Vermieter versucht uns zu verar***en

Hallo,
ein Freund will aus seiner Wohnung ausziehen und hat nun eine Vorabnahme mit seinem Vermieter gemacht.

Der Vermieter (der eigentlich der Hausmeister ist) hat ihn aber total überrumpelt und die wildesten Sachen in die Vorabnahme geschrieben… z.B. die Heizkörper lackieren und der Fußboden ist dreckig (das kann er aber gar nich beurteilen, da ein Teppich über dem Boden liegt!!!) usw.
Im kurzen: Er versucht meinem Freund ein reinzuwürgen.

Habt ihr Tipps für mich wie ich es anstellen kann, es zu verhindern die ganze Wohnung neu renovieren zu müssen?

Und die Wohnung ist wirklich sehr gut gepflegt, es ist also nur reine Willkür des Vermieters!

Danke im Vorraus für Antworten

Wenn Schönheitsreparaturen wirkungsvoll vereinbart, gehört auch das Lackieren der Heizkörper dazu. Wenn ein Teppich verklebt wurde, ist der darunter liegende Fußbodenbelag verdreckt (durch den Kleber)
Hier versucht nicht der Vermieter den Mieter zu ver****en, sondern der Mieter versucht den Vermieter zu Übervorteilen.

vnA

Hallo, das kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Heizkörper lackieren gehört auf jeden Fall zur ordnungsgemäßen Wohnungsabgabe. Wohnt man jedoch nur 1 Jahr drin z. B. ist das natürlich Gegenstandslos.
Schönheitsreparaturen sind lt. BGB mit neuester Gesetzevorgabe nur bedingt nötig. Bitte sehen Sie sich diese Bedingungen im Internet unter Google an.
MfG
Waldi64

Schönheitsreparaturen sind lt. BGB mit neuester Gesetzevorgabe nur bedingt nötig. Bitte sehen Sie sich diese Bedingungen im Internet unter Google an.

Da fehlt aber noch die Angabe in welchem § diese neue Gesetzesvorgabe steht.
Oder ist das so neu, dass selbst der Gesetzgeber noch nichts davon weiss?

Hallo,

also ich kann da nur auch das sagen, was zum Teil in den anderen Antworten anklingt: es kommt auf den Mietvertrag an und die Mietzeit. je nach dem sind Schönheitsreparaturen evtl. notwendig. ich bin da aber keine Spezialistin - die Regelungen dazu sind mir zu undurchsichtig.
Starre Fristen sind auf alle Fälle ungültig. Dann ist die Vereinbarung unwirksam. Es muss nach Bedarf renoviert werden. Sie sollten - wenn eine Renovierungsklausel enthalten ist - diese überprüfen lassen

Was ich noch fragen will: was ist eine Vorabnahme? Hat Ihr Freund diese Vorabnahme unterschrieben? ich verweise Sie auf einen Link http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…  Eine Vorabnahme wäre danach vorläufig und nicht bindend.
Eigentlich zählt nur das Übergabeprotokoll am Tag des Auszuges. Das enthebt Sie allerdings nicht, Mängel die dann festgestellt werden, zu beheben.

Reparaturen am ende der Mietzeit ist ein heikles Thema. ich betone, ich bin mir nicht sicher.

Gruß Elfriede