Hallo Brina,
wenn jemand Räumlichkeiten zur Benutzung als Wohnraum für Menschen vermietet, dann sollte diese Wohnung einige Vorgaben erfüllen, die man als Wohnlichkeit, Hygiene, Sauberkeit und auch der Gesundheit dienlich bezeichnet.
Voraussetzungen für eine vermietbare Wohnung :
Eine Wohnung auf niedrigstem Niveau hat bestimmte Merkmale, wie :
- gut schliessende Fenster mit 2-fach Verglasung und Rolladen
- sichere separate Wohnungstür
- Wände tapeziert oder Glattputz gestrichen, sauberer Fussbodenblag mit Wandabschluss (FB-Leisten)
- Bad u. Toilette mit gepflegten, unbeschädigten Objekten
- dichte Sanitär Installationen (nichts tropft, verkalkt, gepflegt)
- alle Boden- und Wand-Beläge sind in optisch-, mechanisch, hygienisch einwandfreiem Zustand
- geprüfte Elektrik
- separate Zähler für alle Versorgungsleitungen (Kalt- Warm-Wasser, Strom, Gas, Wärmezähler an Heizkörpern)
- die Wohnung sollte bei Bezug renoviert und ohne zusätzliche Arbeiten bewohnbar sein, es sei denn es wurden Nebenabsprachen hierzu getroffen
Das sind die grundlegenden Merkmale einer vermietbaren Wohnung. Diese Voraussetzungen zu gewährleisten ist Sache des Vermieters !
Wie die Hausverwaltung so dummdreist schreibt - beschreibt sie doch die eigentlich von Ihr zu beseitigenden Probleme und möchte sie Ihnen aufs Auge drücken.
Wie Sie Ihre Küche aufbauen oder Ihre Wohnung ausstatten ist Ihre privateste Sache !
Massnahme :
Machen Sie Photos von der Wohnung und den prägnanten Stellen im Detail.
Gehen Sie zum Mietverein und nehmen Sie den Mietvertrag, Kautionsbeleg, den Brief er HV und Photos mit.
Bis die Missstände beseitigt sind steht Ihnen eine Mietminderung zu, da der Mietvertrag nicht erfüllt wird, da die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist.
Der letzte Weg wäre der zum Fachanwalt der der HV etwas anheizt. Aber den Vorher auf die finanzielle Situation aufmerksam machen.
Anmerkung :
Wenn Sie einen Mietvertrag mit Kaution haben, dann wird die HV alles daran setzen Ihne die Kaution aus den Rippen zu leiern - d.h. Sie zu betrügen.
Daher wäre es schon hilfreich jetzt denen die Zähne zu zeigen.
So wie es scheint wurde Ihnen eine Bruchbude angedreht, in der Sanierungsverzug vorliegt.
Die Wohnung hätte in dem Zustand, wie sie Ihnen vermietet wurde gar nicht vermietet werden dürfen.
Steht da etwas von Renovierung bei Bezug bzw. dem fehlenden Fussbodenbelag und den FB-Leisten im Mietvertrag ?
Sie haben eine bewohnbare Wohnung gemietet, die die Standards des Jahres 2012 erfüllen müsste.
So wurde ein eventuell vom Vormieter verursachter Wasserschaden nicht vollständig beseitigt bzw. Nachrenoviert.
Manche Wasserschäden sind schleichend und werden erst nach langer Zeit bemerkt.
Massnahme - Pilzbefall schnellstens beseitigen :
Der Pilzbefall tritt nur an kalten feuchten Stellen auf, an denen sich Kondenswasser bildet, was dann bei schlechter Belüftung zu Pilzbefall führt.
Wischen Sie die pilzbefallene Stelle mit einem leicht angefeuchteten und dann mit Essigessenz benetzten Schwammtuch ab.
Trockenen Sie anschliessend die Stelle mit einem Gebläse (Föhn auf kalt gestellt oder mit Gebläse kalt anblasen)
Mindestens 2x am Tag : Heizung AUS - für 5 Minuten (nicht kürzer oder länger ! ) quer durch die Wohnung Durchzug machen - Stosslüften - Heizung wieder AN.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Beste Grüße
hardy