Vermieter verlangt Nachzahlung

Hallo Zusammen,

Angenommen es wurde jemand vom Vermieter aus der Wohnung gemobbt,Sie ist vor 2 Monaten ausgezogen und Er blieb bis zum Mietende 30.07 in der Wohnung,die Wohnung wurde Ihm und der Tochter zusammen mit dem Neumieter und dem Vermieter besichtigt und es wurden keine Mängel festgestellt. Die Sachen welcher anfallen würden wie zum Beispiel streichen etc. wolle der Neumieter machen da er sowiso alles umbaut, Wände raus, neue Küche etc.
3 Wochen später kommt vom Vermieter bzw. dessen Anwalt ein schreiben in welchem er einen neuen Anstrich, einen neuen Boden, neue Heizkörperventile und kleine Ausbesserungen möchte. Er verlangt ca. 1850 Euro.
Der Boden hat angeblich einen Wasserschaden, bei der Besichtigung ist nichts gewesen und der Nachmieter möchte diesen sowieso nach seinem Geschmack aussuchen. Leider wurde von keiner Seite etwas unterschrieben.
Der Boden wurde auch während 8 Jahre mietzeit nicht vom Vermieter erneuert.

Was währe zu beachten um diser evtl. unrechten forderung zu entgehen.

Vielen Dank und allen einen schönen Tag

Andy

Hallo Zusammen,

dto.,

Angenommen es wurde jemand vom Vermieter aus der Wohnung
gemobbt,Sie ist vor 2 Monaten ausgezogen und Er blieb bis zum
Mietende 30.07 in der Wohnung,die Wohnung wurde Ihm und der
Tochter zusammen mit dem Neumieter und dem Vermieter
besichtigt und es wurden keine Mängel festgestellt. Die Sachen
welcher anfallen würden wie zum Beispiel streichen etc. wolle
der Neumieter machen da er sowiso alles umbaut, Wände raus,
neue Küche etc.

Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen, gelten mündliche Vereinbarungen und hier liegt die Beweispflicht beim Vermieter.

3 Wochen später kommt vom Vermieter bzw. dessen Anwalt ein
schreiben in welchem er einen neuen Anstrich, einen neuen
Boden, neue Heizkörperventile und kleine Ausbesserungen
möchte. Er verlangt ca. 1850 Euro.

Heizkörperventile? Wurden diese von den Mietern beschädigt ?
Boden? Welcher Boden, Holz, Fließen, Textil?
Beschädigungen oder nur übliche Abnutzung?

Der Boden hat angeblich einen Wasserschaden,

Wann war der Wasserschaden und wem wurde dieser gemeldet?

bei der

Besichtigung ist nichts gewesen und der Nachmieter möchte
diesen sowieso nach seinem Geschmack aussuchen. Leider wurde
von keiner Seite etwas unterschrieben.
Der Boden wurde auch während 8 Jahre mietzeit nicht vom
Vermieter erneuert.

Was währe zu beachten um diser evtl. unrechten forderung zu
entgehen.

Im fiktiven Fall gibt es ja eine mündliche Vereinbarung, dass der Vermieter noch streichen bzw. Neumieter umbauen möchte; auf diese Vereinbarung sollte man sich schriftlich berufen und die Ansprüche des RA widersprechen. Hierbei als Zeuge den Namen der Tochter benennen, wenn diese nicht gerade erst 10 Jahre alt ist.

Darauf hinweisen, dass die Wohnung so abgenommen wurde, keine Mängel festgestellt wurden und falls Mängel festgestellt worden wären, hätte dieser der Mieter behoben.

Der Anwalt wird das verstehen und wird seinen Mandanten entsprechend informieren.

-,-

Alter von Zeugen relevant?

Hierbei als Zeuge den
Namen der Tochter benennen, wenn diese nicht gerade erst 10
Jahre alt ist.

Hallo
Seit wann spielt denn das Alter eines Zeugen eine Rolle?
Ich denke einmal, dass ein Kind als Zeuge vor Gericht sogar besser ist, als ein Erwachsener.
Warum? Einem Kind mekt man an wenn es lügt. So perfekt kann ein Kind die Körpersprache in der Regel nicht beherrschen, dass ein Richter darauf hereinfällt.

Luise

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Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen, gelten mündliche
Vereinbarungen und hier liegt die Beweispflicht beim
Vermieter.

Falsch. Die Beweispflicht liegt bei dem, der den Beweis antreten möchte. Wenn der MV Schönheitsreparaturen auf den Mieter überträgt, dann ist der Mieter in der Beweispflicht, dass es andere Vereinbarungen gibt. In Standardverträgen gibt es allerdings üblicherweise Vereinbarungen, dass Änderungen schriftlich zu erfolgen haben. Dies gilt dann allerdings auch.

Der Boden wurde auch während 8 Jahre mietzeit nicht vom
Vermieter erneuert.

Das ist aber kein Grund einen Schaden (so man ihn verursacht hat) nicht zu bezahlen. Am Besten als erstes zur Haftpflichtversicherung geben.

Der Anwalt wird das verstehen und wird seinen Mandanten
entsprechend informieren.

Anwälte werden nicht dafür engagiert den Wünschen der Antragsgegner Folge zu leisten. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

vnA

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Hallo prov-o-cateur und Kollegen,

vielen dank für die Antworten.

Die Heizkörperventile sind abgegriffen und einer hat eine Macke, das ist aber kein Problem, die kann ich auch wechseln. Die kleinen Ausbesserungen sind auch kein Thema, da aber der Nachmieter sagte das ist alles OK, er macht sowiso alles neu fiel das nicht ins gewicht.

Der Boden ist Laminat oder Parkett, der Wasserschaden war bei der Besichtigung/Übergabe noch nicht da.

Die Tochter ist 21 Jahre alt.

Die Vermutung liegt nahe das der Vermieter nur noch zusätzlich etwas Geld machen möchte. Es ist nicht möglich die Wohnung nochmals zu besichtigen und die Vorwürfe zu wiederlegen. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit das der Vermieter nachträglich noch schaden verursacht und diesen in Rechnung stellen möchte. Das alte Zeug kommt ja sowieso raus und wir vom Nachmieter alles erneuert, dafür würde der Vermieter ja nichts mehr bekommen.

Vielen Dank

(P.S.: wie kann man Zitieren?)

Vielen Dank für deine antwort

Der Schaden wurde nicht vom altMieter verursacht, hätte man bei der gemeinsammen Besichtigung schäden bemängelt währen die auch behoben worden. Die Forderungen kahmen alle nachträglich und es besteht auch nicht mehr die möglichkeit die Wohnung erneut zu begehen um die Vorwürfe zu überprüfen und zu wiederlegen.

Es ist immer der in der Beweispflicht der etwas ‚will‘. Wobei ‚wollen‘ natürlich auch ‚nicht wollen‘ sein kann (bei Schönheitsreparaturen z.B.). Bei einem behaupteten Schaden fordert man Beweise, über Fotos, defektes Material, bis hin zu einem Gutachten wie alt der Wasserschaden ist.

vnA

Hallo,

erstmal sind normale Gebrauchsspuren von der Miete gedeckt. Also wenn was nach ein paar Jahren die normalen Gebrauchsspuren zeigt, ist das nicht das Problem des Mieters.
Für Schäden, die der Vermieter verursacht, hat er den Zeitwert zu ersetzen. Also bei einem Fussboden nicht den Neupreis, sondern den aktuellen Wert.

Was steht den im Mietvertrag zum Thema auszug und renovieren?

hth