Vermieter verlangt Geld für defekte Terrassentür

Ich bin mitte Januar aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Es gab lediglich eine Schlüsselübergabe mit den Nachmietern, die mir auch meine Küche abgekauft haben. (Gekauft wie gehehen). Der Vermieter war nicht dabei.
Er war auch bei meinem Einzug vor 5 Jahren nicht dabei und hat die Wohnung nie gesehen, trotz anmerkung diverser Mängel.
Ich habe vieles selbst erledigt. Geräte selbst gekauft (Rasenmäher), Streusalz usw.
Die Türen in der Wohnung waren alle alt. Teilweise aufgeplatzt und die Schlösser waren kaputt. Die Terrassentür ließ sich nie richtig öffnen. Es ist eine Schiebetür, die sich seitlich öffnet (Mit schere unten und oben). Ich musste sie immer zu mir ziehen und zur seite schieben. Anders ging es gar nicht auf. So habe ich es von den Vormietern gezeigt bekommen.
Kurz vorm Auszug ist der Griff beim öffnen abgebrochen. Es stellte sich bei der Reperatur heraus, dass auch der Schlitten kaputt war und der Griff.
Jetzt hat der Vermieter mir die gesamten Kosten aller Reperaturen für die Innentüren und auch für die Terrassentür berechnet. Und auch die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma (fast einen Monat nach meinem Auszug durchgeführt) wo auf der Rechnung stand, neue Küchenspüle (für meine verkaufte Küche).
Dafür hat er einfach meinen Nebenkostenüberschuss schon mal abgezogen. Jetzt fordert er noch den Rest.

Ich habe die Fensterfirma angerufen und der Herr sagte mir, das es natürlich Verschleiss war, da die Terrassentür mind. 20 Jahre alt sein muss. Ich solle aber seinen Namen nicht angeben, weil er Angst hat, das er Ärger mit dem Vermieter bekommt.
Muss ich zahlen?
Ich habe jetzt meine Nebenkosten mit einer Frist von zwei Wochen angefordert und dann mit Mahnbescheid gedroht, falls er die Frist nicht einhält.
Über konkrete Antworten würde ich mich sehr freuen.
Ach ja, er hat bei der Abrechnung auch noch meinen Freund als zusatz Person mit aufgeführt obwohl der nicht bei mir wohnt, sondern eine eigene Wohnung hat und max. 3-4 mal die Woche bei mir war.

Guten Tag!
Diese Eigenmächte Ihres Ex-Vermieters gehen so garnicht.
Legen Sie unbedingt schriftlich Widerspruch zu den usägöichen Forderungen ein.
Haben Sie die Mängel wie z.B. Terrassentür dem Vermieter vorher schon mal angezeigt? Wenn ja, supi!!! Denn dann war er in der Pflicht sich um die Reparatur seines Eigentums zu kümmern. Wenn nein, müssten Sie jetzt nochmals auf den genauen Sachverhalt hinweisen und die Vormieter als Zeugen benennen.
Des Weiteren ist sowas Verschleiß und dies hat der Eigentümer zu tragen.
Eine Rohrreinigunsfirma, einen Monat nach Ihrem Auszug, und ohne vorherige Rücksprache, geht nicht zu Ihren Lasten. Und warum neue Spüle auf Ihre Kosten? Sie haben Ihre Küche an den Nachmieter verkauft und damit hat der Vermieter nichts zu tun. Die neue Spüle müssen sie nicht tragen.
Und die Anrechnung Ihres Ferundes ist nicht statthaft.
Jeder darf Besuch haben und dass bis zu sechs Wochen am Stück ohne Meldepflicht und somit ohne Nebenkostenberücksichtigung.
Also, schreiben sie Ihren Vermieter an und legen Widerspruch gegen seine Abrechnung und Aufrechnung ein.
Fordern Sie ihn auf, nach der tatsächlichen Personenzahl abzurechnen, d.h. Ihren Besuch (Freund) herauszunehmen.
Lehnen sie klar eine Übernahme der Kosten für Tür, Rohreinigung und Spüle ab. (Begründung s.Text)
Und setzen Sie ihm eine klare Frist -Datum!!!- bis wann die abgeänderte Nebebkostenabrechnung vorliegen soll und das Guthaben ausgezahlt.
Viel Glück!
L.G. Jihet

Hallo denise.z,

das war ja ein uriges Mietverhältnis.
Sie haben völlig richtig gehandelt, als Sie die Nebenkosten mit Fristsetzung zurückgefordert haben.
Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um Mängel, für deren Beseitigung der Vermieter zuständig war/ist, da sie nicht von Ihnen verursacht wurden.

