Vermieter verlangt Fußleisten in Wohnung

Hallo Liebe Experten,
meine Hausverwaltung war wegen der Besichtigung von Pilzen hinter dem Klo und diversen Wasserschäden in meiner Wohnung. Nun bekomme ich 5 Tage später einen Brief meine Wohnung wäre in einem katastrophalen Zustand, meine Küche wäre nur halb aufgebaut und ich solle doch Fußleisten anbringen.
Ich bin Auszubildende, zahle Miete und muss ja auch irgendwie Leben. Da ist das Geld recht knapp. Kann mein Vermieter denn verlangen, dass ich Fußleisten anbringe? Ich hab die Wohnung ohne Fußleisten und Boden übernommen.
Und zu meiner Küche. Es gibt einen Herd, eine Waschmachiene, einen Kühlschrank und Schränke. Alles ist aufgebaut. Genau wie der Boden sauber ist und nirgendwo was herumfliegt. Was kann ich tun, wenn sie Hausverwaltung einfach keinen Bock mehr auf einen sich dauernd beschwerende Mieterin hat? Immerhin musste ich dort schon wegen gravierenden Mängeln anrufen.

Liebe Grüße

Hallo,
erst einmal sei gesagt, dass jeder so leben kann, wie er möchte. Man darf allerdings nicht die Mietwohnung herunter loddern oder beschädigen. Beides scheint beidir nicht zutreffen. Somit ist es völlig egal, ob Fußbodenleisten dran sind oder nicht. Da sie bei Wohnungsübergabe auch nicht vorhanden waren und dies hoffentlich auch im Übergabeprotokoll steht, darf das die Hausverwaltung auch nicht von dir verlangen. Anders wäre es, wenn siebei Einzug vorhanden gewesen wären. Dann wäre das Entfernen der Bodenleisten eine Sogenannte bauliche Veränderung und diese ist genehmigungspflichtig vom Vermieter/Hausverwaltung.
ALso mach dir keinen Stress und lehne dich einfach zurück. Ichwürde der Hausverwaltung schriftlich mitteilen, dass diese ja schließlich nur wegen der Begutachtung der Schäden in deiner angemieteten Wohnung war und nicht, um deinen Lebensstil zu bewerten. Ob deine Küche komplett aufgebaut ist oder nicht, hat die Hausverwaltung nicht zu interessieren. Vielleicht ist es ja dein persönlicher Geschmack und somit dein persönlicher Stil.
Du verbittest dir zukünftig so etwas und sollte es noch einmal vorkommen, behälst du dir vor weitere Schritte gegen sie zu unternehmen (soll nur eine Androhung sein).Das musst du aber für dich entscheiden, ob du das denen androhst. Aber immerhin wurde ein Eingriff in deine Privatsphäre vorgenommen, von Seiten der Verwaltung (*Augenzwinker*).
Lass dich nicht von denen ärgern. Sie schieben sicher nur Frust, weil sie es mit einer Mieterin zu tun haben, der sie dazu zwingt, auf Mängel zu reagieren. Wahrscheinlich haben sie das arbeiten nicht erfunden *lach*
Hoffe ich konnte helfen

Diese Forderungen der Hausverwaltungen sind sowohl gesetzwidrig es auch eine Unverschämtheit. Wenn die Hausverwaltung wegen eines mangels ihre Wohnung besichtigt, ist sie nicht berechtigt, andere Dinge als die Besichtigung dieses ein mangels zu tun. Also beispielsweise nicht, Ihre Küchenmöbel zu besichtigen.

Außerdem geht die Hausverwaltung das gar nichts an. Sie können Ihre Küche so gestalten, wie sie möchten.

Sie haben die Wohnung so gemietet wie sie ist, also ohne Fußleisten. Sie müssen also keiner ran machen, werden müsste dass die Hausverwaltung tun.

Teilen sie der Hausverwaltung das ruhig und sachlich aber nachdrücklich mit und verbitten sie sich künftige solche Besichtigungen.

Hallo Brina,

wenn jemand Räumlichkeiten zur Benutzung als Wohnraum für Menschen vermietet, dann sollte diese Wohnung einige Vorgaben erfüllen, die man als Wohnlichkeit, Hygiene, Sauberkeit und auch der Gesundheit dienlich bezeichnet.

Voraussetzungen für eine vermietbare Wohnung :
Eine Wohnung auf niedrigstem Niveau hat bestimmte Merkmale, wie :

  • gut schliessende Fenster mit 2-fach Verglasung und Rolladen
  • sichere separate Wohnungstür
  • Wände tapeziert oder Glattputz gestrichen, sauberer Fussbodenblag mit Wandabschluss (FB-Leisten)
  • Bad u. Toilette mit gepflegten, unbeschädigten Objekten
  • dichte Sanitär Installationen (nichts tropft, verkalkt, gepflegt)
  • alle Boden- und Wand-Beläge sind in optisch-, mechanisch, hygienisch einwandfreiem Zustand
  • geprüfte Elektrik
  • separate Zähler für alle Versorgungsleitungen (Kalt- Warm-Wasser, Strom, Gas, Wärmezähler an Heizkörpern)
  • die Wohnung sollte bei Bezug renoviert und ohne zusätzliche Arbeiten bewohnbar sein, es sei denn es wurden Nebenabsprachen hierzu getroffen
    Das sind die grundlegenden Merkmale einer vermietbaren Wohnung. Diese Voraussetzungen zu gewährleisten ist Sache des Vermieters !

