Vermieter verstorben, neuer Vermieter kann wegen Eigenbedarf dem Mieter kündigen. Möglich?

Der alte Vermieter ist gestorben, die Kinder wollen das Haus nun an den Mieter verkaufen, der bereits im untersten Stock einen Friseursalon noch zu Lebzeiten des Vermieters angemietet hatte. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, das Haus ganz zu kaufen. Kinder sind noch in Ausbildung und Teenager. Der Friseuermieter wird dann wegen Eigenbedarf dem oberen Mieter kündigen. Ist so etwas ohne weiteres möglich? Was kann hier rechtich unternommen werden, zumal der Mieter großes Interesse hat, weiterhin im Haus wohnen zu bleiben. Welche rechtlichen Schritte sind zu veranlassen?

Hallo erstmal

Ist so etwas ohne weiteres möglich?

Ohne Beachtung der formellen Anforderungen sicherlich nicht, vgl. mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/formelle-anforderun…
Aber das sollte man wohl besser vor Ort klären.

mfg M.L.

Selbstverständlich kann der Käufer nach Grundbucheintragung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 dem Mieter mit ordentlicher Frist n. § 573 c Abs. 1 BGB kündigen, wenn er die Wohnung über dem Ladenlokal für sich und seine Familienangehörigen selbst benötigt.

Dann kann der Mieter allenfalls gem. § 574 Abs. 1 BGB per Widerspruch die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn er einen Härtegrund i. S. d. § 556a BGB vortragen kann.

Die Anforderungen einer Härtefallgruppe sind aber extrem hoch: http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendig…

G imager

Ohne Beachtung der formellen Anforderungen sicherlich nicht,

Nun entpricht allein die Absicht, mit seiner Familie in die Wohnung über dem Ladenlokal seines Hauses einziehen zu wollen aber genau dem „berechtigten Interesse“ n. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB :smile:

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Hallo,

wo steht da in der Ausgangsfrage etwas von einer Familie des Frisörs ???..

Ich sehe da nichts…und daher sehe ich auch keinen Eigenbedarf…viel eher die

„mitfinanzierung“ des Ladengeschäftes durch einen neuen Mieter (durch die natürlich erheblich erhöhte Miete…)