Ja natürlich gilt die auch für Mietverträge. In meinen Verträgen steht überall was von Wohnnutzung. Und die DIN definiert die durch Wohnnutzung normalerweise auftretenden Belastungen mit 150 bzw. 200 kp/m². Genau wie Lärm. Lärm durch Wohnen wird in einer DIN definiert. Wenn ich diesen überschreite kann ich abgemahnt werden und letztendlich rausfliegen. Auch andere Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden: Belegung, Geruch, usw… Wenn ich mich an die Werte nicht halte, übe ich keine ‚normale Wohnnutzung‘ aus und laufe Gefahr ein Problem zu bekommen.
Der Amtsrichter sah das ähnlich. Er hat allerdings einfach Verkehrslasten aufsummiert. Allerdings ohne Statiker zu sein und laienhaft vereinfacht. Daher meine Aussage: Jeder halbwegs begabte Statiker nimmt die Basis für dieses Urteil auseinander. Als (Trug)schluss seiner Fähigkeiten im Fach Statik hat er festgestellt, dass kein Grenzwert überschritten ist und damit ‚normales Wohnen‘ vorliegt. Damit war die Klage abzuweisen.
vnA
vnA