Wie die Hausverwaltung so dummdreist schreibt - beschreibt sie doch die eigentlich von Ihr zu beseitigenden Probleme und möchte sie Ihnen aufs Auge drücken.
Wie Sie Ihre Küche aufbauen oder Ihre Wohnung ausstatten ist Ihre privateste Sache !
Massnahme :
Machen Sie Photos von der Wohnung und den prägnanten Stellen im Detail.
Gehen Sie zum Mietverein und nehmen Sie den Mietvertrag, Kautionsbeleg, den Brief er HV und Photos mit.
Bis die Missstände beseitigt sind steht Ihnen eine Mietminderung zu, da der Mietvertrag nicht erfüllt wird, da die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist.
Der letzte Weg wäre der zum Fachanwalt der der HV etwas anheizt. Aber den Vorher auf die finanzielle Situation aufmerksam machen.

Anmerkung :
Wenn Sie einen Mietvertrag mit Kaution haben, dann wird die HV alles daran setzen Ihne die Kaution aus den Rippen zu leiern - d.h. Sie zu betrügen.
Daher wäre es schon hilfreich jetzt denen die Zähne zu zeigen.

So wie es scheint wurde Ihnen eine Bruchbude angedreht, in der Sanierungsverzug vorliegt.
Die Wohnung hätte in dem Zustand, wie sie Ihnen vermietet wurde gar nicht vermietet werden dürfen.
Steht da etwas von Renovierung bei Bezug bzw. dem fehlenden Fussbodenbelag und den FB-Leisten im Mietvertrag ?
Sie haben eine bewohnbare Wohnung gemietet, die die Standards des Jahres 2012 erfüllen müsste.
So wurde ein eventuell vom Vormieter verursachter Wasserschaden nicht vollständig beseitigt bzw. Nachrenoviert.
Manche Wasserschäden sind schleichend und werden erst nach langer Zeit bemerkt.

Massnahme - Pilzbefall schnellstens beseitigen :
Der Pilzbefall tritt nur an kalten feuchten Stellen auf, an denen sich Kondenswasser bildet, was dann bei schlechter Belüftung zu Pilzbefall führt.
Wischen Sie die pilzbefallene Stelle mit einem leicht angefeuchteten und dann mit Essigessenz benetzten Schwammtuch ab.
Trockenen Sie anschliessend die Stelle mit einem Gebläse (Föhn auf kalt gestellt oder mit Gebläse kalt anblasen)
Mindestens 2x am Tag : Heizung AUS - für 5 Minuten (nicht kürzer oder länger ! ) quer durch die Wohnung Durchzug machen - Stosslüften - Heizung wieder AN.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Beste Grüße
hardy

Stellen Sie den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung her!

Hallo Brina,

wenn die Wohnung ohne Fußleisten war, müsssen Sie natürlich auch keine anbringen. Normalerweise hat man bei Einzug ein Übergabe-Protokoll, wo das darinstehen sollte!
Und-WIE es in Ihrer Wohnung aussieht, geht keinem etwas an, seidenn der Schmutz tropft unten durch(was ja nicht der Fall ist-aber als Beispiel)-oder, wenn „Tierchen“ unter der Wohnungs-Eingangstier vorkrabbeln. Dann kann ein Vermieter einschreiten, aber sonst-NICHT. Es ist Ihre Sache, wie es aussieht-selbst wenn die Küche in der Stube aufgebaut wäre und das Bett in der Küche-es geht niemanden was an.Lassen Sie sich nicht bevormunden-und einschüchtern.

MfG

Maximilian

Hallo,
meines Wissens nach kann die Hausverwaltung keine Fußleisten vorschreiben. Es wäre etwas anderes, wenn bei Bezug der Wohnung welche vorhanden gewesen wären. Ansonsten kannst Du Deine Wohnung gestalten wie Du willst. Es muss nur bei Auszug der Zustand wie beim Einzug wieder hergestellt werden.
Sicherheitshalber kannst du daber auch den Mieterbund kontaktieren (kostet keine 100,-€ pro Jahr und da hast du Gutachter und Mietrechtschutz inklusive). Alternativ kannst du einen Anwalt befragen. Auch dieses Erstgespräch ist meistens kostenfrei.
Gruss Daylighter

hallo,
nicht verrückt machen lassen.wenn die bude keine Leisten hatte, würde ich auch keine reinmachen

lisa