Vermieter vergisst bei Mieterhöhung ein Kriterium zur Wohnausstattung

im Mieterhöhungsverlangen gibt der Vermieter nicht an, dass Rolladen an den Fenstern sind. Lt. dem Mietspiegel der Stadt jedoch einige Euro, die der Miete zahlen müsste. Hatte der Vermieter wohl vergessen und als Zuschlag der Mietspanne angegeben. Wie wirkt so etwas aus für den Mieter aus?

Als Ersparnis, denn die Vergleichsmiete könnte um die Rolladenkomponente höher sein.