Hallo liebe Experten,
weil der Vermieter es auf Wunsch des Nachmieters verlangt hat, haben wir in unserer Ex-Wohnung die Tapeten abgerissen. Die Ansage lautete schlicht: Tapeten in allen Räumen ab, außer im Bad und Gästetoilette (wo nur die Decken tapeziert und blau gestrichen sind). Wir haben also angefangen, die Rauhfaser von allen Wänden und von der Decke im Schlafzimmer zu reißen, da diese beim Wände-Abreißen beschädigt wurde. Als wir merkten, wie schwierig es ist, die Tapete von der Decke abzubekommen, hat mein Mann beim Vermieter angerufen und gefragt, ob die Decken wirklich auch müssen. Antwort: Nein, nur die Tapeten von den Wänden müssen ab.
Nun haben wir gestern bei der - gescheiterten - die Wohnung komplett geputzt präsentiert ohne Tapeten an den Wänden, ohne Tapete an der Schlafzimmerdecke, mit Tapeten an den übrigen Zimmerdecken.
Neben einigen anderen - pingeligen, aber vielleicht nicht ganz unberechtigten - Beanstandungen ist der Vermieter der Meinung, wir hätten die Tapete an der Decke nicht entfernen dürfen und müssten diese Decke nun neu tapezieren. Das stünde auch im Mietvertrag.
Im Mietvertrag steht jedoch nur: Die Innenmalerarbeiten in der Wohnung führt der Mieter auf eigene Kosten durch. Bei Auszug sind die Tapeten auf Verlangen des Vermieters vom Mieter wieder zu entfernen.
Unabhängig davon, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist, dass wir die Tapeten abreißen mussten - es ist nun mal jetzt geschehen - aber kann er wirklich von uns verlangen, dass wir das jetzt wieder tapezieren lassen?
Viele Grüße
Kirsten