Hallo, nehmen wir mal an eine kleine junge Familie zieht aus ihrer alten Wohnung aus und fragt(aufgrund schlechter erfahrung) bei dem neuen Vermieter gezielt nach bisherigen Schimmelproblemen der Wohnung.
Dieser verneint, es wäre ihm nichts derartiges aus seiner zu vermietenden Wohnung bekannt.
Nach 3 jahren Wohnzeit kommt wasser durch den Boden(unten drunter ist Garage- es ist kein Leitungsschaden)und es bildet sich überall Schimmel in der Wohnung, vor allem im aussenwandbereich.
Schaden wird dem Vermieter gemeldet, der meint, es müsste mehr gelüftet werden.
Nach etlichen streitereien zieht die junge Familie nun aus und ist durch zufall auf einige Vormieter gestossen, die dann sagten, dieses Schimmelproblem bestehe schon seit Jahren, welches durch Bilder etc. beweisbar wäre und der Vermieter wüßte dies auch, da schon damals Anwälte im Spiel waren.
Die junge Familie ist natürlich sauer und enttäuscht.
Könnte die Familie den Vermieter jetzt(dadurch das er sie wissentlich des Schimmels arglistig getäuscht hatte) wegen Körperverletzung anzeigen?
Könnte die Familie den Vermieter jetzt(dadurch das er sie
wissentlich des Schimmels arglistig getäuscht hatte) wegen
Körperverletzung anzeigen?
wieso denn strafrecht ? hier würden sich zivilrechtliche (rückgewähr-)ansprüche anbieten.
für eine körperverletzung (vorsätzlich/fahrlässig) muss eine nachweisbare körperverletzung oder gesundheitsschädigung vorliegen. das ist wohl nicht der fall ?
nein, den Gesundheitsschaden hatte das Kind schon vorher, weswegen die Familie ja damals auszog!
Durch die jetzige Wohnung hoffte die Familie ja das die Gesundheit des Kindes sich wieder erholt.
Dies ist/war aber nicht der Fall.
Bei einem letzten Allergietest stellte sich herraus, das die Schimmelallergie (ist schon asthmatisch) verschlimmert ist.
Wie genau sollte die Familie zivilrechtliche Ansprüche einfordern?
Zum Anwalt geht die Familie nächste Woche erst. Welche Forderungen müssen gestellt werden?
Sämtlicher Schriftverkehr mit dem Vermieter ging über Einschreiben mit Rückschein.
Wie genau sollte die Familie zivilrechtliche Ansprüche
einfordern?
Zum Anwalt geht die Familie nächste Woche erst. Welche
Forderungen müssen gestellt werden?
Sämtlicher Schriftverkehr mit dem Vermieter ging über
Einschreiben mit Rückschein.
das ist von dem durch den schimmel nachweisbaren eingetretenen schaden abhängig (arztkosten / erhöhte medikamentkosten). besteht ein schaden, dann hat der geschädigte (z.b. kind, vertreten durch gesetzl. vertreter) einen anspruch auf SchE.
dabei folgt dieser anspruch z.b. für das kind aus dem mietverhältnis, da dieses für das kind schutzwirkung entfaltet.
daneben bestehen ansprüche aus deliktsrecht, die aber grds. ungünstiger als vertragliche bzw. vertragsähnliche ansprüche sind.