Vermieter verlangt schufa auskunft

hallo allerseits.

mein vermieter verlangt von mir bzw. meinem freund eine schufa auskunft. ich selbst wohne bereits seit 8 jahren in dieser wohnung und mein freund seit ca. 6 monaten, jedoch habe ich dies dem vermieter noch nicht mitgeteilt. nun verlangt er eine schufa auskunft von meinem freund. darf er das überhaupt??
bin etwas verwirrt und weiß nicht weiter…???

vielen dank für eine kurze nachricht.

besten gruß, gp

Hallo,

nein das darf er nicht. Der Vertragspartner des Mietvertrages bis ja du, und da das Mietverhältnis unverändert besteht darf er weder vom jetzigen Mieter noch vom Mitbewohner SCHUFA erzwingen.
Anders sieht das aus, wenn der Freund nun als Mit-Mieter und Mit-Vertragsinhaber in den besteenden Vertrag aufgenommen werden soll ( beide sollen voll für die Mietzahlung verantwortlich sein). Dann wird im Prinzip ein neuer Vertrag zu neuen Bedingungen auszuhandeln sein.
Also wenn es SCHUFA techn. Probleme geben könnte, dann melde den Freund als neuer Mitbewohner und nicht als Mitmieter. Nebenkosten, die Personenbezogen sind wie z.B. Müll werden dann entsprechend erhöht, aber für die Vertragserfüllung bleibt díe bisherige Mieterin/ bisheriger Mieter allein.

Einzige AUsnahem: Wenn der zur Verfügung stehende Mietraum eindeutig zu klein für zwei Personen ist, zum Beispiel eine Studentenbude zu 8 qm , dann wird s wohl schwierig.
Gruss
Volker

Hallo,

den Mietvertrag hast Du abgeschlossen. Wenn Dein Freund nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen wird, dann hat der Vermieter auch kein Recht eine Schufaauskunft zu verlangen. Die Miete zahlst Du und alles andere geht ihn nix an. Allerdings kann er die Personalien Deines Freundes verlangen. (Name, Geb. Datum). Auch von Dir kann er nach 8 Jahren keine Auskunft verlangen, es sei denn, dass Du öfter in Mietzahlungsverzug bist. Dut musst auch Deinen Freund nicht in den Mietvertrag aufnehmen lassen, der Vermieter kann hierauf auch nicht bestehen, es ist Deine Wohnung!

MfG P. Kunze

Hallo, ich bin kein Richter, aber ich glaube nicht das der Vermieter dazu ein Recht hat. Anders sieht es bei einem neuen Mieter aus, hier bin ich der Meinung, dass de Vermieter ein Recht hat, sich über seinen neuen Mieter zu erkundigen.

Soll der neue Partner in den Mietvetrag aufgenommen werden, kann der Vermieter eine Auskunft über die wirtschaftliche Situation des neuen Vertragspartners verlangen oder ggfs. die Vertragsänderung verweigern. Nimmt der Mieter dauerhaft eine zweite Person als Lebenspartner in seine dafür ausreichend bemessene Wohnung auf, kann der Vermieter eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung für den sich abzeichnenden erhöhten Verbrauch verlangen.

Moin!
Nun, danach fragen darf er. Aber ich denke, Sie müssen sich dem VM gegenüber nicht offenbaren. Einen Einkommensnachweis allerdings kann er verlangen, BEVOR ein Mietvertrag gemacht wird. Besteht ein Mietvertrag bereits, ist so ein Verlangen sinnlos.
Auf der anderen Seite wollen Sie ein „gutes Verhältnis“ zu Ihrem Mieter wahren…
Ich empfehle hier, zum Mieterschutzverein zu gehen, die auch die lokalen Verhältnisse kennen. Die werden Ihnen die korrekte Antwort geben können!
Gruß

Eine Schufa-Auskunft bekommt man nicht so ohne Weiteres. Allerdings kann er es auf jeden Fall verlangen. Jedoch nur vom Inhaber der Mietvertrages. Da Sie schon seit 8 Jahren in der Wohnung wohnen und immer die Miete punktlich gezahlt haben - nehme ich mal so an - was soll dann die Schufa-Auskunft.

Herta Bassauer

Hallo gp,

er kann das im Nachhinein verlangen, wenn er bis jetzt noch keine entsprechenden Auskünfte erhalten hat.

