Angenommen, nach erfolgreicher Wohnungsübergabe mit Protokoll (von beiden
Parteien Unterschrieben) verlangt nun der Vermieter 4 Monate später
Schadensersatz für Bohrlöcher in einer Türzarge, die erst nach
Wegnehmen der Schiebetür aufgefallen seien. Der Mieter hatte eine Schiebetür
damals lediglich mit Klebeband befestigt. Nach Absprache mit dem
Vermieter sollte die Schiebetür befestigt bleiben, da sie sinnvoll
wäre. Nun bekam der ehemalige Mieter eine Rechnung über 700 Euro mit der Aufforderung binnen 14
Tagen zu zahlen. Darin wurde von einer Schreinerfirma eine komplett
neue Zarge gesetzt. Laut Übergabeprotokoll wurden
an den Zargen und Türen lediglich leichte Gebrauchsspuren
festgestellt. Diese waren auch schon beim Einzug vorhanden, was
ebenfalls vermerkt ist. Der neue Mieter stellt sich aber auf die
Seite des Vermieters und will bezeugen, dass er keine Löcher
vorgenommen hat und diese daher nur vom vorherigen Mieter stammen könnten.
Wie sieht das rechtlich aus ? Müßte nicht zumindest dem vorherigen Mieter die
Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden ??
Könnte der vermieter damit durchkommen ?
Wie sehen die Experten diesen fiktiven Fall ?
Hallo Stefanus,
da kann ich Ihnen leider nicht helfen. Vertragsrecht ist Anwaltsrecht, da braucht man Akteneinsicht.
LG
hubu
Hallo,
wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist mit einem Übergabeprotokoll, kann der Vermieter nicht nach Monaten kommen und etwas reklamieren.
Gruß
Melodie
hallo
da es sich um eine fiktive anfrage handelt und um keinen echten Problemfall handelt möchte ich keinen Kommentar abgeben .
mfg
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß
Udo
Ich mußte es so formulieren… es ist aber ein echter Fall.
Ich denke, dass es für den Vermieter schwierig sein könnte, dem ehemaligen Mieter die Beschädigung nachzuweisen. Die Angaben des neuen Mieters reichen dafür nicht aus, da er ja ein Eigeninteresse an der „Schuldzuweisung“.
Da kann man als Vermieter nur daraus lernen, nicht zu klärende Punkte im Übergabeprotokoll als solche zu vermerken. Sonst ist der Zug abgefahren.
Guten Morgen Stefanus,
im vorliegenden Fall ist das Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wurde, auch für den Vermieter bindend.Einfach eine Nachforderung zu stellen, geht gar nicht. Auch die „Zeugenaussage“ des neuen Mieters fällt nicht ins Gewicht, denn die Gebrauchsspuren an der Tür hat der ja auch schon beim Einzug unterschrieben. Wenn der Vermieter von sich aus einen Schreiner beauftragt, um einen neuen Türstock einsetzen zu lassen, ist das seine Sache und er trägt die Kosten. Da sich nicht mehr feststellen lässt, wer den Schaden verursacht hat, bleibt er wohl auch auf den Kosten sitzen. Übergabeprotokolle werden aus genau aus diesem Grunde gemacht und von beide unterschrieben, damit sich solche Streitigkeiten erst gar nicht entwickeln können. Sie sind weder zur Nachbesserung, noch zur Zahlung verpflichtet.
LG
Maria
Hallo ! Es ist so eine Sache mit dem Bohren. Ich denke man hätte den Vermieter vorher fragen sollen, ob mann die Löcher bohren darf, zwegs befestigung der Zarge.Mann kann nicht einfach ein Paar Löcher irgendwoh reinbohren.Und ich schätze die Löcher sind jetzt drinn und die kann man nicht einfach nachbessern. Aber Sie können sich vielleicht auf eine Teilzahlung einigen, weil die Zarge schon gebrauchtspuren hatte. Wenn der Vermieter das nicht akzeptiert, kann er klagen. Die Gerichtskosten wird er übernehmen müssen.Der hatt aber wahrscheinlich Rechtsschutsversicherung. Also wird er klagen.Sie können dann hoffen,das Ihr Angebot genau den Vorstellungen des Gutachters entspricht. Also versuchen Sie sich mit dem Vermieter zu eineigen!Oder sie versuchen zu sagen,daß es sich um eine Bagatellreparatur handelt.Sie haben die abgefallene Zarge selbst festgeschraubt gehabt.Tür ist ein Verbrauchsgegenstang.Mehr kann ich Ihnen leider nicht helfen.Es sind eben immer Streitthemen.
würde mir nen Rechtsbeistand holen. Meiner Meinung nach ist nichts zu befürchten, da im Abnahmeprotokoll nichts vermerkt. Muss der Vermieter erst mal nachweisen das Du die Löcher gebohrt hast.
MfG
murmeltier
Hallo Stefanus,
nach 4 Monaten würde ich nichts mehr bezahlen und schon gar nicht wenn ich ein Unterschriebenes Übergabe Protokoll in der Hand hätte.
Im extremfall bleibt nur der gang zum Anwalt.
lg Claudia
Angenommen, nach erfolgreicher Wohnungsübergabe mit Protokoll
(von beiden
Parteien Unterschrieben) verlangt nun der Vermieter 4 Monate
später
Schadensersatz für Bohrlöcher in einer Türzarge, die erst nach
Wegnehmen der Schiebetür aufgefallen seien.
Moin, bin erst jetz aus dem Urlaub zurück, deshalb erst jetzt die Antwort.
Da die Frage fiktiv ist, müsste ich auch so antworten. Ich sehe dieses hier aber nicht als Spielplatz, sondern als ernsthafte Plattform für Leute die Sorgen und Nöte haben. Deshalb anworte ich besser nicht.
Gruß connection
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen, nur vermuten.
der Vermieter kann sechs Monate nach Auszug des Mieters versteckte Mängel beseitigen lassen.
Aber die Tatsache, dass ein Nachmieter schon vier Monate in der Wohnung bewohnt ist es für den Vermieter sicher schwer das Geld einzuklagen.
Ebenfalls teile ich die Meinung dass der vorherige Mieter die Möglichkeit der Nachbesserung haben sollte.
Ebenfalls ist die Höhe der Rechnung zu prüfen. War das eine Spezialzarge?
Gruß
Also 700 Euro für zwei Bohrlöcher sind ziemlich übertrieben zumal wenn sie verdeckt waren. Der ehemalige Mieter hat auf jeden Fall das Recht nachzubessern und vor allem den „Schaden“ zu begutachten. Vier Monate nach Auszug dürfte es dem Vermieter aber schwer fallen Ihnen die Bohrlöcher überhaupt anzukreiden…