Hallo zusammen,
Folgende Situation: Der Vermieter verstribt und die Erben (noch) nicht wissen, was mit dem Haus passieren soll.
Der Mieter hat eine andere Wohnung gefunden und möchte schnellstmöglich aus-/umziehen.
Gibt es aufgrund des Todes des Vermieters eine rechtliche Grundlage die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen oder würde dies lediglich auf „Kulanz“ in Rücksprache mit dem Erben funktionieren?
Vielen Dank für jede Antwort.