dritte Partei vor 4.5 Jahren. Allen drei Parteien wurde beim Einzug auf Nachfrage erklärt, dass keines der Kinder des Eigentümers hier mal Eigenbedarf anmelden würde.

Die Zeiten ändern sich: Vergangenes Jahr im Januar bekommt Partei 3 vom jüngsten Sohn des VM mitgeteilt, dass er mit seiner Verlobten in deren Wohnung einziehen will. Man solle sich doch bitte eine neue Wohnung suchen. Partei 1 bekommt mitgeteilt, dass der Sohn des Vermieters beim Renovieren der Wohnung von Partei 3 das Wohnzimmer vergrößern will, dazu will er von Partei 1 ein Zimmer haben. Und Partei 2 soll einen Kellerraum abtreten, dort will der Sohn des VM dann seine Werkstatt hinbauen.

Soweit, so gut. Diese Informationen kamen jedoch nur vom Sohn des Vermieters, der aber ab nächstes Jahr neuer Hauseigentümer wird. Der Vermieter geht dann in Rente, da er Landwirt ist, wird sein Besitz an die Kinder verteilt (der älteste bekommt den noch bewirtschafteten Bauernhof, die zwei Mittleren einen Pflichtteil, der jüngste den alten Bauernhof, der momentan ja Mietobjekt ist).

Partei 3, die ganz ausziehen soll, hat nichtmal einen schriftlichen Mietvertrag. Da die Mieter mehrere Hunde haben, deren Haltung auf dem alten Bauernhof kein Problem darstellt, versuchen die natürlich, ihren Auszug lange heraus zu zögern - notfalls auch mit rechtlichen Schritten.

Partei 1 braucht das Zimmer, welches der neue Vermieter abzweigen will. Dort lebt eine Frau mit zwei Kindern, die Whg. ist 70 qm. groß, das Zimmer ist das Schlafzimmer der Mieterin.

Partei 2 ist alleinstehend, hat den Keller mit angemietet und auch von Partei 1 sind dort Gegenstände untergebracht.

Der neue Vermieter ist seit einigen Monaten fleissig dabei, ums Haus rum Veränderungen vorzunehmen, allerdings ohne vorher mal den Mietern was davon zu sagen. Er pflanzt Hecken, legt Pflastersteine, sägt Bäume um, reißt Mauern im alten Stall ein und zieht neue hoch. Kommende Woche sollen die Steine geliefert werden, mit denen der Keller von Partei 2 umgebaut werden soll.

Ich wüsste gern mal Eure Meinung dazu - schon mal vielen Dank im Voraus!

Micha

Hi

Hallo,

Partei 3, die ganz ausziehen soll, hat nichtmal einen
schriftlichen Mietvertrag.

Ein mündlicher Mietvertrag zählt genauso!

Da die Mieter mehrere Hunde haben,
deren Haltung auf dem alten Bauernhof kein Problem darstellt,
versuchen die natürlich, ihren Auszug lange heraus zu zögern -
notfalls auch mit rechtlichen Schritten.

Den Mietern kann so ohne weiteres nicht gekündigt werden.

Partei 1 braucht das Zimmer, welches der neue Vermieter
abzweigen will. Dort lebt eine Frau mit zwei Kindern, die Whg.
ist 70 qm. groß, das Zimmer ist das Schlafzimmer der Mieterin.

Auch das Abzwacken von Wohnraum ist nicht zulässig und muß nicht geduldet werden.

Partei 2 ist alleinstehend, hat den Keller mit angemietet und
auch von Partei 1 sind dort Gegenstände untergebracht.

Der Kellerraum kann uU gekündigt werden. Es muß dafür aber ein Ausgleich an zB der Miethöhe, oder anderen Ersatz geben.

Der neue Vermieter ist seit einigen Monaten fleissig dabei,
ums Haus rum Veränderungen vorzunehmen, allerdings ohne vorher
mal den Mietern was davon zu sagen.

Veränderungen an Haus und Grundstück kann der VM ohne Zustimmung der M vornahmen, wenn es den gemieten Raum nicht, oder nur gering betrifft.

Er pflanzt Hecken, legt
Pflastersteine, sägt Bäume um, reißt Mauern im alten Stall ein
und zieht neue hoch.

Als Eigentümer darf man dass, sonst wäre es ja kein Eigentum, eine Baugenehmigung (für die neue Mauer) vorausgesetzt.

Kommende Woche sollen die Steine
geliefert werden, mit denen der Keller von Partei 2 umgebaut
werden soll.

Na, dann sollte Partei 2 dem zugestimmt haben. Partei 2 könnte sonst dagegen vorgehen. Die Kosten dabei wird vom festgestellten Vertragsverletzer getragen.

vlg MC

Da die Mieter mehrere Hunde haben,
deren Haltung auf dem alten Bauernhof kein Problem darstellt,
versuchen die natürlich, ihren Auszug lange heraus zu zögern -
notfalls auch mit rechtlichen Schritten.