Wenn keine Unregelmäßigkeiten oder Beschwerden aufgetreten sind brauchen Sie auch kein schlechtes Gewissen haben, es sei denn, die Einkommensverhältnisse oder privat ist etwas in Schieflage geraten.
Falls die Ursache im Bereich der „Lebensanschauung bzw. des Weltbildes“ zu suchen wäre, könnte ein klärendes Gespräch helfen.
Beste Grüße
hardy

hallo,

das der Freund ohne den vermieter zu fragen mit in der wohnung wohnt,ist nicht ok…mit der schufa weiss ich nicht

lisa

hallo. wenn ihr freund nichts zu verbergen hat, geben sie dem vermieter doch einfach die schufaauskunft. ob er das darf oder nicht ist doch letztendlich egal, sie wollen doch ein gutes verhältnis mit ihm. und die frage ist, für wieviele personen sie die whg gemietet haben. wenn im mv nichts steht und sie alleine den mv unterschrieben haben, geht der gesetzgeber von einer person aus. hier könnte der vermieter ihnen ein problem bereiten. also einigen sie sich doch am besten.

Hallo,
üblicherweise steht im Mietvertrag wieviel Personen in die Wohnung einziehen. Wenn Du Deinen Freund in die Wohnung aufnimmst (wenn er einzieht), so musst Du dies dem Vermieter mitteilen. Sollte er auch im Mietvertrag aufgeführt werden, dann kann der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen, sonst nicht.
Freundliche Grüße
Udo

Kann der Vermieter von dem eingezogenen Freund eine Schufa-Auskunft verlangen?
Antwort:
JA, der Vermieter kann von jedem neuen Bewohner eine vollständige Mieterselbstauskunft verlangen. Dazu gehört auch eine Schufa-Selbstauskunft – seit kurzem kostenfrei!
Oder hat Ihr Freund was zu verbergen?

Der Vermieter kann seine Zustimmung zu dem Einzug eines neuen Bewohners von der vorliegenden Mieterselbstauskunft – und natürlich von dem was ich da offenbart – abhängig machen.

Der Mieter muss den Vermieter um Genehmigung bitte BEVOR ein neuer Bewohner in die Mietwohnung einzieht.
Es liegt also bei der Fragestellerin bereits ei n grober Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag vor,
da nach ihren eigenen Angaben der Freund bereits seit ca. 6 Monat bei ihnen wohnt.

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Komisch
Jeder der Telefon-, Mobilfunk-, Internetverträge, usw. unterschreibt willigt freudig in eine Schufaklausel ein, mit der der Vertragspartner weit mehr als das eine Schufa-Selbstauskunft beinhaltet an Auskünften bekommt.
Im Durchschnitt hat jeder Deutsche 200 Mal seine Zustimmung zur Schufaklausel gege-ben. Dabei geht es meist nur um wenige 10 Euroscheine monatlich.

Aber bei einer Mietwohnung wird „gezickt“, obwohl es hier um einen Wert von mehreren 100-Tausend Euro geht.
Komisch – nicht wahr?

Hallo splash,

Ähnlich wie im Arbeitsrecht kann auch im Mietrecht der Vermieter von einem Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen, solange er an der Beantwortung ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse hat.

Zulässig sind Fragen nach:

  • den Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters;
  • dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses;
  • dem Familienstand;
  • ob der Mieter Raucher ist.

Nicht zulässig sind Fragen nach:

  • der Religionszugehörigkeit des Mieters;
  • uneheliche Lebensgemeinschaft und Heiratsabsichten;
  • Aufenthaltsberechtigung;
  • Ermittlungsverfahren und Vorstrafen.

Zulässig gestellte Fragen müssen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Läßt man sie offen, kommt es wahrscheinlich nicht zu einem Vertrag. Wenn der Mieter beim Vertragsschluss falsche Angaben über solche Umstände macht, die für das Mietverhältnis von maßgeblicher Bedeutung sind. kann der Mietvertrag vom Vermieter:

  • wegen argelister Täuschung angefochten werden. Eine erfogreiche Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrags und/oder

  • nach § 543 Abs. 1 BGB außerordentlich fristlos gekündigt werden.

Hat der Mieter dem Vermieter unzutreffende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse vorspiegelt, um den Vermieter zum Vertragsschluss zu bewegen, macht er sich wegen (Eingehungs-)Betrug strafbar; § 263 StGB. Evtl. Schadensersatzanspruch des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

Um die Bonität des Mieters zu überprüfen wird i.d.R nach einer Schufa-Selbstauskunft verlangt, vorstellbar ist aber auch Bankauskunft. Sie werden von niemandem gezwungen, den Vermieter diese Auskünfte bzw. Vollmachten zu erteilen, andererseits kann auch niemand den Vermieter zwingen, mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen.

Gruß, Matthias