Vermieter verlangt Miete in einem Betrag !?

Hallo liebe Gemeinde,

Folgender Sachverhalt:

Freund und Freundin haben gemeinsame Wohnung gemietet.
Beide stehen im Mietvertrag als Mieter. Seit über 3 Jahren wird die Mieter immer pünktlich gezahlt.
Jeder der Mieter hat einen Dauerauftrag über die hälftige Miete zum 1. des Monats an den Vermieter.

Nun verlangt der Vermieter per Einschreiben das nur noch eine Zahlung über die Miete eingehen soll.

Kann er das verlangen? Gibt es dafür eine rechtliche
Grundlage?

Freu mich über Antworten

Hallo!

Natürlich kann er das !

Das hälftige Überweisen ist doch schon grundfalsch !

ein Mietvertrag,eine Mietzahlung.

Die Zahl der Mieter wäre unwichtig,schließlich haftet jeder für die volle Miete und nicht nur die Hälfte !

Man kann allenfalls argumentieren,die Praxis der Mietzahlung wurde langjährig so durchgeführt und nicht beanstandet.

MfG
duck313

Hallo duck 313,

du schreibst das so locker flockig.

Ich als Laie kann das so nicht verstehen. Ein Betrag x ist fällig und der wird
pünktlich gezahlt. Nur halt eben in zwei Zahlungen. Was könnte passieren wenn die zwei so weiter zahlen würden? Worauf begründet sich Deine Antwort?

Hallo,

das Gesetz sieht es so vor, dass der Vermieter ohne besondere Absprache keine Teilleistungen akzeptieren muss:

http://dejure.org/gesetze/BGB/266.html

Auch gleichzeitige Teilleistungen sind Teilleistungen. Nehmen wir als Extremfall mal eine WG mit 10 Personen an. Soll der Gläubiger nun in 10 Fällen prüfen, ob die Zahlung pünktlich und vollständig eingeht?

VG
EK

1 Like

Danke EK,

das mit der WG als Beispiel ist plausibel.

Es ist noch eine Mietpartei ( insgesamt sind es 4 Wohneinheiten) betroffen.
Da ist die Situation ähnlich auch 2 Mieter ( Ehepaar) welches sich in Scheidung befinden. Dort sind die Fronten aber so verhärtet das es wohl nicht möglich ist das die Mietzahlung in einem Betrag gezahlt werden wird.

Wie könnte der Vermieter im schlimmsten Fall reagieren?

Hallo,

er kann a) den Gesamtbetrag verlangen - wer auch immer ihn bezahlt. Z.B.: Ehefrau ist bereits ausgezogen, Ehemann bezahlt voll. Und umgekehrt.

Das gleiche gilt für nichtverheiratete Paare und sonstige Wohngemeinschaften. Wer im Mietvertrag drinsteht, haftet gesamtschuldnerisch für die Mietzahlung.

Der VM kann b) bei Mietschulden (die ja zwangsläufig auflaufen, wenn nur halb gezahlt wird) von mehr als 2 Monatsmieten den Mietvertrag kündigen.

Gruß
Nita

Nun verlangt der Vermieter per Einschreiben das nur noch eine
Zahlung über die Miete eingehen soll.

Kein Problem, dann wird wechselweise von jedem der beiden alle 2 Monate der volle Betrag überwiesen.

(Bei meiner Bank kann ich auch zweimonatliche Daueraufträge einrichten)

Guten Tag,
hallo nita,

hast da wohl was falsch verstanden.

Die Miete wird und wurde immer pünktlich voll gezahlt.
Halt nur über 2 Überweisungen.

LG

Hallo,

nein, Du hast was falsch verstanden.

Die Miete wurde nicht gezahlt, rechtlich gesehen, denn Teilzahlungen muss der Vermieter nicht akzeptieren. Es ist also keine Erfüllung eingetreten, die Mieter sind rechtlich gesehen im Zahlungsverzug, obwohl der VM das Geld hat.

VG
EK

Die juristische Sicht ist schon eine eigene.
Dass hier allerdings ein Verzug eingetreten sein sollte, waage ich als juristischer Laie zu bezweifeln.
Verzug tritt am 3. Werktag ein. Am 3.Werktag ist die Forderung beglichen. Wo bitte sollte da Verzug herkommen.

vnA

OK OK

So geschrieben habe ich es verstanden!!!

