Vermieter 'verschönert' Garten

Hallo,
mal ganz hypothetisch angenommen:

Ein 6 Parteien haus hat einen Garten, eine wohnung im erdgeschss profitiert von dem bewuchs im garten dardurch das sehr viel schatten aufs wohnzimmer fällt, und es daher sehr kühl ist im sommer.

nun reisst der vermieter diese büsche weg es wid nun wohl sehr heiß werden im sommer, und baut an der stelle eine terasse.

wie verhält es sich wenn nun die wohnung sehr warm wird, sagen wir so 30°C und das im wohnzimer stehende Aquarium dardurch zu warm wird, ist der Vermieter haftbar?

nun kommt auf die terasse ein Stroanschluss der üpber den gemeinschaftszähler läuft und der sohn des Vermieters meint er müsse immer auf der terasse fete machen mit musik und licht und so, darf der das?
wer muss den strom zahlen?
hat jeder ein nutzungsrecht, wenn wie hier die terasse von allen ausser der betoffenen partei mitgeholfen haben, die aber auch nicht gefragt wurde?

über antworten würde ich mich freuen.
gruss behave

Hallo,
mal ganz hypothetisch angenommen:

Ein 6 Parteien haus hat einen Garten, eine wohnung im
erdgeschss profitiert von dem bewuchs im garten dardurch das
sehr viel schatten aufs wohnzimmer fällt, und es daher sehr
kühl ist im sommer.

nun reisst der vermieter diese büsche weg es wid nun wohl sehr
heiß werden im sommer, und baut an der stelle eine terasse.

wie verhält es sich wenn nun die wohnung sehr warm wird, sagen
wir so 30°C und das im wohnzimer stehende Aquarium dardurch zu
warm wird, ist der Vermieter haftbar?

Wie oben ja erwähnt, der Mieter profotierte bisher, jetzt profotiert er nicht mehr,…
da muß der Goldfisch halt in eine andere Ecke,…

nun kommt auf die terasse ein Stroanschluss der üpber den
gemeinschaftszähler läuft und der sohn des Vermieters meint er
müsse immer auf der terasse fete machen mit musik und licht
und so, darf der das?

Wenn die Terasse nicht für die gesamten Mieter zur Verfügung steht, also nicht für die Allgemeinheit, hat der den Strom und weitere Nebenkosten zu tragen, der den Vorteil hat, also der Sohn bzw. Vermieter, Umlage auf die Hausgemeinschaft nicht möglich,

wer muss den strom zahlen?

siehe oben,.

hat jeder ein nutzungsrecht, wenn wie hier die terasse von
allen ausser der betoffenen partei mitgeholfen haben, die aber
auch nicht gefragt wurde?

Wer im Gart4en hilft oder nicht ist unerheblich, wenn bisher der Garten der „Allgemeinheit“, also allen Mietern zur Verfügung stand, gilt dies m.E. auch für die Terasse, denn der Vermieter kann nicht einseitig Verträge ändern,…

über antworten würde ich mich freuen.
gruss behave