Guten Abend,
vom Vermieter wird im Mietvertrag eine Kopie einer Meldebestätigung
verlangt. Haben Vermieter ein Recht, die Bestätigung einzusehen?
Vielen Dank!
Guten Abend,
vom Vermieter wird im Mietvertrag eine Kopie einer Meldebestätigung
verlangt. Haben Vermieter ein Recht, die Bestätigung einzusehen?
Vielen Dank!
Woher will das Mieter die haben …
… ohne Mietvertrach mit seinem VERmieter?
Haben Vermieter ein Recht, die Bestätigung einzusehen?
Das ist gar nicht die Frage, abgesehen davon, dass die Antwort „Nein“ ist, sie KÖNNEN sie gar nicht sehen.
Gruß
Stefan
… ohne Mietvertrach mit seinem VERmieter?
um sich wo anzumelden, bedarf es keinen mietvertrag. jeder kann sich anmelden wo er will, geprüft wird das nicht.
Haben Vermieter ein Recht, die Bestätigung einzusehen?
Das ist gar nicht die Frage, abgesehen davon, dass die Antwort
„Nein“ ist, sie KÖNNEN sie gar nicht sehen.
warum? verstehe ich nicht.
gruß
justin
… ohne Mietvertrach mit seinem VERmieter?
Er hätte sie ja auch nachreichen können.
Haben Vermieter ein Recht, die Bestätigung einzusehen?
Das ist gar nicht die Frage, abgesehen davon, dass die Antwort
„Nein“ ist, sie KÖNNEN sie gar nicht sehen.
Komisch, mein Vermieter kann das auch. Aussage widerlegt.
Freundliche Grüße,
-Efchen
Anfrage beim Landeseinwohneramt
Hallo Schneewittchen,
also ob der Vermieter das RECHT hat, möchte ich bezweifeln.Das hat sicher noch keiner durchgeklagt.
Vermieter könnte aber einfach Anfrage beim Landeseinwohneramt starten.
Gängige Praxis wenn z.Beispiel ein Mieter fristlos gekündigt wurde und seine neue Anschrift nicht bekannt ist.
Der Vermieter meldet den Mieter dann auch gleichzeitig ab.
der liebe Peter
http://www.paukner.com/StartIG/Vermietung/Infoseite/…
Ob die Quelle allerdings belastbar ist, habe ich nicht geprüft.
vnA