Vermieter verweigert Änderung Protokoll

Mieter A hat seine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt. Bei der Übergabe hat der Vermieter sich Stichpunkte gemacht und Mieter A mitgeteilt, dass er ein Protokoll nachsenden würde.

Dies erfolgte dann 6-7 Wochen nach Übergabe. Der Mieter A hat dem widersprochen, da die ein oder andere Sache nicht ordnungsgemäß widergegeben wurde und bat um Änderung.

Der Vermieter weigert sich, das Protokoll zu ändern und meint, die Änderungen hätten keine Bedeutung für die Sache.

Fakt ist, das Protokoll wurde von Mieter A weder akzieptiert noch unterschrieben. Auch wurde es vom Vermieter nicht unterschrieben.

Welchen Wert hat das Protokoll vor Gericht bzw. bei einem Anwalt? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Tatsachen wahrheitsgemäß zu zu erfassen? ist ein Protokoll ohne Unterschrift von Mieter A gültig?

Fakt ist, das Protokoll wurde von Mieter A weder akzieptiert
noch unterschrieben. Auch wurde es vom Vermieter nicht
unterschrieben.

Welchen Wert hat das Protokoll vor Gericht bzw. bei einem
Anwalt? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Tatsachen
wahrheitsgemäß zu zu erfassen? ist ein Protokoll ohne
Unterschrift von Mieter A gültig?

ohne unterschrift des mieters/vermieters hat das übergabeprotokoll keinen beweiswert; die wirkung ist vergleichbar mit einem einfachen tatsachenvortrag im prozess; dieser kann von der gegnerischen partei einfach bestritten werden. denn ein negatives schuldanerkenntnis liegt damit nicht vor.

die parteien sind nicht verpflichtet, ein solches protokoll anzufertigen. ob die behauptung des vermieters „wahrheitsgemäß“ ist, wird sich in einem prozess zeigen. (für den vermieter scheinen die angaben wahr zu sein…) der vermieter wird im zweifel ein sachverständigengutachten über den zustand der mietsache erstellen lassen.