Vermieter verlangt: Tapeten von Wand ab - an Decke dranlassen?

Hallo liebe Experten,

weil der Vermieter es auf Wunsch des Nachmieters verlangt hat, haben wir in unserer Ex-Wohnung die Tapeten abgerissen. Die Ansage lautete schlicht: Tapeten in allen Räumen ab, außer im Bad und Gästetoilette (wo nur die Decken tapeziert und blau gestrichen sind). Wir haben also angefangen, die Rauhfaser von allen Wänden und von der Decke im Schlafzimmer zu reißen, da diese beim Wände-Abreißen beschädigt wurde. Als wir merkten, wie schwierig es ist, die Tapete von der Decke abzubekommen, hat mein Mann beim Vermieter angerufen und gefragt, ob die Decken wirklich auch müssen. Antwort: Nein, nur die Tapeten von den Wänden müssen ab.

Nun haben wir gestern bei der - gescheiterten - die Wohnung komplett geputzt präsentiert ohne Tapeten an den Wänden, ohne Tapete an der Schlafzimmerdecke, mit Tapeten an den übrigen Zimmerdecken.

Neben einigen anderen - pingeligen, aber vielleicht nicht ganz unberechtigten - Beanstandungen ist der Vermieter der Meinung, wir hätten die Tapete an der Decke nicht entfernen dürfen und müssten diese Decke nun neu tapezieren. Das stünde auch im Mietvertrag.

Im Mietvertrag steht jedoch nur: Die Innenmalerarbeiten in der Wohnung führt der Mieter auf eigene Kosten durch. Bei Auszug sind die Tapeten auf Verlangen des Vermieters vom Mieter wieder zu entfernen.

Unabhängig davon, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist, dass wir die Tapeten abreißen mussten - es ist nun mal jetzt geschehen - aber kann er wirklich von uns verlangen, dass wir das jetzt wieder tapezieren lassen?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo.
Das dürfte alles Auslegungssache sein. Es kann Ihnen vermutlich niemand aus der Ferne eine seriöse Auskunft geben. Versuchen Sie, sich gütlich mit Ihrem Vermieter zu einigen.

Es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

entscheidend ist, was im Abnahmeprotokoll drin steht. Steht nur drin Tapeten abreißen, dann gilt das für alle Tapeten. Steht drin, die Tapeten an den Wänden abreißen, dann nur diese.

Sagen Sie dem Vermieter, wenn er mit dem Zustand nicht einverstanden ist soll er Ihnen die Rechnung schicken. Und diese Rechnung bezahlen sie dann nicht. So wird er sie einklagen müssen und ein Gericht kann entscheiden.

Hallo „Kirsten“-Sie müssen das nicht tun!! Verweisen Sie den Mieter auf die gesetzl.Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, beginnend mit dem 1.Urteil vom Sept. 2006.
MfG Waldi 64

Sorry-in meiner Antwort meine ich natürlich den VERMIETER(nicht wie geschrieben „Mieter“.

MfG Waldi64

Hallo Kirsten,

Nein,müßt Ihr nicht.Da der VM sich auf seine,im übrigen schwachsinnige,Klausel beruft,in der von Tapeten die Rede ist,ob Decke oder Wand ist ja nicht angegeben.

MfG

Andrea

Hallo,

auf deine Frage kann man nicht so einfach antworten. Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt? Warum sollt ihr die Tapete entfernen? Was steht genau im Mietvertrag usw. Aufgrund der vielen offenen Fragen, schlage ich vor, dass ihr euch an einen Anwalt wendet oder an den Mieterverein. Ich kann euch aus der Ferne keine Antwort auf die Frage geben.
Mfg

Er kann natürlich, wer sollte ihn daran hindern? Er kann auch träumen im Lotto zu gewinnen. Sie müssen nicht tapezieren sondern hätten die Wohnung nur besenrein übergeben brauchen. Der BGHhat die Endrenovierungsklauseln alle gekippt - egal wie sie im Vertrag formuliert sind, belasten den mieter unangemessen!

Sonnige Woche wünscht der Bernburger

Hallo Kisten,

entscheidend ist nicht, was euer Vermieter am Telefon verlangt, sondern was in euerm Mietvertrag steht.

