Vermieter verweigert Einschreiben

Hallo an alle,

angenommen ein Mieter und ein Vermieter haben einige kleine Streitigkeiten bzgl. Reparaturen in der Mietwohnung (Lampe in Treppenhaus defekt, nachts kein Licht im Treppenhaus, Wasser tropft durch die Decke auf Moebel usw.)

Es geht den Mieter nicht darum die Miete um 20 Euro oder auch 50 Euro zu mindern, sondern der Mieter moechte einfach nur, dass die Raparaturen durchgefuehrt werden.

Angenommen muendliche Absprachen wurden getroffen, aber auch nach mehrmaligen Erinnerungen des Mieters wurde nach Monaten immer noch nichts am Haus repariert. Angenommen nun faengt es auch noch an durch die Decke zu tropfen, der Mieter endscheidet seine Bitte um Mangelbeseitungung noch einmal schriftlich an den Vermieter zu schicken. Das 1.Einschreiben wurde nicht bei der Post abgeholt, das 2.Einwurfeinschreiben kam zwar an - allerdings behauptet der Vermieter dass der Briefumschlag leer war.

Warum auch immer der Vermieter dies behauptet und worauf er spekuliert ist dem Mieter nicht klar.

Allerding frage ich nun, wie koennte der Mieter dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen, bei dem bewiesen ist, dass sowohl das zustellen des Schriftstuecks als solches wie auch der Inhalt des Briefes nachvollzogen werden kann?? Wie kann man beweisen, dass man den Vermieter schriftlich darum gebeten hat zu reparieren? Ein Fax hat der Vermieter leider nicht. Hat jemand Vorschlaege?

Gruss Jasmin

Möglichkeit 1)
Faxnummer bekannt? Fax senden mit Sendebericht, der eine Kopie des Faxes enthält. Und selbst wenn der VM den Faxempfang abbricht (Stecker ziehen) so gilt das Fax in der Rechtssprechung als zugegangen.

Möglichkeit 2)
Einwurf des Briefes durch eine dritte, unbeteiligte Person, die vor Einwurf des Briefes den Inhalt des Briefes zur Kenntnis nimmt, sich den Inhalt am besten wörtlich protokolliert und schriftlich den Einwurf festhält. ("am 35.02.2027 habe ich, Herr XY einen Brief von M in den Briefkasten von VM, Adresse, eingeworfen. Der Brief enthielt folgenden sachverhalt: M führt auf, dass usw…)

Möglichkeit 3)
Zustellung des Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt neben der persönlchen Zustellung auch den Inhalt des Briefes. Trifft der GV den VM nicht an, so bekommt der VM eine Art Abholschein für das Gericht. Dort wird der Brief (ähnlich einem Einschreiben) hinterlegt. Wenn der Brief nicht abgeholt wird, so gilt er dennoch als dem VM zugegangen.

Hallo,

bei diesen Spielchen des Vermieters hilft nur die Zustellung des Briefes über den Gerichtsvollziehers. Dem GV zwei Kopien und das im Briefumschlag vorhandene Original übergeben. Die Kosten liegen um die 20 €. Das Geld rentiert sich allein schon deshalb, weil der Mieter Rechtsansprüche an den VM hat.

angenommen ein Mieter und ein Vermieter haben einige kleine
Streitigkeiten bzgl. Reparaturen in der Mietwohnung (Lampe in
Treppenhaus defekt, nachts kein Licht im Treppenhaus, Wasser
tropft durch die Decke auf Moebel usw.)

Es geht den Mieter nicht darum die Miete um 20 Euro oder auch
50 Euro zu mindern, sondern der Mieter moechte einfach nur,
dass die Raparaturen durchgefuehrt werden.

Nur liegt da die Mietminderung bei rd. 20 % der Kaltmiete.

Angenommen muendliche Absprachen wurden getroffen, aber auch
nach mehrmaligen Erinnerungen des Mieters wurde nach Monaten
immer noch nichts am Haus repariert. Angenommen nun faengt es
auch noch an durch die Decke zu tropfen, der Mieter
endscheidet seine Bitte um Mangelbeseitungung noch einmal
schriftlich an den Vermieter zu schicken. Das 1.Einschreiben
wurde nicht bei der Post abgeholt, das 2.Einwurfeinschreiben
kam zwar an - allerdings behauptet der Vermieter dass der
Briefumschlag leer war.

