Hallo Zusammen,
Wir ziehen bald in eien neue Wohnung mit kleinem Garten und Terrasse. Der Garten grenzt OHNE Zaun an einen Nachbargarten, der wiederum grenzt OHNE Zaun an eine öffentliche Strasse.
Da unser Garten damit offentlich zugänglich ist (und damit auch unsere Terrasse/Terrassentür–>Wohnzimmer falls man mal die Tür offen lässt im Sommer) ist meine Frage nun: Hat der Vermieter gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass ein Garten hinter dem Haus vollständig umzäunt wird?
Danke und Gruß
Sebastian