Wie sieht es da aus mit Endrenovierung, laufenden Schönheitsreparaturen etc.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Renovierung - Reparaturen - Kaution

  1. Renovieren
    Mieter brauchen aufgrund des neuen Mietrechts überhaupt nichts mehr zu renovieren (egal, was im Mietvertrag steht) sofern die Mieträume normal „abgenutzt“ aussehen.
    Das neue Mietrecht gilt selbstverständlich ohne „Wenn und Aber“ auch für alle „alten“ Mietverträge !
    Wandanstriche, Tapeten, evtl. vorhandener Teppichboden etc. alles kann so bleiben, wie es jetzt ist.
    Im übrigen brauchen Sie die Mieträume lediglich BESENREIN zu übergeben !
    Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nicht, wenn darin „Schäden“ aufgeführt werden, die Sie nicht zu vertreten haben. Sie müssen nur für wirkliche Schäden aufkommen, die Sie nachweislich schuldhaft verursacht haben ! Der Vermieter müßte Ihnen erst einmal beweisen (können), daß es tatsächliche Schäden sind und daß
    diese von Ihnen während der Mietzeit schuldhaft verursacht wurden. Z.B. sind diverse Dübellöcher, klemmende Fensterverschlüsse, verkalkte Duschköpfe, Innenanstriche
    an Heizungen, Rohren etc. keine Mängel, die Sie beseitigen müssen.
    Der Vermieter darf dem Mieter im übrigen in keinem Fall Eigenleistungen verbieten - das wäre rechtswidrig ! Wenn der Vermieter gegen den Willen des Mieters Handwerker etc. beauftragt, muß der Vermieter in jedem Fall die Kosten allein tragen !
    Lassen Sie sich vom Vermieter nicht „über den Tisch ziehen“…
  2. Reparaturen
    „Reparaturen“ sind keine Renovierungen und gehören nicht zu den Mieterpflichten - dafür ist immer der Vermieter im Rahmen seiner gesetzlichen „Instandhaltungspflicht“ allein zuständig !
  3. Kaution
    Der Vermieter muß gemäß dem geltenden Mietrecht die Mietkaution nach spätestens sechs Monaten in voller Höhe an den Mieter zurückzahlen / überweisen ! Der Vermieter darf nur dann einen Anteil von der Mietkaution einbehalten, wenn noch Reparaturen nach dem Auszug des Mieters notwendig waren (Rechnungsbetrag !).
    Allerdings auch nur dann, wenn die fraglichen Schäden tatsächlich vom Mieter verursacht worden sind und bisher kein finanzieller Ausgleich stattgefunden hatte.
    Unter normalen Voraussetzungen darf der Vermieter nichts von der Kaution einbehalten !
    Dies wäre seitens des Vermieters schlicht rechtswidrig !
    Sie sollten den Vermieter anschreiben und ihn zur sofortigen Rückzahlung der Mietkaution in voller Höhe auffordern mit einer Fristsetzung von 30 Tagen (genau nach dem Kalender datiert - z.B.: XX.XX.2010). Weisen Sie den Vermieter außerdem daraufhin, daß Sie bei Fristüberschreitung sofort eine „Zahlungsklage“ bzw. einen „Mahnbescheid“ gegen ihn einreichen werden !
    Ein „Mahnbescheid“ wäre jedoch nicht zweckmäßig, da dies nur Zeitverlust bedeutet.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Man kann darüber nun sicherlich trefflich streiten. Für mich persönlich würde der mietvertragliche Passus und die spätere Aufforderung des Vermieters „Tapeten ab“ bedeuten, dass sämtliche Tapeten, und zwar auch an der Decke entfernt werden müssen.

Waren denn die Tapeten an der Decke vor Ihrem Einzug denn schon vorhanden? Haben Sie die Tapeten an den Wänden angebracht? - Es kommt hier sicher darauf an, wie der Zustand vor der Übernahme war und ob die mietvertragliche Regelung so zu verstehen ist, dass Sie Tapeten (an der Wand?) anbringen dürfen, aber bei Auszug wieder zu entfernen haben, dabei aber die Decken-Tapeten belassen müssen (falls schon vorhanden gewesen).

Hallo Kirsten,
wenn Ihr nichts schriftlich vereinbart habt, könnte der Vermieter sogar behaupten, er habe garnichts gesagt von Tapeten entfernen. Dann müsstet alles tapezieren. Meinst Du nicht, dass es dann günstiger und besser wäre, die eine Decke zu tapezieren??? Oderer verlangt, dass ihr die restliche Tapete auch noch entfernen müsst. Ist das nicht Mehrarbeit, als die Decke zu tapezieren?? Ich würde sie tapezieren und nicht streiten.

Hallo Lendzy,

naja, im Mietvertrag steht, wir müssten die Tapeten „auf Verlangen des Vermieters“ entfernen. Er hat dann - mündlich - verlangt, dass wir die Tapeten dort entfernen, wo die Nachmieter es wollen. Und mit denen haben wir nur über Räume, nicht über die Frage Wände/Decken gesprochen. Auf telefonische Nachfrage hat der Vermieter dann nur gesagt, die Decken müssen nicht. Vielleicht hat er auch gesagt, die Decken dürfen nicht, daran kann mein Mann sich leider nicht mehr so genau erinnern.