Warum auch immer der Vermieter dies behauptet und worauf er
spekuliert ist dem Mieter nicht klar.

auf den Auszug

Allerding frage ich nun, wie koennte der Mieter dem Vermieter
ein Schreiben zukommen lassen, bei dem bewiesen ist, dass
sowohl das zustellen des Schriftstuecks als solches wie auch
der Inhalt des Briefes nachvollzogen werden kann?? Wie kann
man beweisen, dass man den Vermieter schriftlich darum gebeten
hat zu reparieren? Ein Fax hat der Vermieter leider nicht. Hat
jemand Vorschlaege?

Gruss Günter

Hallo,

bei diesen Spielchen des Vermieters hilft nur die Zustellung
des Briefes über den Gerichtsvollziehers. Dem GV zwei Kopien
und das im Briefumschlag vorhandene Original übergeben. Die
Kosten liegen um die 20 €. Das Geld rentiert sich allein schon
deshalb, weil der Mieter Rechtsansprüche an den VM hat.

wow, das ist ja ganz schoen hart

Nur liegt da die Mietminderung bei rd. 20 % der Kaltmiete.

20% weil es kein Licht im Hausflur und Gang gibt und weils durch die Decke tropft wenn die Nachbarn oben duschen? Ist 20% da nicht ein bischen viel?

Warum auch immer der Vermieter dies behauptet und worauf er
spekuliert ist dem Mieter nicht klar.

auf den Auszug

glaub ich nicht. Der Mieter ist erst vor 9 Monaten eingezogen, es ist ein 3 Parteien Haus und 2 Partein zahlen gerne mal die Miete spaeter oder nur teilweise. Unser fiktive Mieter zahlt immer puenktlich.
Vor dem Einzug gab es einige Absprachen was alles noch gemacht und repariert werden soll. Leider ist nach Monaten noch nichts passiert. Leider gibt es kein Uebergabeprotokoll, allerdings gibt es Zeugen, die sowohl beim Gespraech als auch beim Einzug dabei waren (Einzugshelfer und Familie) und die Zustaende beim Einzug bestaetigen koennen, also kann der VM zumindest den Mieter fuer die Maengel nicht verantworlich machen falls/wenn der Mieter auszieht (??). Muendliche Erinnerungen ergeben nur Aussagen vom Vermieter wie „ich machs naechste Woche“. Deshalb gehts jetzt nur schriftlich, abr auch das fruchtet nicht.

Danke trotzdem, vielleicht kennt jemand noch andere Wege ausser Gerichtsvollzieher?

waehre zum beispiel
Mir ist gerade etwas eingefallen.
Waehre zB ein Brief vom Mietschutzbund beweiskraeftiger??
Geniesen die zB vor Gericht hoehere Glaubwuerdigkeit als der Mieter selber wenn er behauptet er haette es geschrieben und abgeschickt??

Danke trotzdem, vielleicht kennt jemand noch andere Wege
ausser Gerichtsvollzieher?

Siehe meinen Artikel von 19:32, Gerichtsvollzieher ist das härteste, aber auch beste Mittel.

Mir ist gerade etwas eingefallen.
Waehre zB ein Brief vom Mietschutzbund beweiskraeftiger??
Geniesen die zB vor Gericht hoehere Glaubwuerdigkeit als der
Mieter selber wenn er behauptet er haette es geschrieben und
abgeschickt??

Mit Sicherheit wäre dieser Brief und die „Aussage“ des Mieterschutzbundes zumindest eine weitere Bestätigung der Glaubhaftigkeit des Mieters in einem evtl. Rechtsstreit.

Möglichkeit 1)
Faxnummer bekannt? Fax senden mit Sendebericht, der eine Kopie

er hat kein Fax

Möglichkeit 2)
Einwurf des Briefes durch eine dritte, unbeteiligte Person,
die vor Einwurf des Briefes den Inhalt des Briefes zur
Kenntnis nimmt, sich den Inhalt am besten wörtlich
protokolliert und schriftlich den Einwurf festhält. ("am

seeeehr aufwendig :frowning:(

Möglichkeit 3)
Zustellung des Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher.

wow

wie siehts mit meinem Vorschlag mit einem Brief vom Mietschutzbund aus? Waeren die vor Gericht z.B. beweiskraeftiger oder glaubwuerdiger?

