Hallo Kirsten,
Wenn im Mietvertrag sinngemäß steht „Mieter tapeziert auf
eigene Kosten und entfernt bei Auszug die Tapeten auf
Verlangen“, heißt das dann, wenn das Entfernen nicht verlangt
wird, ist es verboten? Kann doch eigentlich auch nicht sein,
oder?
Nein, natürlich nicht. Also ich sehe das so, dass der Vermieter euch gesagt hat „Tapeten ab“, also habt ihr alle Tapeten abgemacht. Erst bei einem weiteren Gespräch hat dieser seine Aussage auf die Wandtapeten beschränkt. Wenn es nicht zu diesem zweiten Telefonat gekommen wäre, hätte ihr heute wahrscheinlich keine einzige Tapete mehr an der Wand. Also soll er doch glücklich sein.
Sollte euer Vermieter sich wirklich stur stellen, wird euch wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt bleiben, aber das wollen wir ja mal nicht hoffen.
Und nein, eure Fristen sind nicht starr, aber trotzdem gab es mal ein Urteil, dass wenn der Mieter bei Ein- und Auszug renovieren muss, er nicht auch noch zwischendurch zu renovieren braucht. Leider finde ich es jetzt auf die Schnelle nicht mehr.
Schönen Gruß
Lendzy