Zu den laufenden Schönheitsreparaturen steht an anderer Stelle im Mietvertrag wie gesagt, dass sie vom Mieter durchzuführen sind und als Richtwerte die Fristen 3/5/7 Jahre (die Räume sind dort spezifiziert) gelten. Wir haben 3 Jahre dort gewohnt, demnach wären jetzt Schönheitsreparaturen für Bad, Gästetoilette und Küche dran gewesen (wobei gerade beim Bad + Toilette die Nachmieter mit dem Zustand einverstanden waren).

Viele Grüße
Kirsten

Hi Uwe,

wir haben dort drei Jahre gewohnt.
Die Tapete sollte entfernt werden, weil die lieben Nachmieter gerne alles neu tapezieren möchten.
Im Mietvertrag steht wie gesagt, dass die Tapeten auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen sind. Welche Tapeten genau, ist dort nicht erwähnt.

Der Mieterverein, bei dem ich gestern vorbeischauen wollte, existiert anscheinend nicht mehr. Muss heute mal weitersuchen.
Weiß jemand wie das bei diesen Vereinen läuft? Helfen die einem auch, wenn man nicht Mitglied ist? Und was würde so eine Auskunft etwa kosten?

Viele Grüße
Kirsten

Hallo Frau Weber,

die Tapeten an Wänden und Decke waren bereits vorhanden, als wir eingezogen sind, wir haben lediglich gestrichen.
Allerdings hat uns der Vermieter vor dem Einzug darauf hingewiesen, dass Tapeten und Fußböden Eigentum des Mieters sind und wir sie ggf. beim Auszug entfernen müssen, wenn der Nachmieter sie nicht übernehmen möchte. Ob nur die Wandtapeten gemeint sind, darüber wurde nie gesprochen oder zumindest können wir uns nicht dran erinnern.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,

war denn vorher in der Wohnung Tapete? In der Regel ist es so, dass ich die Wohnung so zurückgebe, wie ich Sie bekommen habe. Natürlich muss ich die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen. (Siehe dazu Mietvertrag). Ich verstehe auch nicht, dass der Vermieter die Tapete ab haben möchte. Mit dem Mieterverein habe ich keine Ahnung. Am besten rufst du mal bei denen an.

Es gibt/gab ja kein Abnahmeprotokoll, bevor wir die Tapeten abgemacht haben.

Hallo Kirsten,

also, habt Ihr auf Verlangen die Tapeten entfernt, wenn in diesem Gespäch nicht von Wänden und Decken die Rede war, dann kann sich im nachhinein auch niemand darauf berufen.

Dies wird aber wahrscheinlich schwer zu beweisen sein oder hat jemand das Telefonat mitgehört?

Allerdings ist eine Vereinbarung mit starren Fristen für den Mieter unwirksam, mit gleichzeitiger Endrenovierungsklausel sogar schon seit langem. Euer Vermieter hat sich somit sämtliche Ansprüche auf Schönheitsreparaturen verbaut und muss selber ran.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Lendzy,

das Telefonat hat leider natürlich keiner mitgehört und auch mein Mann selbst kann sich ja nicht zu 100 % dran erinnern, ob er „dürfen nicht“ oder „brauchen nicht“ gesagt hat. Wie auch immer, das Telefonat war ja, nachdem die Tapete von der Decke schon halb ab war und bis dahin hatte es nur geheißen „Tapeten ab“. Beweisen lässt sich das alles nicht, aber ich frage mich, ob das überhaupt von Belang ist.
Wenn im Mietvertrag sinngemäß steht „Mieter tapeziert auf eigene Kosten und entfernt bei Auszug die Tapeten auf Verlangen“, heißt das dann, wenn das Entfernen nicht verlangt wird, ist es verboten? Kann doch eigentlich auch nicht sein, oder?

Und ist es eine „starre Frist“, wenn im Mietvertrag steht „Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter. [Sie] umfassen […]. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten: in Küchen, Bädern, Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.“ ??

Beim Mieterverein hilft man nur Mitgliedern, die Verbraucherzentrale hat Termine über Wochen ausgebucht und die 0900-Hotline des Mieterbundes ist von meinem Firmentelefon gesperrt und von meinem Festnetz und Handy sowieso nicht zu erreichen. Es ist zum Verzweifeln…

Daher noch einmal ganz besonderen Dank für Deine Hilfe!
Kirsten