Hallo an alle. Folgende Sache: person x wollte zum 1.4.17 wohnung anmieten. Seitens vermieter hat sich der termin zum 15.4.17 verschoben. Dann zum 1.5.17, aber auch nur „eventuell“. Es hiess 1.5.17 sieht gut aus, so der Vermieter.
Der potenzieller Mieter hat am 25.4.17 gefragt, wann nun der Einzugstermin sei, da der umzug ja geplant und organisiert sein muss. Vermieter hat sich daraufhin gar nicht gemeldet. Der potenzieller Mieter hat am 27.4.17 gesagt, dass er unter diesen Umständen die Wohnung nicht anmieten kann. Der vermieter ist jetzt wütebd und möchte eine Entschädigung. Dass die person x seit einem monat hinsichtlich des einzugstermins vertröstet wird, sieht vermieter nicht als grund für die absage.
Ein Mietvertrag wurde nicht unterschrieben. Der vermieter droht mit juristischen Konsequenzen aufgrund der email und whatsapp Korrespondenz. Aus der korrespondenz geht auch nicht exact hervor dass der mieter sich verpflichtet die wohnung zu beziehen.
Muss sich der potenzieller mieter sorgen machen?
Vielen dank für die antworten!