Angenommen, nach erfolgreicher Wohnungsübergabe mit Protokoll (von beiden
Parteien Unterschrieben) verlangt nun der Vermieter 4 Monate später
Schadensersatz für Bohrlöcher in einer Türzarge, die erst nach
Wegnehmen der Schiebetür aufgefallen seien. Der Mieter hatte eine Schiebetür
damals lediglich mit Klebeband befestigt. Nach Absprache mit dem
Vermieter sollte die Schiebetür befestigt bleiben, da sie sinnvoll
wäre. Nun bekam der ehemalige Mieter eine Rechnung über 700 Euro mit der Aufforderung binnen 14
Tagen zu zahlen. Darin wurde von einer Schreinerfirma eine komplett
neue Zarge gesetzt. Laut Übergabeprotokoll wurden
an den Zargen und Türen lediglich leichte Gebrauchsspuren
festgestellt. Diese waren auch schon beim Einzug vorhanden, was
ebenfalls vermerkt ist. Der neue Mieter stellt sich aber auf die
Seite des Vermieters und will bezeugen, dass er keine Löcher
vorgenommen hat und diese daher nur vom vorherigen Mieter stammen könnten.
Wie sieht das rechtlich aus ? Müßte nicht zumindest dem vorherigen Mieter die
Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden ??
Könnte der vermieter damit durchkommen ?
Wie sehen die Experten diesen fiktiven Fall ?
Gibt es im Mietrecht auch so etwas wie versteckte Mängel die nicht im Protokoll erfasst sind und denoch geltend gemacht werden können ?
Angenommen, nach erfolgreicher Wohnungsübergabe mit Protokoll (von beiden Parteien Unterschrieben) verlangt nun der Vermieter 4 Monate später Schadensersatz für Bohrlöcher in einer Türzarge, die erst nach Wegnehmen der Schiebetür aufgefallen seien. Der Mieter hatte eine Schiebetür damals lediglich mit Klebeband befestigt.
Also keine Bohrlöcher?
Nach Absprache mit dem Vermieter sollte die Schiebetür befestigt bleiben, da sie sinnvoll wäre. Nun bekam der ehemalige Mieter eine Rechnung über 700 Euro mit der Aufforderung binnen 14 Tagen zu zahlen. Darin wurde von einer Schreinerfirma eine komplett neue Zarge gesetzt.
Woraus ergab sich da die Notwendigkeit? Wie alt war die Zarge?
Laut Übergabeprotokoll wurden an den Zargen und Türen lediglich leichte Gebrauchsspuren festgestellt. Diese waren auch schon beim Einzug vorhanden, was ebenfalls vermerkt ist. Der neue Mieter stellt sich aber auf die Seite des Vermieters und will bezeugen, dass er keine Löcher vorgenommen hat und diese daher nur vom vorherigen Mieter stammen könnten.
Wie sieht das rechtlich aus ? Müßte nicht zumindest dem vorherigen Mieter die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden ??
Nach vier Monaten und nachdem inzwischen jeamdn anderes in der Wohnung wohnt, dürfte das schwierig werden.
Könnte der vermieter damit durchkommen ?
Vor Gericht und auf hoher See…
Wie sehen die Experten diesen fiktiven Fall ?
Gibt es im Mietrecht auch so etwas wie versteckte Mängel die nicht im Protokoll erfasst sind und denoch geltend gemacht werden können ?
Natürlich. Ebenso schwierig kann dann der Nachweis sein.
Wenn bei Übergabe der Wohnung eine Schiebetür an der Zarge hing und diese hängebleiben sollte/durfte, kann eventuell davon ausgegangen, dass dem Vermieter klar sein müsste, dass diese auch irgendwie angeschraubt war und somit Löcher in der Zarge sind. Und wenn angenommen werden darf, dass sowas klar sein müsste und keine Löcher angemeckert wurden, dann dürfte es für den Vermieter schwierig werden nach 4 Monaten noch solche Forderungen durchsetzen zu können.
Grüße
Hallo,
es ist ja gerade Sinn und Zweck eines Übergabeprotokolls, einvernehmlich einen Sachstand zu dokumentieren und so eine Rechtssicherheit für alle beteiligten zu schaffen.
Somit hat ein Übergabeprotokoll eine starke entlastende Funktion.
Ausgenommen werden können in diesem Fall eigentlich nur versteckte Mängel, also Mängel, die
a) Vom Mieter zu vertreten sind, also keine normale Abnutzung durch Gebrauch darstellen - und
b) bei der Übergabe nicht erkennbar sein konnten
Wenn letzteres nicht zutrifft, würde ich den Vermieter fordern lassen was er will. Seine Chancen wären schlecht mit so etwas - noch dazu nach vier Monaten - vor Gericht recht zu bekommen.
Viele Grüße
Lumpi