Den Mietern kann so ohne weiteres nicht gekündigt werden.

warum nicht? der vermieter will da selber einziehen - wie sonst würde man „eigenbedarf“ definieren? vorrausgesetzt natürlich die kündigung ist fristgerecht etc.

warum nicht? der vermieter will da selber einziehen - wie
sonst würde man „eigenbedarf“ definieren? vorrausgesetzt
natürlich die kündigung ist fristgerecht etc.

der vermieter will da doch nicht einziehen, sondern der sohn, der erst NÄCHSTES jahr selbst vermieter wird, nachdem der hof übergeben wurde.

folglich müsste doch jetzt der vater (jetztiger vermieter) kündigen und nicht der sohn (zukünftiger vermieter) bzw. die kündigung des sohnes wäre unwirksam, oder?

und dann wäre da noch die mündliche zusage des vermieters, dass eigenbedarf kein thema sei … und da es auch keinen schriftlichen mietvertrag gibt ist das doch eigentlich auch bindend, oder?

warum nicht? der vermieter will da selber einziehen - wie
sonst würde man „eigenbedarf“ definieren? vorrausgesetzt
natürlich die kündigung ist fristgerecht etc.

der vermieter will da doch nicht einziehen, sondern der sohn,
der erst NÄCHSTES jahr selbst vermieter wird, nachdem der hof
übergeben wurde.

eigenbedarf gilt (soweit ich weiß) auch für nahe verwandte - also mindestens für 1. grad (also den sohn). das wäre also auch möglich, wenn der sohn nie selbst vermieter werden würde.

zu der mündlichen zusage: tja, schön. rein rechtlich kann es als vertrag aufgefasst werden. problem ist immer die beweisbarkeit und natürlich in welchem zusammenhang die äußerung gemacht wurde.

eigenbedarf gilt (soweit ich weiß) auch für nahe verwandte -
also mindestens für 1. grad (also den sohn). das wäre also
auch möglich, wenn der sohn nie selbst vermieter werden würde.

nichtsdestotrotz müsste doch dann die kündigung vom vermieter erfolgen und nicht vom sohn.

theoretsich könnte es ja auch sein, dass der vermieter jetzt davon noch gar nichts wissen will und was der sohn nachher macht steht nicht mehr in seiner macht, ihm aber trotzdem nicht passt.
jedenfalls kann es doch nicht sein, dass ein potentieller eigenbedarfs-kandidat auf eigene faust eigenbedarf anmelden kann, sondern das das immer vom aktuellen eigentümer / vermieter angemeldet werden muss.

Eigenbedarf gibt es auch für Kinder. Das gesteht den Kindern aber nicht das Recht zu selbst dem Mieter zu kündigen. Das muss noch immer der Vertragspartner sein.

vnA

nichtsdestotrotz müsste doch dann die kündigung vom vermieter
erfolgen und nicht vom sohn.

naja gut, davon bin ich jetzt ausgegangen. man hat ja einen vertrag mit dem vermieter - da kann sich niemand von außen einmischen und „mal eben so“ kündigen. das ist ja aber eigentlich schon selbsterklärend, oder? ob es allerdings was bringen wird… dann liegt eben die kündigung des vermieters im briefkasten mit der begründung, dass eigenbedarf für den sohn besteht. bringt letztendlich evt. im besten fall einen weiteren monat. mehr vermutlich nicht.

naja gut, davon bin ich jetzt ausgegangen.

im ursprungsposting steht ganz klar drin, dass diese infos bislang AUSSCHLIESSLICH vom sohn kamen, von daher … sind deine mutmassungen für die katz von wegen höchstens 1 monat verlängerung und so.

naja, aber ein wenig gesunden menschenverstand kann man auch vorraussetzen, oder? immerhin sollte es klar sein, dass jemand, der nicht vertragspartner ist, einen vertrag nicht kündigen kann. da isses vollkommen egal, ob es sich um einen mietvertrag oder sonst was handelt. deshalb macht es nur sinn, sich nach sowas zu erkundigen, wenn man über eine kündigung durch den vertragspartner spricht. alles andere kann man getrost vergessen bzw. als „ankündigung“ der kündigung auffassen.

immerhin sollte es klar sein, dass
jemand, der nicht vertragspartner ist, einen vertrag nicht
kündigen kann.

wer erzaehlt denn solche schauermärchen ?

einfachster fall: stellvertretung, EIGENE willenserklärung (z.b. kündigung) des vertreters im namen des vertretenen, § 164 I BGB.

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ok, nicht das, was ich gemeint habe, denn kündige ich als vertreter im namen des vertretenen einen vertrag, handele ich ja im namen des vertragspartners - und nicht eigenständig. außerdem wird sowas vermutlich niemand ohne irgendeine form der bestätigung glauben, oder? klar, dann ginge es. aber ohne irgendeine art der vollmacht…

So, jetzt komme ich auch mal wieder dazu, was zu meinem Thread zu schreiben. Erstmal danke an alle, die bisher mitdiskutiert haben.
Ich muss aber klarstellen: Der derzeitige Vermieter wird Partei 3 natürlich kündigen, er ist ja auch Vertragspartner. Aber dessen Sohn hat Partei 3 bereits vor einem Jahr darauf hingeweisen, dass für diese Wohnung eine Kündigung ausgesprochen wird, weil eben Eigenbedarf angemeldet werden soll. Er hat quasi Partei 3 nahegelegt, sich mal nach was Neuem umzusehen und ihnen ein gutes Jahr Zeit gegeben.

naja, dann ist das doch eher eine nette geste des sohnes gewesen, oder?