Hallo,

bei diesen Spielchen des Vermieters hilft nur die Zustellung
des Briefes über den Gerichtsvollziehers. Dem GV zwei Kopien
und das im Briefumschlag vorhandene Original übergeben. Die
Kosten liegen um die 20 €. Das Geld rentiert sich allein schon
deshalb, weil der Mieter Rechtsansprüche an den VM hat.

wow, das ist ja ganz schoen hart

Für einen Nichtjuristen mag dies als „hart“ erscheinen. Dies ist jedoch keineswegs hart sondern die einzige Möglichkeit, ein Schriftstück einem Adressaten zu übergeben, der aus ihm entstehenden Rechtsgründen die Annahme auf anderem Weg verweigert.

Nur liegt da die Mietminderung bei rd. 20 % der Kaltmiete.

20% weil es kein Licht im Hausflur und Gang gibt und weils
durch die Decke tropft wenn die Nachbarn oben duschen? Ist 20%
da nicht ein bischen viel?

Warum auch immer der Vermieter dies behauptet und worauf er
spekuliert ist dem Mieter nicht klar.

auf den Auszug

glaub ich nicht. Der Mieter ist erst vor 9 Monaten eingezogen,
es ist ein 3 Parteien Haus und 2 Partein zahlen gerne mal die
Miete spaeter oder nur teilweise. Unser fiktive Mieter zahlt
immer puenktlich.
Vor dem Einzug gab es einige Absprachen was alles noch gemacht
und repariert werden soll. Leider ist nach Monaten noch nichts
passiert. Leider gibt es kein Uebergabeprotokoll, allerdings
gibt es Zeugen, die sowohl beim Gespraech als auch beim Einzug
dabei waren (Einzugshelfer und Familie) und die Zustaende beim
Einzug bestaetigen koennen, also kann der VM zumindest den
Mieter fuer die Maengel nicht verantworlich machen falls/wenn
der Mieter auszieht (??). Muendliche Erinnerungen ergeben nur
Aussagen vom Vermieter wie „ich machs naechste Woche“. Deshalb
gehts jetzt nur schriftlich, abr auch das fruchtet nicht.

Danke trotzdem, vielleicht kennt jemand noch andere Wege
ausser Gerichtsvollzieher?

Wenn der Postweg nicht hilft, die persönliche Übergabe eines Schriftstücks nicht greift wird auch ein Mieterverein nichts richten.
es sei denn, was der fiktive Mieter wohl nicht will, dass ein Mieterverein umgegehend eine Mietminderung erklärt und zur Selbstvornahme der Mängelbeseitigung raten wird mit Verweis an den VM, dass die Kosten ihm mit der Miete zur Aufrechnung gelangen.

Gruss Günter

Link
Hallo,

10 Sekunden gegoogelt, Link gefunden:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/downloads…

Gruss Hans-Jürgen
***

ja allerdings hat der VM nicht bestritten das Einschreiben erhalten zu haben, er meinte der Briefumschlag war leer. Also muss der Mieter auch beweisen das etwas -und was das im Umschlag war …
Schreiben quittieren wird der VM auf keinen Fall,
und unter Zeugen ist schwer, weil man nie weiss wann er da ist oder nicht. Jeden Tag einen Bekannten einzuladen und zu hoffen der VM waere da ist umstaendlich.
Fax hat er nicht, email auch nicht :frowning:(
Bleibt wohl nur eignes Einschreiebn PLUS Schreiben vom Miterverein um die Beweiskraft zu erhaerten. Wenn nix mehr geht dann muss eber der Gerichtsvollzieher ran. Aber der Mieter will keinen Krieg, sondern nur die Reparaturen endlich erledigt bekommen.

danke an Dich
gruss
Jasmin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Einwurf durch einen Dritten geht doch auch. In den Briefkasten den Brief, nicht abgeben.

Und halt Inhalt des Briefes und Einwurfzeit und -ort durch Dritten dokumentieren. Einen Zeugen für die Zustellung hast man dann ja.