Aber mal ganz ganz ehrlich, über 3 Jahre lief das alles so…

Ich kann mir in Anbrtracht der Umstände ( es sind lediglich 4 Mietparteien) kaum vorstellen das ein Vermieter
mit einer Kündigung da durchkäme?! Zumal das Geld auch auch bei ihm verblieben ist. Oder vielleicht doch? Es betrifft zum Glück nicht mich. Interessiert mich aber halt trotzdem.

LG

Hallo,

wenn der VM die Teilleistungen ablehnt - und das ist sein gutes Recht, denn eine Änderung des Mietvertrages hat es ja wohl nicht gegeben - dann tritt keine Erfüllung ein.

Wenn keine Erfüllung und Termin verstrichen und Verschulden (man weiß ja, dass der VM die Aufsplittung ablehnt), dann tritt Verzug ein.

Das gilt natürlich nicht für die Vergangenheit, denn man kann ja auch andere Erfüllungsformen akzeptieren. Das hat der VM ja offenbar getan.

VG
EK

„Die Teilleistungen ablehnt“ bedeutert aber doch, dass er die Beträge zurücküberweisen müsste. Oder verstehe ich das falsch. Geld einsacken und auf Nichterfüllung klagen dürfte wohl keinen Richter finden, der danach einer Kündigung zustimmt. Aber sicherlich würde doch eine Abmahnung möglich sein wegen nicht vertragsgemäßem Verhalten und danach im Widerholungsfall die Möglichkeit der Kündigung.

vnA

Hallo,

aber nur auf Anforderung und obendrein kann VM nicht nur Inkasso wegen der nicht gezahlten Miete betreiben, sondern auch den finanziellen Aufwand der Rücküberweisung ersetzt verlangen.

Doppelt teuer für die Mieter.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=152357&spid=…

VG
EK

Danke für den Austausch!

Jetzt stricken wir das Dingen mal weiter.

Das in Scheidung lebende Ehepaar ( beide Mieter laut Vertrag)
bekommen es nicht hin ( da eine Partei es ablehnt entweder alle 2 Monate die volle Miete zu zahlen oder aber das Geld des NochPartners anzunehmen und dann zu überweisen oder das Geld an den Nochehepartner zu überweisen).

Eine Überweisung in einem Betrag kann also nicht gemacht werden da sich einer weigert. Nun könnte ja vom Vermieter irgendwann gekündigt werden.

  1. Der einsichtige Partner zieht aus und der andere weigert sich auszuziehen.
    Wie verhält es sich denn dann mit den Kosten ( laufende Miete, event. Zwangsräumung etc.)

In diesem Fall hier wäre es durchaus denkbar.

LG

Hallo,

  1. Der einsichtige Partner zieht aus und der andere weigert
    sich auszuziehen.
    Wie verhält es sich denn dann mit den Kosten ( laufende Miete,…

nachdem zunaechst mal beide auf dem Mietvertrag stehen, haften auch beide gemeinsam weiter (gemeinschuldnerische Haftung). Der „Einsichtige“ muss dann ggf. den Anderen auf Entlassung aus dem Mietvertrag verklagen …

MfG
Archimedes

Danke für die Antwort…

dem Uneinsichtigen würde vom Vermieter nie die Wohnung alleine „neu vermietet“ werden. Somit entfällt doch dann wohl auch " das Entlassen" daraus.
Auch könnte diese gar nicht finanziell getragen werden.

Der Uneinsichtige will einfach nur Schaden. Ist übrigens die Frau.

Ich denke es wäre sinnvoll dies über den Scheidungsanwalt laufen zu lassen.

LG

Hallo,

dem Uneinsichtigen würde vom Vermieter nie die Wohnung alleine
„neu vermietet“ werden. Somit entfällt doch dann wohl auch "
das Entlassen" daraus.

‚entlassen‘ ist missverständlich. Genau genommen handelt es sich um eine ganz normale Kündigung. Und wenn sowohl der zurückgebliebene als auch der Vermieter wollen können sie einen neuen Vertrag abschließen oder den bestehenden ändern. Der zurückgebliebene hat schließlich keinerlei Anspruch darauf, den bestehenden Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters zu ändern.
Gruß
Otto_