Vermieter versucht unsre Wohnung teurer weiterzuvermieten und viel mehr Ärger

Hallo ihr Lieben, folgende Situation. Ich habe einen befristeten Mietvertrag mit Begründung Eigenbedarf für Sohn nach Studium im OG Zweifamilienhaus, nun hat unser Vermieter die Wohnung im UG geerbt welche mit unsrer Wohnung vergleichbar ist. Mein Vermieter war davon ausgegangen dass unser befristeter Mietvertrag am 31.12.16 endet. Somit hat er das ganze Haus zur Miete inseriert und es haben schon Besichtigungen stattgefunden, die Vermietung des ganzes Hauses mit anstehenden Besichtigungsterminen mit dem Hinweis „wir haben einen befristeten Vertrag“ habe ich per Wahtsapp von meinem Vermieter erhalten, diese Whatsapp habe ich ausgedruckt. auch das Inserat habe ich ausgedruckt da ich der Meinung bin dass damit der Grund Eigenbedarf entfällt und ich einen unbefristeten Vertrag habe. Darf mein Vermieter mich dann ordentlich und fristgerecht mit Grund Eigenbedarf kündigen? Nun kommt der eigentliche Hammer, mein Mietvertrag läuft noch bis 31.12.2017…da hab meinen V drauf hingewiesen. Einen Tag später änderte mein V das Inserat dass nur noch die UG Wohnung zu Mieten wäre. Auch dieses Inserat habe ich ausgedruckt.
Ist das alles so rechtens? Meiner Meinung versucht mich mein V mit aller Macht aus der Wohnung zu bekommen, Grund für ne fristlose Kündigung hat er keinen.

Hallo,
ich versteh es nicht.
Der Mietvertrag ist befristet oder unbefristet?
Wenn befristet, dann bis 31.12.17.
Warum soll da jemand mit Eigenbedarf kuendigen?
Eigenbedarf zum 31.12.17 oder 2016 oder wann sonst?
Gruss Helmut

Mieterbund oder Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und dem auch schildern wann das Studium des Sohnes endet, das ist nämlich ausschlaggebend! ramses90

Huhu,

Der § 575 BGB sagt das ganz deutlich, dass Befristungen nur möglich sind wennunter anderen

die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

Ebenso steht in diesen §en

Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der
Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob
der Befristungsgrund noch besteht

Da ja nun das Ganze Haus vermietet werden sollte ist davon auszugehen, dass der Grund der Befristung eben nicht mehr besteht. dies würde ich den Vermieter aber nicht gleich auf das Brot schmieren, da dann der Grund bis 2017 schnell wieder besteht.

und nicht vergessen diesen Teil des §

Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen

Vielen Dank.
So hab ich mir das auch gedacht. Somit werde ich erst am 31.08.17 schriftlich nachfragen ob der Grund Eigenbedarf für Sohn noch besteht und warte mal ab was er in den 4 Wochen sagt. Falls der Vertrag dann tatsächlich unbefristet weiterlaufen sollte kann er trotzdem fristgerecht und ordentlich mit Grund Eigenbedarf kündigen?
Ich halte mich bedeckt und warte ab…die Beweislast liegt ja bei meinem V.

Das kann er dann wie bei jedem anderen Mietvertrag, allerdings hätte er kein Recht dazu, wenn der Sohn genausogut in eine andere etwa gleichartige Wohnung in dem Haus ziehen könnte, die dann vielleicht frei wäre.

Wenn er übrigens mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ kündigt, und dann zieht doch nicht der Sohn, sondern jemand anderes ein, dann kann man Schadenersatz verlangen.

Viele Grüße

Vertrag ist befristet bis 31.12.17 mit Begründung Eigenbedarf…Helmut

Ja klar, mit einer anderen Begründung wäre die Befristung auch nichtig (oder jedenfalls ungültig, auf Deutsch gesagt).
Die Frage wäre, ob er diesen Eigenbedarf tatsächlich hat.

das ist falsch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html