Küchenspüle:
War beim Einzug eine Spüle vorhanden und haben Sie diese entfernt? Dann müssen Sie beim Auszug auch eine Spüle übergeben.

Rohrreinigung:
Das ist Sache des Vermieters, es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung verursacht. Das dürfte in Ihrem Fall wohl nicht zutreffen.

Freund:
Was sagt der Mietvertrag zur Abrechnung der Betriebskosten?
Wenn nach Personen abgerechnet werden mußte und Ihr Freund häufig - auch über Nacht - bei Ihnen war, dann ist der Vermieter berechtigt (und weiteren Mietern gegenüber in der Pflicht), die Anwesenheitszeiten des Freundes bei der Berechnung zu berücksichtigen. Das Problem dabei ist die Erfassung der Anwesenheitszeiten.
Wenn nach Verbrauch und/oder qm abgerechnet werden mußte, dann spielt Ihr Freund dabei kein Rolle.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich warte jetzt erst einmal ab was kommt. Ich habe schriftlich das er Kenntnis davon hatte das die Türen defekt waren. Ich sollte sie ja schon 3 Monate nach Einzug gangbar machen. Ich habe es verweigert. Auch schriftlich. Meine Nachbarin von oben kann bezeugen, dass die Terrassentür von anfang an nicht richtig funktionierte. Ich werde mich melden, wenn ich mehr weiß.
LG Denise

Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich warte jetzt erst einmal ab was kommt. Ich habe schriftlich das er Kenntnis davon hatte das die Türen defekt waren. Ich sollte sie ja schon 3 Monate nach Einzug gangbar machen. Ich habe es verweigert. Auch schriftlich. Meine Nachbarin von oben kann bezeugen, dass die Terrassentür von anfang an nicht richtig funktionierte. Ich werde mich melden, wenn ich mehr weiß.
LG Denise.

Also: die Tür dem Vermieter schreiben, weil die schon bei Einzug nicht o.k. war und schon alt, wäre das mit der miete abgegolten.
Wenn er will solle er klagen (aus dem Adressbuch einen Rechtsanwalt aussuchen und sagen , dorthin soll er schreiben, wenn er klagen will.
Freund 3-4 mal zu Besuch: erstmal kostet jede Person viel Geld (ca. 40 euro für Wasser ec.) aber: wie steht das im Vertrahg?? Wird nach Quadratmeter oder Personenzahl abgerechnet???
Bei qm sind 2 oder 3 Freunde egal.

Rohrreinigung: dem Vermieter (wieder Einscheiben/Rückaschein) schreiben, bis Auszug wäre alles o.k.
Wenn dann danach Roht verstopft ist, ist das Vermietersachen, Wichtig ist, bis Auszug war nichts. Beweispflichtig ist dann der Vermiter, schafft er nie.

Sie können keinen Mahnbescjeid wegen wegen fehlednen NK Abrechung erwirken: der Vermieter hat genau 356 Tage Zeit (ein Jahr und kein Tag mehr), abzurechnen. Nach einem jahr ist alles verjährt ,aaber sie bekommen aich nichtsmehr zurück.

3-4 Tage Beusch zu haben und alles Tolitennenwasser und Flurlicht zu nutzen ist schon stark. Wasse kostet mit Abwasser ca. 6 euro je Kubikmeter.

Ansonsten finde ich das Verhalten mit 3-4 mal die Woche mitwohnen nicht o.k.
Aber der Mietvertrag zeigt aif, was der Vermieter abrechnen darf!
Die Tür ist sein Problem und auch die Verstpfung, auss es gibt eine Kleinstreparaturkalusel im Vertrag (ca. 70 Euro je Einzelfall oder max. xx % der Kaltmiet oder max. 170 Euro je Jahr… nachlesen im Internatt, muss abe auch im Vertrag stehen)